ELTERN BLEIBEN – Bündnis von Müttern und Vätern – Väteraufbruch für Kinder Kreisverein Köln e.V.

Beratung für Eltern bei Problemen mit Sorgerecht, Umgangsrecht, Jugendamt

Erste Hilfe
Praktische Tipps für Eltern bei Trennung und Scheidung

Seit Jahren fordern Verbände auch für Deutschland die Einführung eines gesetzlichen Vaterschaftsurlaubs ab Geburt. Seit 2019 ist dies durch eine EU-Richtlinie für alle Mitgliedsstaaten sogar vorgeschrieben. Deutschland hatte das bisher unter Verweis auf die bestehende Elternzeit-Regelung als unnötig erachtet, eine von der EU gesetzte Frist zur Umsetzung überschritten und die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens in Kauf genommen. Jetzt scheint es ein Umdenken gegeben zu haben, denn Bundesfamilienministerin Lisa Paus (GRÜNE und VAMV) hat nunmehr doch eine Einführung für 2024 angekündigt.

Väter sollen damit die Möglichkeit bekommen, frühzeitig eine enge Bindung zum Kind aufzubauen und gleichberechtigt mit und für Partnerin und Familie da zu sein. Ebenso sollen damit Karriererisiken für Mütter abgebaut werden. Die Begründung, dass das Gesetz auf Grund der aktuell schwierigen wirtschafltichen Lage nicht bereits im kommenden Jahr verabschiedet werden soll, kann man getrost als maue Ausrede ablegen. Ach, wenn Frau Paus doch für alle europäischen Vorgaben zur Elternschaft die Umsetzung verkünden würde, viele von uns würden wohl verduzt auf den Kalender schauen, ob nicht der 1. April ist.

Wie der Vaterschaftsurlaub im Detail, nicht zuletzt finanziell, ausgestaltet werden soll, und ob auch getrennt erziehende oder schwule Väter einen Anspruch auf Vaterschaftsurlaub erhalten werden? Das darf bezweifelt werden. Bis jetzt ist noch jede, von europäischer Ebene erzwungene Modernisierung des Kindschaftsrechts nur soweit umgesetzt worden, wie unvermeidbar zwingend erforderlich, um wenigstens auf dem Papier umgesetzt zu sein.