Momentan ist es so, dass allerorten versucht wird, die Corona Pandemie für eigene Interessen auszunutzen bzw. den eigenen Egoismus zu pflegen. So kann es sein, dass ein Elternteil versucht, unter Hinweis auf ein mögliches Ansteckungsrisiko, den Umgang der Kinder zu verhindern. Dabei gibt es bei einer getrennt lebenden Familie keine größeren Risiken als bei einer "normalen" Familie. Man stelle sich vor, Eltern einer "normalen" Familie würden sich ohne besonderen Grund trennen und den Umgang einstellen um das Risiko einer Infektion zu minimieren.
Solange allerdings der Umgang nicht durch konkrete Krankheit des Kindes (hier muss ein Attest vorliegen!) oder behördlich angeordnete Quarantäne verhindert wird, ist der sogenannte Betreuungselternteil verpflichtet, den Umgang herzustellen. Obschon derzeit keine Gerichtsverhandlungen stattfinden, kann ggf. auch im Eilverfahren ohne mündliche Verhandlung ein Ordnungsgeld fällig werden, wenn sich der betreffende Elternteil nicht an eine gerichtliche Umgangsregelung hält. Das kann u.U. dann auch nach dem ausgefallenen Umgang für jeden einzelnen Termin richtig ins Geld gehen. Soweit muss es aber nicht kommen.
Chancen durch zwei Elternteile
Derzeit gehören die Großeltern in der Familie zur sogenannten Risikogruppe für schwere Krankheitsverläufe und soziale Kontakte sollten möglichst eingeschränkt werden. Gerade wenn man derzeit durch die ausgesetzte Staatliche Kinderbetreuung, trotz Home Office oder durch eigene Tätigkeit in wichtigen Berufsfeldern, selbst nur unzureichend die eigenen Kinder betreuen kann, sollte man deshalb nicht davor zurückschrecken den getrennt lebenden anderen Elternteil bei der Kinderbetreuung mit ins Boot zu holen. Beide Eltern haben nämlich die Verpflichtung zur Pflege und Erziehung der Kinder.
Auch ergibt sich für beide Eltern (und das Kind!) die Chance, dauerhaft das möglicherweise angespannte Verhältnis untereinander zu lockern und die Basis für eine gelingende gemeinsame Elternschaft zu begründen. Hier ist es günstig, auf den anderen Elternteil jetzt zuzugehen und Angebote zu machen. In der Regel gibt es tatsächlich Alleinerziehende nur äusserst selten, und der getrennt lebende Elternteil hat zumeist für das Kind ein Zimmer und wenigstens die nötigsten Ausstattungsgegenstände.
Unser Rat an Eltern: geht aufeinander zu, trefft Entscheidungen gemeinsam, helft euch gegenseitig. Eure Kinder werden es euch danken und nach eurem Vorbild erwachsen werden.