Aktuelle Meldungen Familenrecht und Kinder
OLG Celle: kurzfristige Absage des Umgangs wegen Urlaub rechtfertigt Ordnungsmittel
Oberlandesgericht Celle, Beschluss vom 02.10.2023 - 10 WF 162/23 -
Wird der Umgang kurzfristig verhindert, indem der Elternteil bei dem sich das Kind überwiegend aufhällt ohne Einverständnis des anderen Elternteil in Urlaub fährt, liegt ein Verstoß gegen die gerichtliche Umgangsregelung vor.
Schweizer Nationalrat stimmt für Doppelresidenz (Wechselmodell) als Regelfall
Während die von einflussreichen Lobbyverbänden gesteuerte hiesige Politik (die Bundesfamilienministerin gehört dem VAMV an) die Doppelresidenz nach wie vor verhindern will, deutet sich an, dass die eher konservative Schweiz Deutschland rechts überholen könnte.
EGMR: Deutschland wieder einmal wegen Menschenrechtsverstoß im Familienverfahren verurteilt.
Jugendamt und Verfahrenspfleger hatten darauf hingewiesen, dass die Mutter das Kind beeinflusste und den Umgang ablehnte. Trotzdem hatte das OLG den Umgang ohne weitere Anhörung des Kindes und ohne ein von den Fachprofessionen gefordertes Gutachten für Monate ausgesetzt. Auch das Bundesverfassungsgericht (1 BvR 373/20) hatte daran nichts beanstandet. Die Bundesregierung beantragte die Abweisung der Klage.
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Der Hamburger Senat legt der Bürgerschaft ein Gesetz zur verpflichtenden Richterfortbildung vor.
Zuvorgegangen war eine Initiative zur Qualitätssicherung in familiengerichtlichen Verfahren und Forderungen der Enquete-Kommission Kinderschutz. Hamburgs Justiz war bereits in der Vergangenheit selbst aktiv und organisiert im Rahmen der Richterakademie Fortbildungen zu den Themen "Kindschaftsrecht in der familienrechtlichen Praxis mit interdisziplinären Bezügen" sowie zum aktuellen Familienrecht.
Einer US-amerikanischen Studie zufolge, gibt es deutliche Nachteile für Eltern auf dem Arbeitsmarkt, wenn sie aus der Elternzeit zurück ins Arbeitsleben wollen. Arbeitgeber beurteilen dort Bewerber, welche zuvor Erziehungsarbeit geleistet haben, verhältnismäßig negativ. U.a. wird diesen Bewerbern weniger gute Arbeitsmoral und Verfügbarkeit unterstellt. Während (potenzielle) Mütter generell bei der Jobsuche benachteiligt sind, werden Väter besonders benachteiligt, wenn sie nach einer Familienphase zurück in den Arbeitsmarkt wollen. Die Studie bestätigt unsere Beobachtung, dass Eltern auf dem Arbeitsmarkt benachteiligt werden und es insbesondere nicht akzeptiert wird, dass Väter sich in der Familie engagieren.
Die OECD (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) stellt fest, dass die ökonomische Ressource Frau zu wenig genutzt wird. Obwohl das Bildungsniveau der Frauen hoch sei, würden viele Frauen nur Teilzeit arbeiten und damit ihr Potenzial teilweise ungenutzt lassen. Der Staat sollte Fehlanreize in der Familienpolitik abschaffen und Männer mehr die Möglichkeit zum Engagement in der Familie geben.
Auf der außerordentlichen Mitgliederversammlung des Kölner Kreisvereins vom Väteraufbruch für Kinder am 09.07.2019 wurde ein neuer Vorstand für die nächsten 2 Jahre gewählt. Der neue Vorstand besteht aus drei Mitgliedern. Zu einem erfahrenen, langjährigen Mitglied des Kölner Kreisvereins kommen zwei relativ neue Mitglieder hinzu. Erstmals in der Kölner Vereinsgeschichte ist eine Frau im Vorstand vertreten.
Eine scheinbar harmonische Familie: Julia ist eine engagierte, liebevolle Mutter; Tom ein guter Vater, der eine innige Beziehung zur Tochter hat. Dann kommt die Trennung und Tom hat eine neue Partnerin mit Kindern. Toms Versuche, für seine Tochter weiter Vater zu sein werden systematisch torpediert und die Tochter von der Mutter gezielt manipuliert, bis diese vor Gericht erklärt, dass sie ihren Vater ablehnt.
Kürzlich behauptete Stefan Rücker, der Leiter der Forschungsgruppe PETRA (welche vom BMFSJF mit der Durchführung einer Studie zu Nachtrennungsfamilien beauftragt wurde) im Interview mit WELT, "die Bindungsforschung geht [...] davon aus, dass man als sehr kleines Kind nur zu einem Menschen eine sehr enge Bindung eingehen kann." Die Forschungslage auf die er sich bezieht, stammt allerdings aus den 50er Jahren des letzten Jahrhunderts (John Bowlby). Heute ist die Forschung bereits weiter.
Die am 16./17.05.2019 stattgefundene Jugend-und Familienministerkonferenz (JFMK), hat unter dem Titel „Gemeinsam getrennt erziehen – mehr Unterstützung für Trennungseltern“ die Bundesregierung erneut aufgefordert, einen Gesetzentwurf zur Stärkung gemeinsamer Elternschaft zu erarbeiten. Dabei wird die Einrichtung einer Bund-Länder Arbeitsgruppe angeregt.
Schnelles Handeln wird hierbei besonders im Sozialleistungsbereich als notwendig erachtet. Ebenso Fordert die JFMK die "Qualifizierung und Fortbildung von Fachkräften in Justiz, Jugendämtern und Beratungseinrichtungen" um Misständen abzuhelfen.
In Berlin tagte am 05.06. der Arbeitskreis Familie der AfD. Das rückwärts ausgerichtete Familienbild wurde dabei erneut bestätigt. Dabei polarisiert die Rechtsaussenpartei zwischen traditioneller Ehe und sogenannte Alleinerziehenden; andere Familienformen werden nicht berücksichtigt. Und selbst Alleinerziehende werden nur mit einem Halbsatz abgehandelt. Trennungsfamilien mit Vater und Mutter werden von der AfD gar nicht erst erwähnt.
Laut einem Bericht der Welt am Sonntag prüft das SPD geführte Bundesjustizministerium - quasi als Abschlussgeschenk der scheidenden Ministerin Barley - die Rechte von Stiefelternteilen auszuweiten. Eine Arbeitsgruppe „Sorge- und Umgangsrecht“ würde derzeit Vorschläge zum Kindschaftsrecht erarbeiten. Im März 2019 hatte es einen Beschluss des Bundesverfassungsgericht zur Stiefelternadoption gegeben, der die Diskriminierung nichtehelicher Familien betraf. Dem Gesetzgeber wurde zudem aufgegeben bis zum 31. März 2020 eine verfassungsgemäße Regelung zu treffen.