ELTERN BLEIBEN – Bündnis von Müttern und Vätern – Väteraufbruch für Kinder Kreisverein Köln e.V.

Beratung für Eltern bei Problemen mit Sorgerecht, Umgangsrecht, Jugendamt

Erste Hilfe
Praktische Tipps für Eltern bei Trennung und Scheidung

Auswertung der Anhörung des Rechtsausschusses des Bundestages vom 25.09.2019
"Fortbildungspflicht für Familienrichter und Qualitätssicherung in Familienverfahren"
(Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen)

Die Interessengemeinschaft Jungen Männer und Väter (IG_JMV) war als authentischer Väterverband bei der Anhörung des Rechtsausschusses des Bundestags.
Gerd Riedmeier, 1. Vorsitzender von Forum Soziale Inklusion (FSI) und Sprecher der IG-JMV, war als Sachverständiger zur Anhörung des Rechtsausschusses des Bundestages am 25.09.2019 geladen.

In der Anhörung sprachen sich alle Sachverständigen für eine Verbesserung der Qualität von familiengerichtlichen Verfahren aus. Die anwesenden Experten bestätigten den von den Antragstellern gesehenen Reformbedarf.

Die Interessengemeinschaft Jungen Männer und Väter (IG-JMV) begrüßt insbesondere die von den anwesenden Richtern und Anwälten (m/w/d) mündlich vorgetragenen Darlegungen, in denen sie die Unzulänglichkeiten der familiengerichtlichen Verfahren schonungslos offenlegten.
 
In der Öffentlichkeit stand bis jetzt vor allem die Arbeit von Jugendämtern, Sachverständigen und Verfahrensbeiständen in der Kritik. Die Richterschaft war aufgrund ihres hohen Ansehens von Kritik verschont geblieben. Dankenswerterweise öffneten jetzt die leitenden Richter (m/w/d) die Büchse der Pandora und ermöglichen so einen Diskurs über notwendige Veränderungen in der Arbeit der Familiengerichte.

Lesen Sie HIER die komplette Auswertung der Anhörung (3 DIN A 4 Seiten) mit

  • den Reformvorschlägen der Sachverständigen
  • der Darstellung des IST-Zustandes durch die IG-JMV
  • den Forderungen der IG-JMV für wirkliche und zeitgemäße Veränderungen im bundesdeutschen Familienrecht.

Die abschließende Wertung der IG-JMV zum vorliegenden Antrag lautet:
Vor dem geschilderten Hintergrund greift der Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen zu kurz. Letztendlich trägt er dazu bei, die bestehenden Ungerechtigkeiten und Defizite weiter festzuschreiben.

Hier der link zur ausführlichen Stellungnahme der IG-JMV
Hier der link zur Pressemitteilung der IG-JMV

Hier der link zur website des Bundestages zur Anhörung mit Tagesordnung, Sachverständigenliste und Stellungnahmen.
Hier der link zum Kurzbericht der Pressestelle des Bundestages zur Anhörung

Die Fraktionen von CDU/CSU und SPD verweigerten zum dritten Mal in 2019 die Übertragung von Anhörungen des Rechtsausschusses zu familienrelevanten Themen via Bundestags-TV:

  • Februar:  "Wechselmodell" - Antrag FDP
  • März:       "Abstammungsrecht" - Antrag Grüne
  • Sept.        "Fortbildungspflicht für Familienrichter" - Antrag Grüne

In den anderen Ausschüssen des Bundestages ist es durchaus üblich, die Öffentlichkeit via Bundestags-TV teilhaben zu lassen.
Das öffentliche Interesse ist evident: Thematisch sind Millionen Trennungseltern und ihre Kinder betroffen, daneben Großeltern, Geschwister, neue Partner usf...
Trotzdem stimmten CDU/CSU und SPD mit ihrer Mehrheit von 5 Stimmen für den Ausschluss der Öffentlichkeit. Die Stimmenverteilung ist:

  • 3 Stimmen    CDU/CSU
  • 2 Stimmen    SPD
  • je 1 Stimme  Grüne, Die Linke, FDP, AfD

FDP, Grüne und Die Linke stimmten für Bundestags-TV bei Stimmenthaltung der AfD.

Fotoaufnahmen und Audio-Mitschnitte waren verboten. Das Wortprotokoll des Anhörung wird nach ca. 2,5 Monaten veröffentlicht.

Es verwundert nicht, dass in der Bevölkerung Fragen gestellt werden bezüglich "Intransparenz", "Hinterzimmerpolitik" und "klandestinen Absprachen"...