Das OLG Düsseldorf setzt sich über die unqualifizierte Meinung der Fachkräfte hinweg und schreibt in seltener Einsicht: "Die Annahme des Jugendamtes, dass eine Umgangsregelung, die von einem Elternteil – objektiv nachvollziehbar – als benachteiligend empfunden wird, das Elternverhältnis weniger belastet, [...] ist [...] zweifelhaft."
Ziele, die sich nur mittelbar positiv auf das Kindeswohl auswirken (z.B. die Eindämmung des Elternkonflikts), seien primär mit Maßnahmen der Jugendhilfe oder mit Auflagen zu verfolgen und nicht durch eine Einschränkung des Umgangs als Regulativ. Das AG Dinslaken hatte einen Vergleich der Eltern abgeändert.
Gerade ein mehrwöchiger Umgang diene dazu, die Beziehung zum anderen Elternteil zu wahren und zu stärken. Eine ungleiche Aufteilung bzw. Einschränkung des Ferienumganges sei nicht Kindeswohl dienlich.