Wie wir kürzlich vermerkt hatten, ist die Ansicht weit verbreitet, dass Unterhaltspflichtige auch in der Krise trotz mangelndem Einkommens vollen Unterhalt zahlen müssen. So scheinen z.B. Jugendämter betroffenen Unterhaltszahlern nur Stundungen anbieten zu wollen. Das Bundesministerium verbreitet gar, dass Unterhaltszahler am Existenzminimum vorausschauend Rücklagen hätten bilden können (LOL).
Wie der Rechtstipp der Mittelbayerischen Zeitung aufzeigt, sollte man sich zwar um eine einvernehmliche Lösung bemühen, sich allerding aber auch nicht z.B. vom Jugendamt übervorteilen lassen. Wichtig ist jedenfalls immer, sich umgehend formal und ggf. auch gerichtlich abzusichern.