Gute Nachricht für getrennt lebende Eltern: Ab dem 1. Januar steigt erstmals seit 2015 der Selbstbehalt in der Düsseldorfer Tabelle. Nun bleiben dem Unterhaltsverpflichteten laut Tabelle bis zu 1.160,00 Euro. 80 Euro mehr, mit denen man dann vielleicht sogar seinen Kindern mal einen Ausflug oder Spielzeug gönnen kann, sofern diese längst überfällige Erhöhung nicht schon längst von gestiegenen Kosten (Miete!) aufgefressen wurde.
Zeit vor allen Dingen zu überprüfen, ob der dem anderen Elternteil gezahlte Kindesunterhalt nicht ohnehin überhöht ist. Anwälte und Richter vergessen häufig, dass durch den sogenannten Umgang erhebliche Kosten entstehen: Kinderzimmer, Kleidung, Fahrten und vieles mehr werden häufig bei der Bemessung des Unterhaltes nicht angemessen berücksichtigt. Viele Unterhaltszahler sind dadurch in ihrer Existenz bedroht oder können den Umgang mit ihren Kindern nicht angemessen gestalten. Hier muss man sich zumeist selbst darum kümmern, dass man seinen Kindern noch angemessene Lebensumstände bieten kann.