Vollstreckung
OLG Celle: Unmittelbare Verhängung von 30 Tagen Ordnungshaft bei Nichtherausgabe des Kindes
Der Mutter war u.a. das Sorgerecht entzogen worden und war wiederholt nicht bereit das Kind herauszugeben. Das OLG stellte u.a. fest, dass "Ein Fall mangelnder Erziehungseignung [vorläge], wenn ein Elternteil zum wiederholten Male das Kind [...] bewusst und gezielt einer Vollstreckungsmaßnahme aussetzt." Bei "hartnäckiger und nachhaltiger Weigerung [könne] unmittelbar auf Ordnungshaft erkannt werden."
Auch Alleinerziehende haben das Recht, durch eine Umgangsregelung entlastet zu werden
Pressemitteilung des Väteraufbruch für Kinder e.V. (Bundesverein):
Zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts 1 BvR 743/21 vom 17.02.2021
OLG Koblenz: Mutter trägt Kosten im Vollstreckungsverfahren
Ein Vater, der - wegen zwischenzeitlich eingetretener Arbeitslosigkeit - versucht den Titel über Kindesunterhalt abzuändern (§§ 238, 239 FamFG), stellt nach schriftlicher Ankündigung an die Mutter die Unterhaltszahlungen ein. Das Amtsgericht verweigert dem Vater die Verfahrenskostenhilfe für das Abänderungsverfahren und verschleppt dieses.
Die Mutter beantragte Unterhaltsvorschußleistungen. Gleichzeitig leitete sie durch ihre Rechtsanwältin die Vollstreckung des vollen Unterhalts gegen den Vater ein, obwohl die Unterhaltsvorschußleistungen auf die Unterhaltsvorschusskasse übergegangen waren, sie diese also insoweit gar nicht mehr vollstrecken durfte.