Verfügt ein Elternteil bei gemeinsamer elterlicher Sorge unberechtigt über das Sparvermögen des Kindes, steht in diesem Fall dem anderen Elternteil ein Auskunftsanspruch über den Verbleib des Geldes aufgrund der ebenfalls gemeinsamen Vermögenssorge gem. § 242 BGB zu.
Oberlandesgericht Oldenburg vom 19.02.2018 AZ: 4 WF 11/18
