Ein Muss zur optimalen Versorgung des Sozialhilfeempfängers und zum Schutz des Familienvermögens vor dem Zugriff des Staates
München, 2017, von Dr. Thomas Fritz - Viele Eltern von behinderten Kindern machen sich große Sorgen darüber, wer sich nach ihrem Tod um ihre behinderten Kinder kümmert und wie sie finanziell abgesichert werden können. Das Gleiche gilt auch für Geschwister behinderter Menschen und für alle Personen, die sich für einen Behinderten verantwortlich fühlen.
Über die Sozialhilfe wird nur die Grundversorgung wie z. B. die Heimkosten abgedeckt. Die Sozialhilfe zahlt jedoch erst dann, wenn die behinderte Person ihr eigenes Vermögen, also auch geerbtes Vermögen, nahezu vollständig verbraucht hat.
Bei Heimkosten von mehreren tausend Euro pro Monat ist damit ein ererbtes Vermögen in kürzester Zeit aufgebraucht.
Mit dem sog. behindertengerechten Testament kann der behinderten Person jedoch über die spezielle rechtliche Konstruktion der Vor- und Nacherbschaft Vermögen zugewandt werden, auf das der Staat keinen Zugriff hat.
Liste der empfohlenen Anwälte
Die folgende Liste enthält die Anwaltsadressen, bei denen behinderte Menschen insgesamt positive Erfahrungen gemacht haben, was die Aufgeschlossenheit und Bearbeitung ihrer Anliegen angeht. Die AnwältInnen sind teilweise selber behindert, ihre Spezialgebiete sind - soweit vorhanden - in der letzten Spalte aufgelistet. Die Liste selber wird nach Postleitzahlen geführt.