Häufig wird in einem Familiengerichtlichen Verfahren durch den Richter ein Gutachten beauftragt um zu einer Lösung zu kommen. Dabei ist häufig schon der Beweisbeschluss des Richters nicht dazu geeignet zu einer guten Lösung für die Kinder zu kommen. Abgesehen von dem Umstand, das der Richter sich nicht an den Vorschlag des Gutachters halten muss, ist die Gefahr groß, dass das Gutachten nicht den hierfür bestehenden Gütekriterien entspricht.
Dieses ist sogar bei der überwiegenden Mehrzahl der uns vorgestellten Gutachten der Fall.
Wir helfen vor, während und nach einem Gutachten weiter und vermitteln ggfs. auch Kontakte zu weiteren von dem gleichen Gutachter betroffenen Eltern. Zudem können wir wichtige Hinweise für eigene Stellungnahmen zu Gutachten geben (Anwälte haben nicht immer das nötige Fachwissen hierzu).
Vielfach ist es auch Sinnvoll bereits frühzeitig einen seriös arbeitenden Gutachter selbst vorzuschlagen. Wer von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch macht, darf sich nicht wundern wenn eine Begutachtung mangelhaft ausfällt. Zur fachlichen Qualifikation einiger Gutachter können wir Auskunft geben.