Aktuelle Meldungen Familenrecht und Kinder
Väterreport 2023: Politik für Familien bedeutet Väter zu stärken. Die Hälfte der Väter wünscht partnerschaftliche Betreuung der Kinder
Der neue Väterreport zeigt, dass sich Väter viel stärker als früher eine Übernahme von Aufgaben in der Familie wünschen. Jeder zweite Vater möchte gern die Hälfte der Betreuung übernehmen. Tatsächlich wird dieses durch ökonomische Zwänge und mangelhafte rechtliche Rahmenbedingungen behindert.
Väteraufbruch: Stellungnahme zum Verfassungsbeschwerdeverfahren 1 BvR 2017/21
Für einen "nur" leiblichen Vater ist es in Deutschland nur eingeschränkt möglich, auch die rechtliche Vaterschaft zu erlangen, wenn es bereits einen anderen rechtlichen Vater gibt. Eine Anfechtung ist gesetzlich nur in engen Grenzen möglich. Entscheidend ist hier das Bestehen einer "sozial-familiären Beziehung." Im vorliegenden Fall muss das Bundesverfassungsgericht sich (erneut) mit einem Fall befassen, in welchem "beide Väter" eine solche Beziehung zum Kind haben.
Epigenetik: Krisen und Traumata verändern Gene von Kindern
Eine neue Studie zeigt auf, wie ungünstige soziale Rahmenbedingungen das Aufwachsen von Kindern beeinflussen. Obwohl seit längerem bekannt ist, dass Kinder aus Trennungsfamilien ein bis zu doppelt erhöhtes Risiko haben Deliquent zu werden oder im Lebensverlauf psychologische und andere Gesundheitsprobleme zu entwickeln, geht die vorliegende Studie nicht darauf ein.
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Update: ab dem 21.04. findet die Selbsthilfegruppe online statt. Termine unter Aktivitäten oder in der rechten Spalte.
Auch der Väteraufbruch für Kinder – Kreisverein Köln e.V. kann und wird nicht die aktuellen Ereignisse rund um den Covid19 / Corona-Virus ignorieren. Aus diesem Grund haben wir heute beschlossen, und das nicht zuletzt auch aufgrund der behördlichen Empfehlungen und Erlasse, bis zunächst einschließlich 21.04.2020 sämtliche Veranstaltungen abzusagen. Dies betrifft die Angebote der Selbsthilfegruppe (am 1. und 3. Dienstag im Monat) aber auch alle geplanten Seminare in diesem Zeitraum.
Die mehrheitlich junge und weibliche Regierung in Finland macht, wovon viele Väter in Deutschland träumen: Beide Eltern können bald in Finnland jeweils 7 Monate Elternzeit nehmen. Dabei erhalten ab 2021 die Eltern insgesamt 14 Monate lang ein festes Betreuungsgeld welches tageweise berechnet wird. Maximal 69 Tage können auf den anderen Partner übertragen werden.
Im Haus der Ärzteschaft in Düsseldorf hörten sich ca. 160 Teilnehmer, überwiegend Ärztinnen, mehrer Vorträge zum Thema an. Trennung mit Kind trifft also auch im Gesundheitssystem auf breites Interesse und scheint eine bedeutende Rolle zu spielen. Es outeten sich auch ein paar Nicht-Mediziner, z.B. Mitarbeiterinnen eines Job-Centers.
Schon in der Begrüßungsrede wurde auf die Problematik hingewiesen, dass manche Eltern nach ärztlichen Attesten fragen, um bevorstehende Umgangskontakte absagen zu können.
taz
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Am 12.02.20 haben rund 25 Mitglieder des Kölner Väteraufbruch für Kinder in der Gaststätte Berrenrather in Köln Sülz gemeinsam den Film "Weil du mir gehörst" angeschaut. Einige hatten den Film bereits vorab in der Mediathek der ARD gesehen, teilweise in mehreren Etappen, weil der Film – nicht nur bei betroffenen Elternteilen – das Maß des Erträglichen deutlich überschreitet.
'Weil du mir gehörst' beschreibt eine häufig auftretende Form von Eltern-Kind-Entfremdung, die von Jugendämtern und Familiengerichten nicht verstanden wird, da sie Methoden zur Erkennung und Behandlung dieser Problematik nicht verwenden. Die KiMiss-Methodik, die international anerkannte Konzepte zur Charakterisierung von feindselig-aggressiver Elternschaft (hostile-aggressive parenting) verwendet, sollte auch in Deutschland verbreitet werden.
Kürzlich lehnte der BGH – teilweise nachvollziehbar – die Anordnung einer Doppelresidenz ab. Ein Elternteil hatte es an Loyalität in der Elternbeziehung mangeln lassen. Der BGH bemängelte indirekt zudem, dass der Gesetzgeber/die Bundesregierung notwendige rechtssystematische Reformen verschleppt und so für Unklarheit bei Gerichten sorgt. Gleichwohl verharrt in – und untermauert – der BGH erschreckenderweise Dogmen, die längst wissenschaftlich widerlegt sind.
Bayerns Familienministerin Kerstin Schreyer hat in der Jugend- und Familienministerkonferenz einen Beschluss für eine noch bessere finanzielle Entlastung von (wörtlich) "Ein-Eltern-Familien" bewirkt. Bekanntlich ist diese Form der Elternschaft durch Zeugung seit rund 2020 Jahren aber nicht mehr vorgekommen.
Am 06.02.2020 findet in Brüssel die Konferenz „We love you both“ statt, welche sich mit psychologischen, rechtlichen und politischen Aspekten von Eltern-Kind-Entfremdung befasst.
Wie aus einer Anfrage von Kathrin Helling-Plahr (MdB/FDP) hervorgeht, ist auch weiterhin nicht mit der Veröffentlichung der Studie zu rechnen. Obschon die Studie abgeschlossen ist, schützt die Regierung vor, dass die Stelle des Studienleiters derzeit nicht besetzt ist. Angeblich kann diese deshalb seit Monaten nicht veröffentlicht werden. Aus der Antwort der Regierung gehen auch keine konkreten Maßnahmen diesbezüglich hervor. Anfragen von Bürgern nach dem Informationsfreiheitsgesetz bleiben seit Monaten unbeantwortet.