Update: Justizministerin Lambrecht hat ein seltenes Einsehen und zieht den schon handwerklich schlechten Entwurf zurück.
Die im zuständigen Ausschuss des Bundestages angehörten Experten haben am 17.05.2021 durch die Bank in der Essenz festgestellt, dass sich die Bundesregierung zwar bemüht habe, Kinderrechte zu stärken, aber letztlich mit dem Gesetzentwurf versagt habe.
Einige Experten stellten zudem fest, dass in Deutschland Kinderrechte im Sinne der UN-KRK nicht in allen Rechtsbereichen umgesetzt sind. Nun, dass ist genauso bekannt wie dass das Familienministerium jegliche Reformen diesbezüglich im Familienrecht verhindert. Insgesamt sehen die Experten rechtssystematische Fehler und erkennen die Gefahr, dass der Staat in die Elternrechte eingreift.
Zudem wurde angemerkt, dass entsprechende Gesetzentwürfe aus den Reihen der Opposition substantiierter wären. Friederike Wapler vom Lehrstuhl für Rechtsphilosophie und Öffentliches Recht der Johannes Gutenberg-Universität Mainz vertrat die Meinung "Es könne durchaus auch eine Lösung sein, auf eine Verfassungsänderung zu verzichten."
Bereits jetzt ist die Hemmschwelle für Eingriffe des Staates durch grund- und menschenrechtswidrige Regelungen im BGB (z.B. §1671) äusserst niedrig. Häufig reichen marginale (vermeintliche) Unterschiede in der Auffassung von Erziehung und ein induzierter Kindeswille, um Elternteile aus dem Leben ihrer Kinder zu entfernen. Dabei handeln deutsche Richter bereits seit jeher ohne besondere Qualifikation zumeist nach Gutdünken.
Fazit: Wer den § 1671 BGB nicht abschafft, braucht auch das Grundgesetz nicht zu ändern.