ELTERN BLEIBEN – Bündnis von Müttern und Vätern – Väteraufbruch für Kinder Kreisverein Köln e.V.

Beratung für Eltern bei Problemen mit Sorgerecht, Umgangsrecht, Jugendamt

Sie sind geschieden und erziehen ein minderjähriges Kind? Dann können Sie beim Tod des Ex-Partners eine Erziehungsrente erhalten. Voraussetzung ist im Wesentlichen neben einem eigenen Rentenanspruch (5 Jahre Beitragsleistung), man ist nicht neu verheiratet oder verpartnert und das Kind ist unter 18 Jahre alt.

Neben einer Halbwaisenrente für Kinder dient diese Leistung der Rentenversicherung zur Absicherung von (echten) Alleinerziehenden. Der Rentenbetrag entspricht der vollen Erwerbsminderungsrente und mindert sich lediglich anteilig um eigenes Einkommen sofern es einen Freibetrag überschreitet.