ELTERN BLEIBEN – Bündnis von Müttern und Vätern – Väteraufbruch für Kinder Kreisverein Köln e.V.

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Die Zahl der Umgangsverfahren hat sich weit mehr als verdoppelt, die Kosten für Eltern bei Unterhaltsstreitigkeiten durch Anwaltszwang haben sich massiv erhöht, gemeinsame elterliche Verantwortung wird weiter behindert und Kinder unnötig belastet - so lautet die desaströse Bilanz der Unterhaltsrechtsreformen der letzten 25 Jahre.

Die FDP-Fraktion diskutierte am 13.03.2023 mit Verbänden im Rahmen einer Familienrechtskonferenz zum Thema Unterhalt. Die letzten Reformen brachten nur mehr Streit und Mandate für Anwälte, kritisiert der Väteraufbruch für Kinder e.V. und fordert für die anstehenden Reformen einen deutlichen Kurswandel hin zu gemeinsamer Elternverantwortung und Deeskalation. Viele Väter könnten sich mehr Betreuung bei den geltenden Gesetzen schlicht nicht leisten.

Dazu Markus Witt, Mitglied im Bundesvorstand des Väteraufbruch für Kinder e.V. (VAfK), der an der von der FDP-Bundestagsfraktion initiierten Familienrechtskonferenz teilgenommen hat:

„Wir haben die klare Erwartung, dass die Fehler der letzten Jahrzehnte korrigiert, Fehlanreize beseitigt werden und das Unterhaltsrecht sich endlich auf die Realitäten gemeinsamer Elternschaft einstellt. Dazu gehört ein unterhaltsrechtliches Leitbild gemeinsamer Elternschaft, weg von „einer betreut, einer zahlt“ hin zu „beide betreuen – beide bezahlen“, so Witt. Bisher wird es belohnt, wenn sich ein Elternteil überhaupt nicht um das Kind kümmert und den anderen Elternteil alleinerziehend zurücklässt. Dies sei anachronistisch und im Jahr 2023 den Menschen nicht mehr zu vermitteln.

Viele Väter wünschten sich ein stärkeres Engagement in der Betreuung ihrer Kinder, könnten es sich beim aktuellen Unterhaltsrecht nur schlicht nicht leisten oder werden aus finanziellen Gründen an einer umfangreichen Betreuung gehindert.

Auch der Deutsche Familiengerichtstag hatte bereits 2015 festgestellt, dass „die unterhaltsrechtliche Regelung nach dem Leitbild „eine(r) betreut und eine(r) bezahlt“ nicht mehr zeitgemäß ist und auch nicht mit den übrigen gesetzlichen Regeln in Einklang steht“ und „die unter dem traditionellen Familienmodell entwickelte Struktur der Düsseldorfer Tabelle für die Lösung der sich verändernden Lebensverhältnisse nicht gedacht und geeignet“ ist.

Der Verein hat bereits 2019 gemeinsam mit dem Verband berufstätiger Mütter e.V. im Rahmen des Bündnis doppelresidenz.org Leitlinien für ein neues Unterhaltsrecht erstellt, welche den Bedürfnissen von Vätern, Müttern und Kindern gerecht werden.

Der VAfK hat klare Erwartungen an die Politik: „Die Koalition aus FDP, SPD und Grünen ist als Fortschrittskoalition angetreten. Im Unterhaltsrecht kann sie beweisen, ob sie ihrem Motto ‚Mehr Fortschritt wagen‘ auch Taten folgen lässt“, so Witt.

Die aktuell diskutieren 3-Stufen-Modelle eines zukünftigen Unterhaltsrechts, wie sie der Wissenschaftliche Beirat für Familienfragen beim Bundesfamilienministerium vorschlägt, lehnt der VAfK ab. Diese würden die Fehler der letzten Jahrzehnte noch potenzieren und zu noch mehr Streit und weniger gemeinsamer Verantwortungsübernahme führen.

Ähnlich äussert sich auch der ISUV: Leitgedanke des künftigen Kindesunterhaltsrechts muss sein, beide Elternteile betreuen, beide bezahlen. „Das ist in den meisten jüngeren Familien schon Wirklichkeit, nach Trennung ist es eine soziale und wirtschaftliche Notwendigkeit, das Recht hinkt hinterher".

Reformen im Unterhaltsrecht sind lange überfällig und werden von der Politik immer wieder verschleppt. Eine Arbeitsgruppe im Bundesjustizministerium hat ihre Arbeiten bereits 2018 abgeschlossen, ohne dass es jedoch zu Ergebnissen führte – die damalige SPD-Justizministerin Lambrecht habe dafür keine Zeit mehr gehabt.