25 Jahre nach Ratifizierung der UN-Kinderechte und über 20 Verurteilungen durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte später dümpelt in Deutschland die Korrektur des Familienrechts weiter vor sich hin. Keine der letzten Ministerinnen kam bisher über die halbherzige Ankündigung von Reformen hinaus.
Nach wie vor dürfen Trennungs-Kinder ihre Väter regelmäßig nicht mehr als 80 Tage im Jahr betreuen. Viele schaffen nicht einmal dieses, da der Umgang gestört oder komplett boykotiert wird. Effektive Rechtsmittel wären zwar vorhanden, sie werden aber von der Justiz regelmäßig nicht angewendet. Die Spitze dieses Eisbergs bilden die zwei Dutzend Väter, die für ihre Kinder eine Verurteilung der deutschen Justiz durch den europäischen Gerichtshof für Menschenrechte erreicht haben. So ist der 21. März seit Jahren der Kampftag für mehr väterliches Engagement in der Kinderbetreuung.
Entgegen der landläufigen Meinung in der Bevölkerung, dass Kinder auch nach der Trennung durch beide Elternteile betreut werden sollen, verhindern Justiz- und Familienministerium seit Jahr und Tag rechtliche Konsequenzen wie z.B. die gesetzliche Verankerung der Doppelresidenz/Wechselmodell.
Die Gleichberechtigung von Mann und Frau wie es das Grundgesetz und die Menschenrechte vorsehen ist noch in weiter Ferne. Stattdessen versucht die deutsche Politik Männer und Frauen gegeneinander auszuspielen und schürt künstlich Interessenkonflikte, in dem Frauen in die alleinige Zuständigkeit für die Familie gedrängt werden und Männer dazu verurteilt sind sich im Beruf aufzureiben, ohne am Leben ihrer Kinder teilzunehmen. Darunter leidet die ganze Familie, vor und nach der Trennung.
Stoppt die Alleinerziehenden Klientelpolitik! Gleichberechtigung für alle!