Gewaltschutz
Resolution zum Gewaltschutz – Kinder schützen, Einseitigkeit beenden, Rechtsstaat wahren
Häusliche Gewalt ist ein ernstes Problem und verlangt wirksamen Schutz. Doch die öffentliche Debatte wird oft einseitig und polarisierend geführt. Der Väteraufbruch für Kinder hat deshalb auf seiner Delegiertenversammlung am 9. Mai eine Resolution verabschiedet, die Gewaltschutz klar bejaht, zugleich aber für Differenzierung, Kinderfokus und Rechtsstaatlichkeit eintritt.
Fit im Kinderschutz 1: Die Einbindung von Vätern
Das Nationale Zentrum für Frühe Hilfen (NZFH) widmet sich der Bedeutung von Vätern in der Kinderschutzpraxis. Die Autorinnen erläutern, warum die Einbindung von Vätern wichtig ist, und fassen Erkenntnisse aus Fallanalysen und Studien zusammen. Sie beleuchten Hintergründe für den mangelnden Einbezug von Vätern und formulieren konkrete Empfehlungen für die Fallarbeit.
Gewaltschutz für Kinder, Männer, Queere und Nonbinäre Menschen berücksichtigen
Mit dem Gewalthilfegesetz (BGBl. 2025 I Nr. 57) hatte der 20. Deutsche Bundestag einen Schutzanspruch geschaffen, der Gewalt einseitig als Gewalt gegen „Frauen und ihre Kinder“ definiert. Kinder, die nicht bei ihren Müttern leben, sowie Männer, queere und nicht-binäre Personen, bleiben ausgeschlossen. Das verstößt offenkundig gegen die Gleichheitssätze (Art. 3 Grundgesetz) sowie widerspricht der EU-Richtlinie 2024/1385, die geschlechtsneutralen Schutz aller Gewaltopfer verlangt.



