Wir erinnern uns: dieses hatte die seinerzeitige SPD-Ministerin Barley bereits vor der letzten Wahl angekündigt. Passiert ist bis dato – nichts. So bleibt auch Giffey vor allem eine Ankündigungsministerin.
Gleichsam spricht sich Giffey immer wieder gegen die Doppelresidenz aus. Obschon das zukünftige gesetzliche Leitbild – so wie es die FDP fordert – lediglich das ausdrücken sollte, was ohnehin im Grundgesetz steht: Das Recht der Erziehung durch beide Eltern. Doch die Noch-Ministerin Giffey versucht mit allen Mitteln dieses zu verhindern. So blockiert das Familienministrium offenkundig die Studie der Forschungsgruppe PETRA, welche unliebsame Ergebnisse beinhalten könnte.
Anscheinend sollte die lediglich bis dato (seit 2019) nur angekündigte Reform des Unterhaltsrechtes Wählerklientel zurückgewinnen, welches sich aber längst von der SPD abgewendet hat.
Ohne eine Reform des Sorgerechtes mit einem Leitbild gleichberechtigter Elternschaft, wird eine Unterhaltsrechtsreform nur zu weiterem Elternstreit führen. Wird der Unterhalt nur im Rahmen der Zeitanteile der Betreuung fällig, ist damit zu rechnen, dass Eltern um jede Minute Umgang feilschen werden (müssen) – zu Lasten der Kinder. Damit wird es für manchen Elternteil noch motivierender einen Elternteil von der Betreuung der Kinder ganz oder teilweise auszuschließen.
DIe CDU/CSU kündigt Widerstand an, will man doch dafür sorgen, dass der Kindesunterhalt weiter fliesst um die Staatskasse zu entlasten. Dabei verkennt die CDU/CSU, dass dadurch beide Elternteile ihr jeweiliges Potential in den Arbeitsmarkt einbringen können und somit der Unterhalt der Kinder gesichert wird. Da überwiegend Frauen karrieremäßig (und auch in Bezug auf die Rente) von einer gemeinsamen Kinderbetreuung profitieren würden, versucht man anscheinend hier Frauen an Herd und Kinder zu binden um Emanzipation zu verhindern. Führt doch gerade das sogenannte Residenzmodell bei der Kinderbetreuung zu starker Abhängigkeit von Müttern und gleichzeitiger Kinderarmut.
Reform ohne Elternschaft auf Augenhöhe – die Kinder sind die Verlierer
Derzeit müssen Elternteile vor Gericht nachweisen, wer der/die Bessere ist. Dabei entscheidet oft, wer die Kinder am besten manipulieren kann, welche zumeist das Zünglein an der Waage sind um einen Elternteil faktisch zu entrechten und zum Unterhaltszahler zu degradieren. Die Eingriffsschwelle zur Aushebelung der Grundrechte von Eltern hat der Gesetzgeber dabei zu Lasten der Kinder sehr niedrig gehängt. Dieses führt zu dysfunktionalen Familiensystemen in denen ein Elternteil und regelmäßig auch die Kinder die Verlierer sind.
Die also gute Nachricht: die Reform wird nicht kommen. Die schlechte Nachricht: die Reform kommt nicht. Nicht 2017, nicht 2019, nicht 2021.
Wird die gemeinsame Elternschaft wieder an das Grundgesetz herangerückt, muss nachgewiesen werden, warum ein Elternteil sein Kind nicht oder nur in geringeren Umfang betreuen soll. Dadurch wird das Streitpotenzial erheblich eingeschränkt und auf Fälle reduziert die für Kinder tatsächlich relevant sind. Unser Rechtssystem hat dafür die nötigen Werkzeuge. Jugendamt und Gericht würden spürbar entlastet und hätten ebenfalls mehr Aufmerksamkeit für die wirklich wichtigen Fälle.
Aber das wollen wir ja nicht Frau Giffey, oder?