ELTERN BLEIBEN – Bündnis von Müttern und Vätern – Väteraufbruch für Kinder Kreisverein Köln e.V.

Beratung für Eltern bei Problemen mit Sorgerecht, Umgangsrecht, Jugendamt

Erste Hilfe
Praktische Tipps für Eltern bei Trennung und Scheidung

Aktuelle Meldungen Familenrecht und Kinder

EGMR: Deutschland wieder einmal wegen Menschenrechtsverstoß im Familienverfahren verurteilt.

Jugendamt und Verfahrenspfleger hatten darauf hingewiesen, dass die Mutter das Kind beeinflusste und den Umgang ablehnte. Trotzdem hatte das OLG den Umgang ohne weitere Anhörung des Kindes und ohne ein von den Fachprofessionen gefordertes Gutachten für Monate ausgesetzt. Auch das Bundesverfassungsgericht (1 BvR 373/20) hatte daran nichts beanstandet. Die Bundesregierung beantragte die Abweisung der Klage.

Der EGMR stellte fest, dass das OLG die Entscheidung des Familiengerichtes aufgehoben hatte, obwohl die erste Instanz bei der Anhörung des Kindes den Eindruck gewonnen hatte, dieses würde von der Mutter instrumentalisiert. Dabei berief sich das OLG allein auf die Niederschrift der Anhörung, ohne eigene Ermittlungen anzustellen.

Dem Beschwerdeführer wurden Auslagen und eine Entschädigung wegen Verstoß gegen Art. 8 EMRK zugesprochen.

Die Tatsache, dass OLG, BVerfG und Bundesregierung insbesondere in Familiensachen schluderig mit den Menschenrechten umgehen, spricht Bände, ist aber leider nicht neu.

Kinder brauchen beide Eltern! Deshalb sind wir gegen jede Ausgrenzung.

Offener Brief von im VAfK engagierten Frauen, Müttern und Großmüttern zum Artikel “Väterrechtler auf dem Vormarsch”

Die Mütter, Frauen und Großmütter im Väteraufbruch für Kinder (VAfK) reagieren mit großem Unverständnis auf die Veröffentlichungen von Gabriele Keller. Entfremdung und Ausgrenzung von Elternteilen und Familienangehörigen ist geschlechtsneutral. Diejenige Person, von der ein Kind abhängig ist, kann diese Abhängigkeit missbrauchen. Das ist das Problem, das Kinder in Trennungsfamilien haben.

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Düsseldorfer Tabelle: Lohnsteigerungen sind geringer als Unterhaltserhöhung

Der Staat handelt besonders großzügig, wenn er Geld aus den Taschen von anderen verteilt. So steigen zum 01.01.2024 im Vergleich zu 2022 die Unterhaltssätze um 20%, wie der ISUV feststellt. Wie üblich steigen die Freibeträge der Unterhaltsverpflichteten nicht mit.

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