Das OLG Schleswig hat entschieden, daß unberechtigte Strafanzeigen gegen den Unterhaltsschuldner unter Abwägung der Umstände
des Einzelfalls zu einer vollständigen Verwirkung von Trennungsunterhaltsansprüchen führen können (OLG Schleswig vom 21.12.2012 - Az.: 10 UF 81/12).
