Aktivitäten
Workshop VI - Umgang mit Kindergarten, Schule, Kinderarzt
Anhand konkreter Fallbeispiele werden die Gesetzeskontexte des Familienrechts erläutert, Verfahren durchgespielt und ermöglichen damit den Teilnehmenden eine Grundlage zum besseren Verständnis. Die Veranstaltung gibt konkrete Impulse zum eigenen Handeln im Rahmen der Eigeninitiative.
Die Workshops werden von Dipl.-Jur. Manfred Hermann als Gruppenarbeit durchgeführt.
Strategie und Taktik der Verfahrensführung – Strafrecht und familienrechtlicher Streit
Instrumentalisiert durch den/die Ex-Partner/in, oftmals aber auch schon aus Unkenntnis der Rechtslage, sowie aufgrund persönlicher Vorurteile – versuchen Kindergarten, Schule, Kinderarzt usw. den anderen Elternteil aus dem von diesen Institutionen verantworteten Lebensbereich des Kindes auszuschließen. Da erlebt Mann (manchmal aber auch Frau), daß
- der Kindergarten keinerlei Auskunft über das eigene Kind mehr gibt, und sich weigert, das eigene Kind zum Zwecke der Abholung herauszugeben,
- die Schule ihre Elterninformationen lediglich durch Mitgabe von Zetteln an das Kind (die den anderen Elternteil natürlich nicht erreichen) verteilt, sich aber weigert, den anderen Elternteil auch zu informieren,
- der Kinderarzt dem anderen Elternteil jegliche Auskunft über das Kind verweigert, oder gar dem einen Elternteil mit „kinderärztlichem Attest“ bescheinigt, daß der andere Elternteil, bzw. der Umgang des Kindes mit diesem das Wohl des Kindes schädigt.
Kann man diesen Sachen vorbeugen? Kann man sich gegen diese erfolgreich wehren? Das sind die Fragen, mit denen sich dieser Workshop befaßt, auf die er versucht Antworten zu geben. Eine, die wesentliche Antwort heißt: Vorbeugen kann man begrenzt. Aber: Ja, man kann sich erfolgreich wehren.
Anhand konkreter Fallbeispiele – diesmal das Thema „Verfahrensrecht/Umgang mit Kindergarten, Schule; Kinderarzt usw.“ betreffend – werden die relevanten Gesetze vorgestellt, erläutert, und Verfahren durchgespielt. Dabei werden die Teilnehmenden ganz nebenbei auch vertraut gemacht mit dem materiellen Recht, hier des materiellen Rechts betreffend die Pflichten von Kindergarten, Schule, Kinderarzt usw. gegenüber den Eltern, d.h. die Rechte, die jeder (sorgeberechtigte, aber auch jeder nichtsorgeberechtigte) Trennungselternteil in Bezug auf sein eigenes Kind gegenüber diesen Institutionen hat. Dies ermöglicht den Teilnehmenden ein besseres Verständnis und macht sie zum kompetenten Gesprächspartner des eigenen Anwalts, des Jugendamts und des Familienrichters, aber auch gegenüber Schule, Kindergarten, Kinderarzt usw.
Dieser Workshop „Strategie und Taktik der Verfahrensführung – Verfahrensrecht/Umgang mit Kindergarten, Schule; Kinderarzt usw." behandelt Fallbeispiele, die die Themen
- Elternrechte im Kindergarten; Pflichten des Kindergartens und deren Rechtsgrundlagen
- Elternrechte in der Schule; Pflichten der Schule und deren Rechtsgrundlagen, und
- Elternrechte gegenüber (Kinder-)Ärzten, Therapeuten; Sportverein usw.; Pflichten dieser und deren Rechtsgrundlagen beinhalten.