Aktuelle Meldungen Familenrecht und Kinder
EGMR: Deutschland wieder einmal wegen Menschenrechtsverstoß im Familienverfahren verurteilt.
Jugendamt und Verfahrenspfleger hatten darauf hingewiesen, dass die Mutter das Kind beeinflusste und den Umgang ablehnte. Trotzdem hatte das OLG den Umgang ohne weitere Anhörung des Kindes und ohne ein von den Fachprofessionen gefordertes Gutachten für Monate ausgesetzt. Auch das Bundesverfassungsgericht (1 BvR 373/20) hatte daran nichts beanstandet. Die Bundesregierung beantragte die Abweisung der Klage.
Der EGMR stellte fest, dass das OLG die Entscheidung des Familiengerichtes aufgehoben hatte, obwohl die erste Instanz bei der Anhörung des Kindes den Eindruck gewonnen hatte, dieses würde von der Mutter instrumentalisiert. Dabei berief sich das OLG allein auf die Niederschrift der Anhörung, ohne eigene Ermittlungen anzustellen.
Dem Beschwerdeführer wurden Auslagen und eine Entschädigung wegen Verstoß gegen Art. 8 EMRK zugesprochen.
Die Tatsache, dass OLG, BVerfG und Bundesregierung insbesondere in Familiensachen schluderig mit den Menschenrechten umgehen, spricht Bände, ist aber leider nicht neu.
Kinder brauchen beide Eltern! Deshalb sind wir gegen jede Ausgrenzung.
Offener Brief von im VAfK engagierten Frauen, Müttern und Großmüttern zum Artikel “Väterrechtler auf dem Vormarsch”
Die Mütter, Frauen und Großmütter im Väteraufbruch für Kinder (VAfK) reagieren mit großem Unverständnis auf die Veröffentlichungen von Gabriele Keller. Entfremdung und Ausgrenzung von Elternteilen und Familienangehörigen ist geschlechtsneutral. Diejenige Person, von der ein Kind abhängig ist, kann diese Abhängigkeit missbrauchen. Das ist das Problem, das Kinder in Trennungsfamilien haben.
Düsseldorfer Tabelle: Lohnsteigerungen sind geringer als Unterhaltserhöhung
Der Staat handelt besonders großzügig, wenn er Geld aus den Taschen von anderen verteilt. So steigen zum 01.01.2024 im Vergleich zu 2022 die Unterhaltssätze um 20%, wie der ISUV feststellt. Wie üblich steigen die Freibeträge der Unterhaltsverpflichteten nicht mit.
Blog Kinder Trennung Familienrecht
Auf der ordentlichen Mitgliederversammlung des Väteraufbruch für Kinder Kreisverein Köln e.V. am 23.11.2021 wurde die Ergänzung des Vereinsnamens um die Zusätze Eltern bleiben und Bündnis von Müttern UND Vätern beschlossen. In einem internen Wettbewerb konnten die Mitglieder bis zu einem Stichtag Namensvorschläge machen. Diese Namensvorschläge wurden gesammelt, auf der Mitgliederversammlung vorgestellt und kontrovers diskutiert. Die Mehrheit der anwesenden Mitglieder sprach sich für die o.a. Namenszusätze aus.
Damit nennt sich der Väteraufbruch für Kinder Kreisverein Köln e.V. ab sofort
Der Koalitionsvertrag liegt auf dem Tisch. Was ist für getrennt lebende Familien drin? Zunächst ist löblich, dass man sich dem Thema überhaupt gewidmet hat und die Arbeitsverweigerung der letzten Regierungen ad acta ist.

Ein Aktionsbündnis unterstützt von Wissenschaftlern und Therapeuten hat heute eine Kampagne inklusive Petition gestartet, die Politik und Öffentlichkeit bewegen soll Maßnahmen gegen psychischen Missbrauch von jährlich 30.000 bis 60.000 Kindern zu ergreifen.
Es gibt Texte, die sind so XXX, dass einem wirklich die Worte fehlen. Einen solchen Text hat kürzlich der Vorstand der Heinrich-Böll-Stiftung mit einem Vorwort geehrt, obwohl "die Publikation nicht notwendigerweise die Meinung der Heinrich-Böll-Stiftung widerspiegelt". Sagen wir mal, dieser Text war keine Einladung zum Gespräch.

Anlässlich der laufenden Koalitionsverhandlungen fordern die unterzeichnenden Verbände, Vereine und Initiativen, die bestehende Einseitigkeit von Betreuungsmodellen für Trennungsfamilien zu beenden und zu einer zeitgemäßen Vielfalt von Betreuungsmodellen zu kommen.
Er verstarb viel zu früh am Abend des 11. November. Über viele Jahrzehnte hat er sich als Dipl.-Psychologe, Mediator und Wissenschaftler für Trennungskinder und die paritätische Doppelresidenz eingesetzt. An der belgischen Kindschaftsrechtsreform 2006 mit Einführung der Doppelresidenz als Regelfall war er maßgeblich beteiligt.
Die vereinbarte Vertraulichkeit der Koalitionsverhandlungen bekommt erneut Risse. Bereits zum zweiten Mal scheinen die Grünen bestimmte Lobbygruppen dazu aufgerufen zu haben, die Koalitionsverhandlungen in ihrem Sinne zu beeinflussen.
Thema diesmal: Familienpolitik, konkret, das Wechselmodell. Ziel ist es offensichtlich, den Stillstand der letzten 8 Jahre weiter zu zementieren.
Seit März 2021 liegt dem Bundesfamilienministerium (BMFSFJ) ein Gutachten mit dem Titel „Gemeinsam getrennt Erziehen“ vor. Verfasst wurde es unter anderem vom wissenschaftlichen Beirat für Familienfragen und so bekannten Namen, wie Sabine Walper (die inzwischen auch für die Studie "Kindeswohl und Umgangsrecht" ("PETRA-Studie") verantwortlich ist) und Jörg M. Fegert (Kinderpsychiater und Experte für Kinderschutz und Jugendhilfe). Es dokumentiert und konkretisiert den überfälligen Reformbedarf im bundesdeutschen Familienrecht. Dass dieses Gutachten erst jetzt, dank einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz durch das "Forum Soziale Inklusion" (welches das BMFSFJ nicht förderungswürdig findet), der Öffentlichkeit zugänglich wurde, passt zu unserem Eindruck der Reformbereitschaft der Politik in diesem Bereich.
Wenn sich die SPD nicht sofort wieder demontieren will und die GRÜNEN sich nicht mit einer Koalition mit der CDU diskreditieren wollen, wird es um eine Koalition mit der FDP nicht herumgehen. Insofern Glückwunsch an die FDP zu ihrem Wahlerfolg.
Kindergeldbezug ist bei Trennungselternteilen immer ein Ärgernis und führt auch immer wieder zu Streit. Gesetzliche Grundlage dafür ist die (aus unserer Sicht) überholte Bestimmung des § 64 EStG, nach der es nur einen „Kindergeldbezugsberechtigten“ gibt.
Man kann auch – nicht ohne Berechtigung – die Auffassung vertreten, daß im Trennungsfall – zumindest bei Wechselmodell – jeder Trennungselternteil das volle Kindergeld erhalten muß; denn es haben dann ja beide insbesondere die erhöhten Wohnungskosten (Wohnung mit Kinderzimmer!) für die Kinder zu tragen.