ELTERN BLEIBEN – Bündnis von Müttern und Vätern – Väteraufbruch für Kinder Kreisverein Köln e.V.

Beratung für Eltern bei Problemen mit Sorgerecht, Umgangsrecht, Jugendamt

Erste Hilfe
Praktische Tipps für Eltern bei Trennung und Scheidung

Das fälschlicherweise sogenannte Unterhaltsvorschussgesetz (Gesetz zur Sicherung des Unterhalts von Kindern alleinstehender Mütter und Väter durch Unterhaltsvorschüsse oder -ausfalleistungen; Es geht mangels Leistungsfähigkeit von 70% der weniger betreuenden Elternteile tatsächlich hauptsächlich um Ausfallleistungen) ist nach wie vor nicht auf den Seiten des Bundesministerium für Justiz veröffentlicht. Somit fehlt es den Bürgern an einer verlässlichen Quelle, um die aktuelle – evtl. auch rückwirkend – eingetretene Rechtslage beurteilen zu können.

Trotzdem versuchen Jugendämter unter Fristsetzung diese neue Rechtslage durchzusetzen, ohne dass Betroffene die Möglichkeit haben das Gesetz in aktueller Fassung einzusehen.

Wir halten das in einem demokratischen Rechtsstaat für unzulässig, da der Bürger keine Möglichkeit hat, das Verwaltungshandeln mit vertretbarem Aufwand kritisch zu hinterfragen und ggf. Rechtsmittel einzulegen. Ausserdem werden erhebliche Datenmengen auf Formblättern eingefordert, deren Erfassung und Speicherung möglicherweise nicht rechtmäßig ist.

Ein Schreiben an das Jugendamt könnte damit so aussehen:

 

Sehr geehrte/r,

in einem demokratischen Rechtsstaat werden Verwaltungsverfahren nach der aktuell geltenden Rechtslage geführt. Ändert sich ein Gesetz, muss es dem Bürger zugänglich gemacht werden um – auch Rückwirkend – in Kraft zu treten. Dieses Verfahren ist notwendig, damit der Bürger sich über die Gesetzeslage informieren kann. Dieses ist momentan nicht der Fall (s. u.a. http://www.gesetze-im-internet.de/uhvorschg/).

Festzustellen ist daher zunächst, dass

1. der Antrag nach der aktuell zugänglichen Rechtslage derzeit abzulehnen ist,
2. Ihre Fristsetzung unzulässig ist,
3. Ihre Datenerhebung unbegründet ist.

Demgemäß gehe ich davon aus, das Sie sich nach Verkündung einer Gesetzesänderung erneut an mich wenden.

Falls Sie anderer Meinung sind, bitte ich Sie diese zu begründen und dieses Schreiben an die Oberbürgermeisterin weiterzuleiten, da ich in diesem Fall auch von Ihrer Dienstherrin eine Stellungnahme erwarte.

Mit freundlichen Grüßen

 

Den jeweiligen Stand der Dinge kann man hier beim Bundesministerium der Justiz nachschauen: www.gesetze-im-internet.de/uhvorschg/