ELTERN BLEIBEN – Bündnis von Müttern und Vätern – Väteraufbruch für Kinder Kreisverein Köln e.V.

Beratung für Eltern bei Problemen mit Sorgerecht, Umgangsrecht, Jugendamt

Seien zur Durchsetzung des Besuchsrechtes mit Kosten verbundene Handlungen erforderlich, weil der obsorgeberechtigte Elternteil seine Verpflichtung, das Kind auf die Besuche ausreichend vorzubereiten und zu den Besuchen zeitgerecht hinzubringen, schuldhaft verletze, so stünden dem anderen Ansprüche nach Schadenersatzrecht zu.

Indem die Beklagte entgegen den Meinungen des Pflegschaftsgerichtes und der Jugendwohlfahrtsbehörde XXXX entscheiden habe lassen, ob er den Besuch wahrnehmen möchte oder nicht, indem sie ihm ihren Schutz bei der Durchführung der Besuche zugesichert und ihm damit eine Gefahrensituation suggeriert habe, die gar nicht bestanden habe, indem sie eine Kontaktaufnahme mit ihr als obsorgendem Elternteil sowohl dem Pflegschaftsgericht als auch den Vertretern der Jugendwohlfahrt, dem Kinderbeistand und nicht zuletzt dem Kläger verhindert habe, jedenfalls aber zu erschweren versuchte, indem sie dem Pflegschaftsgericht mehrfach Geschehnisse falsch schilderte und sie einzelne Besuchstermine nicht oder ohne ausreichende Begründung abgesagt habe, habe sie bewusst und in vorwerfbarer Weise die Besuchskontakte des Klägers zu XXXX verhindert. Sie habe jedenfalls vorwerfbar falsch auf das bereits im Juli 2009 beginnende Verhalten XXXX reagiert.

 

OLG Wien, 13 R 126/14