ELTERN BLEIBEN – Bündnis von Müttern und Vätern – Väteraufbruch für Kinder Kreisverein Köln e.V.

Beratung für Eltern bei Problemen mit Sorgerecht, Umgangsrecht, Jugendamt

Der betreuende Elternteil hat sich an den Kosten des Umgangs zu beteiligen, wenn der Umzug des betreuenden Elternteils mit dem Kind ins Ausland dazu führen kann, dass der Umgang aus Kostengründen nicht durchgeführt werden könnte.

Beschluss des OLG Nürnberg vom 26.11.2013 (10 UF 173/13)

FamRZ 2014, 858