ELTERN BLEIBEN – Bündnis von Müttern und Vätern – Väteraufbruch für Kinder Kreisverein Köln e.V.
Beratung für Eltern bei Problemen mit Sorgerecht, Umgangsrecht, Jugendamt

Gewaltschutz

Online: Männer als Betroffene Häuslicher Gewalt – Aktuelle Zahlen und Hintergründe

Wenn von häuslicher Gewalt gegen Männer die Rede ist, wird immer noch häufig die Frage gestellt: „Gibt es das überhaupt?“ Gleichzeitig wird zunehmend über betroffene Männer berichtet und ihre Verletzlichkeit gesehen und anerkannt. Die Veranstaltung der der Bundesfach- und Koordinierungsstelle Männergewaltschutz (BFKM) findet am 3. September 2026 statt.

Reform des Kindschaftsrechts: Wir fordern Schutz vor Gewalt und Kontaktabbruch

Wir begrüßen, dass das Kindschaftsrecht nach vielen Jahren modernisiert werden soll. Positiv bewerten wir insbesondere, dass gemeinsame Elternschaft, Betreuungsmodelle nach Trennung, das Kindeswohl sowie der Schutz vor häuslicher Gewalt gesetzlich stärker in den Blick genommen werden.

Resolution zum Gewaltschutz – Kinder schützen, Einseitigkeit beenden, Rechtsstaat wahren

Häusliche Gewalt ist ein ernstes Problem und verlangt wirksamen Schutz. Doch die öffentliche Debatte wird oft einseitig und polarisierend geführt. Der Väteraufbruch für Kinder hat deshalb auf seiner Delegiertenversammlung am 9. Mai eine Resolution verabschiedet, die Gewaltschutz klar bejaht, zugleich aber für Differenzierung, Kinderfokus und Rechtsstaatlichkeit eintritt.

Fit im Kinderschutz 1: Die Einbindung von Vätern

Das Nationale Zentrum für Frühe Hilfen (NZFH) widmet sich der Bedeutung von Vätern in der Kinderschutzpraxis. Die Autorinnen erläutern, warum die Einbindung von Vätern wichtig ist, und fassen Erkenntnisse aus Fallanalysen und Studien zusammen. Sie beleuchten Hintergründe für den mangelnden Einbezug von Vätern und formulieren konkrete Empfehlungen für die Fallarbeit.

Gewaltschutz für Kinder, Männer, Queere und Nonbinäre Menschen berücksichtigen

Mit dem Gewalthilfegesetz (BGBl. 2025 I Nr. 57) hatte der 20. Deutsche Bundestag einen Schutzanspruch geschaffen, der Gewalt einseitig als Gewalt gegen „Frauen und ihre Kinder“ definiert. Kinder, die nicht bei ihren Müttern leben, sowie Männer, queere und nicht-binäre Personen, bleiben ausgeschlossen. Das verstößt offenkundig gegen die Gleichheitssätze (Art. 3 Grundgesetz) sowie widerspricht der EU-Richtlinie 2024/1385, die geschlechtsneutralen Schutz aller Gewaltopfer verlangt.

Gefördert durch

NRW inklusiv Inklusionsscheck Mit finanzieller Unterstützung des Landes Nordrhein-Westfahlen und der Europäischen Union

Mitglied in

Landesarbeitsgemeinschaft Väterarbeit Nordrhein-Westfahlen Bundesforum Männer – Interessenverband für Jungen, Männer und Väter e.V.