ELTERN BLEIBEN – Bündnis von Müttern und Vätern – Väteraufbruch für Kinder Kreisverein Köln e.V.

Beratung für Eltern bei Problemen mit Sorgerecht, Umgangsrecht, Jugendamt

Erste Hilfe
Praktische Tipps für Eltern bei Trennung und Scheidung

Berlin/Frankfurt, 31. Oktober 2019

Reformvorschläge zum Sorge- und Umgangsrecht aus der Expertengruppe des Justizministeriums greifen deutlich zu kurz. Statt einer Reform wäre es bestenfalls ein Reförmchen.

Steinzeitlich. So lässt sich der aktuelle Stand des über 100 Jahre alten Familienrechts bezeichnen. Nun gibt es Reformvorschläge1, die vom Bundesjustizministerium vorgestellt wurden. Was auf den ersten Blick sinnvoll erscheint, entpuppt sich bei genauerer Betrachtung als große Enttäuschung.

„Hier wird alter Wein in neuen Schläuchen präsentiert“, meint Markus Witt, Mitglied im Bundesvorstand des Väteraufbruch für Kinder e.V. Viele der an- geblichen Reformvorschläge seien genau so bereits heute im BGB enthalten, andere durch die obersten Gerichte schon lange geklärt.

Das Ziel, Eltern zu mehr einvernehmlichen Entscheidungen zu verhelfen, wird so nicht erreicht werden können. Es ist vielmehr zu befürchten, dass einige der Reformvorschläge zu mehr Gerichtsverfahren führen. „Der Schuss wird nach hinten losgehen, wenn die Eltern weiterhin in den Wettbewerb getrie- ben werden, wer der bessere Elternteil sei. Wer durch gezielte Eskalation den Streit auf dem Rücken des Kindes zu seinen Gunsten entscheiden kann, also für den Elternteil, bei dem das Kind ist, gibt es auch weiterhin keine Motiva- tion, sich zu einigen“ erklärt Witt.

Es brauche einen Grundsatz, dass der Elternteil, der sich auch ernsthaft um eine Lösung bemüht und so das Kind entlasten will, im Zweifelsfall bessere Aussichten im Fall einer gerichtlichen Entscheidung hat. So wären beide El- ternteile motiviert an einer Einigung zu arbeiten und gerichtliche Entschei- dungen würden überflüssig werden. Entsprechende Beratungen sollten, wie in anderen Ländern auch, verpflichtend für beide Eltern sein.

Positiv anzumerken ist, dass die gemeinsame elterliche Sorge ab Geburt nun auch bei nicht verheirateten Eltern gelten soll. Somit würde der bereits bei Einführung der Sorgerechtsreform 2013 heftig kritisierte Geburtsfehler der bisherigen Regelung endlich korrigiert.

Es sei jetzt wichtig, dass umgehend eine breit angelegte Diskussion unter Einbeziehung aller Beteiligten erfolge, damit ein „Reförmchen“ nicht heimlich, still und leise durchgewunken wird. Zwar hatte das Familienministerium mit den sogenannten Zukunftsgesprächen „Gemeinsam getrennt erziehen“2 2017 ein entsprechendes Format geschaffen. Dieses wurde trotz sehr positiver Reaktionen der Teilnehmer nicht fortgeführt. Die jetzigen Reformvorschläge aus den Hinterzimmern des Ministeriums zeigen aber deutlich, dass eine breite Basis für echte Reformen notwendig ist. Es bleibt zu hoffen, dass das Justiz- ministerium die deutliche Kritik an den Vorschlägen zum Anlass nimmt, um doch noch den Weg hin zu einem zeitgemäßen und zukunftsfähigen Familienrecht zu finden.

Weitere Informationen:

 Väteraufbruch für Kinder e.V.: www.vaeteraufbruch.de

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Kontakt:

  • Markus Witt, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein., 0177 - 2 35 68 21 Mitglied im Bundesvorstand,
    Sprecher für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

  • Rüdiger Meyer-Spelbrink, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein., 0162 – 83 99 123 Bundesgeschäftsführer