Zuweilen zieren sich Gerichte mit der Ablehnung von Gutachter*innen und vergüten diese trotz Befangenheit und mangelhafter Leistungen zu Lasten der Eltern. Kosten für diese Gutachten sind dadurch Teil der Gerichtskosten und gehen dabei oft in die Tausende. Auch nach Ablauf der der Ernennung folgenden zweiwöchigen Frist können jedoch Gründe für eine Ablehnung der Gutachter*in entstehen.
Im vorliegenden Fall hatte die Gutachterin nicht im Beweisbeschluss aufgenommene Tätigkeiten ausgeführt und so eine gerichtlich angeordnete Umgangsregelung torpediert. Dabei befand das Gericht, dass die Gutachterin grob fahrlässig gehandelt habe.
Das Gericht nahm Bezug auf Obergerichtliche Entscheidungen (OLG Karlsruhe, FamRZ 2015, 1126; OLG Frankfurt/M., FamRZ 2016, 2029; OLG Naumburg, Beschluss v. 7.1.2010 - 5 W 1/10).