Gewaltschutz
Jetzt endlich auch in Hessen: Männerschutzwohnung in Darmstadt eröffnet
Eigentlich ein Skandal: kürzlich eröffnet jetzt erst die erste Gewaltschutz-Einrichtung in Hessen. Ca. 30 % der Männer berichten von Gewalterfahrungen durch PartnerInnen. Vor allem Väter wissen dann meist nicht wohin mit sich selbst und ihren Kindern. Plätze mit Unterbringung von Kindern sind derzeit bundesweit Mangelware.
Umfangreiche Stellungnahme zur Reform des Kindschaftsrechts veröffentlicht
Kinder brauchen Schutz vor Gewalt und vor Kontaktabbruch
Der Väteraufbruch für Kinder e. V. hat seine Stellungnahme zu den Referentenentwürfen des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz zum Kindschaftsrechtsmodernisierungsgesetz (KiMoG) und zur Reform des Familienverfahrensrechts (FamFG) veröffentlicht. Der Verband begrüßt den Reformwillen, sieht jedoch erheblichen Nachbesserungsbedarf.
Jeden 3. Tag wird ein Kind getötet – durch die Mutter
Ein Vereinsmitglied machte uns auf einen Artikel in der Zeitschrift der GdP aufmerksam. Wir fragen uns wo der Aufschrei in der Öffentlichkeit bleibt.
Online: Männer als Betroffene Häuslicher Gewalt – Aktuelle Zahlen und Hintergründe
Wenn von häuslicher Gewalt gegen Männer die Rede ist, wird immer noch häufig die Frage gestellt: „Gibt es das überhaupt?“ Gleichzeitig wird zunehmend über betroffene Männer berichtet und ihre Verletzlichkeit gesehen und anerkannt. Die Veranstaltung der der Bundesfach- und Koordinierungsstelle Männergewaltschutz (BFKM) findet am 3. September 2026 statt.
Reform des Kindschaftsrechts: Wir fordern Schutz vor Gewalt und Kontaktabbruch
Dunkelfeldstudie zu häuslicher Gewalt bezieht erstmals Männer ein
Eine Besonderheit der Studie ist, dass sie einen Geschlechtervergleich mit hoher Stichprobengröße ermöglicht. Die Befunde weisen darauf hin, dass Frauen und Männer ähnlich häufig von psychischer sowie körperlicher Gewalt in (Ex-)Paarbeziehungen betroffen sind (5-Jahresprävalenz).
Resolution zum Gewaltschutz – Kinder schützen, Einseitigkeit beenden, Rechtsstaat wahren
Häusliche Gewalt ist ein ernstes Problem und verlangt wirksamen Schutz. Doch die öffentliche Debatte wird oft einseitig und polarisierend geführt. Der Väteraufbruch für Kinder hat deshalb auf seiner Delegiertenversammlung am 9. Mai eine Resolution verabschiedet, die Gewaltschutz klar bejaht, zugleich aber für Differenzierung, Kinderfokus und Rechtsstaatlichkeit eintritt.
Fit im Kinderschutz 1: Die Einbindung von Vätern
Das Nationale Zentrum für Frühe Hilfen (NZFH) widmet sich der Bedeutung von Vätern in der Kinderschutzpraxis. Die Autorinnen erläutern, warum die Einbindung von Vätern wichtig ist, und fassen Erkenntnisse aus Fallanalysen und Studien zusammen. Sie beleuchten Hintergründe für den mangelnden Einbezug von Vätern und formulieren konkrete Empfehlungen für die Fallarbeit.
Gewaltschutz für Kinder, Männer, Queere und Nonbinäre Menschen berücksichtigen
Mit dem Gewalthilfegesetz (BGBl. 2025 I Nr. 57) hatte der 20. Deutsche Bundestag einen Schutzanspruch geschaffen, der Gewalt einseitig als Gewalt gegen „Frauen und ihre Kinder“ definiert. Kinder, die nicht bei ihren Müttern leben, sowie Männer, queere und nicht-binäre Personen, bleiben ausgeschlossen. Das verstößt offenkundig gegen die Gleichheitssätze (Art. 3 Grundgesetz) sowie widerspricht der EU-Richtlinie 2024/1385, die geschlechtsneutralen Schutz aller Gewaltopfer verlangt.
Studie des Robert Koch Institutes: Frauen häufiger als Männer Ausübende körperlicher Partnergewalt
Körperliche und psychische Gewalterfahrungen in der deutschen Erwachsenenbevölkerung
Ergebnisse der Studie zur Gesundheit Erwachsener in Deutschland (DEGS1)
Auszug:
"Bemerkenswert ist, dass in dieser Studie Frauen häufiger als Männer Ausübende körperlicher Partnergewalt, aber auch Ausübende von Gewalt gegenüber sonstigen Familienmitgliedern waren. Weibliche Gewalt scheint nach den Daten von DEGS1 somit schwerpunktmäßig im häuslichen Bereich lokalisiert zu sein.



