Bayerns Familienministerin Kerstin Schreyer hat in der Jugend- und Familienministerkonferenz einen Beschluss für eine noch bessere finanzielle Entlastung von (wörtlich) "Ein-Eltern-Familien" bewirkt. Bekanntlich ist diese Form der Elternschaft durch Zeugung seit rund 2020 Jahren aber nicht mehr vorgekommen.
So blendet Frau Schreyer durch die Verwendung des euphemistischen Begriffs "Ein-Eltern-Familie" aus, dass Trennungskinder regelmäßig Vater und Mutter haben. So wird die Forderung nach einem pauschalen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende zwar dem Buchstaben S in CSU gerecht, da so ein Elternteil unabhängig vom Verdienst entlastet wird. Dass es diese Alleinerziehenden genauso wie Ein-Eltern-Familien aber tatsächlich nur äusserst selten gibt (z.B. bei Tod oder ggf. auch erzwungenen Rückzug/Entfremdung eines Elternteils), kann die Ministerin nicht in Handlungen umsetzen.
So erhält derjenige Elternteil, welcher das Kind auch nur 1% weniger betreut, im deutschen System keinerlei Vergünstigungen und muss den Aufwand für die Kinder in 2 Haushalten regelmäßig alleine stemmen. Dieser Elternteil wird wie ein Kinderloser behandelt und wird zudem häufig als Unterhaltspreller und Kinderbespaßer verunglimpft. Zudem soll laut Willen der Familienministerinnen nur noch die Hälfte des Kindergeldes beim Unterhaltsvorschuss angerechnet werden. Das bedeutet regelmäßig, dass dieses Geld beim anderen Elternteil zusätzlich fehlt, um den Kindern eine angemessene Lebensgrundlage zu bieten.
Eine korrekte Wortwahl wäre ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Besser wäre beide Elternteile zu entlasten, damit auch beide Eltern den Kindern ein gerechtes Aufwachsen ermöglichen können.