ELTERN BLEIBEN – Bündnis von Müttern und Vätern – Väteraufbruch für Kinder Kreisverein Köln e.V.

Beratung für Eltern bei Problemen mit Sorgerecht, Umgangsrecht, Jugendamt

Ein Kindergeburtstages ist kein Grund, einem Vater das Umgangsrecht für den betreffenden Tag vorzuenthalten. Das entschied das Saarländische Oberlandesgericht (OLG).

Vielmehr müssten beiden Elternteile dafür Sorge tragen, dass gerichtlich vereinbarte Regelungen über den Umgang mit einem Kind ohne Auseinandersetzungen eingehalten würden (Az.: 6 WF 118/10). Der Vater beantragte erfolgreich die Festsetzung eines Ordnungsgeldes gegen die Mutter.