ELTERN BLEIBEN – Bündnis von Müttern und Vätern – Väteraufbruch für Kinder Kreisverein Köln e.V.

Beratung für Eltern bei Problemen mit Sorgerecht, Umgangsrecht, Jugendamt

Aktivitäten

Workshop V - Strafrecht und familienrechtlicher Streit

Samstag, 01. September 2018 09:00 Uhr - 18:00 Uhr
Ort : , ,

Wie wehrt man sich gegen unberechtigte Strafanzeigen und Beschuldigungen wie:

  • Vorwurf des sexuellen Missbrauchs des eigenen Kindes,
  • Vorwurf der Gewalttätigkeit gegen Partnerin und Kind,
  • Falschbeschuldigungen des Partners gegenüber Justiz, Polizei, Finanzamt, sonstigen Behörden,
  • Falschbeschuldigungen gegenüber dem Arbeitgeber, Kunden, Nachbarn, und öffentlich,
  • Entführung des gemeinsamen Kindes,
  • Strafanträge wegen der Beschuldigung der Unterhaltspflichtverletzung

Kann man diesen Sachen vorbeugen? Kann man sich gegen diese erfolgreich wehren? Das sind die Fragen, mit denen sich dieser Workshop befasst, auf die er versucht Antworten zu geben. Eine, die wesentliche Antwort heißt: Vorbeugen kann man begrenzt. Aber: Ja, man kann sich erfolgreich wehren.

Auch bei diesem Thema zeigt es sich immer wieder: Wer in solche Situationen kommt, ist völlig überrascht, und völlig hilflos. Das muss nicht so sein. Man muss nur vorbereitet sein, das böse Spiel durchschauen, eigene Fehler versuchen zu vermeiden. Und man muss den Willen haben, die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung seiner eigenen Interessen, und vor allem die Interessen seiner Kinder in seine eigenen Hände zu nehmen.
Um eine reale Chance zu haben, sich durchsetzen zu können, muss man sich mit den „Spielregeln“ vertraut machen, d.h. mit den sog. Verfahrensrecht des (außergerichtlichen) Verwaltungsverfahrens, und dem Prozessrecht des gerichtlichen Verfahrens.

In diesem Workshop sollen weitere dieser „Spielregeln“, und vor allem solche Strategien und Taktiken erarbeitet werden, um den jeweils betroffenen Elternteil in die Lage zu versetzten, selbst aktiver „Mitspieler“ dieses – leider oftmals bitterbösen – „Spiels“ zu bleiben, und nicht zum bloßen „Spielball“, zum Opfer degradiert zu werden.

Anhand konkreter Fallbeispiele – diesmal das Thema „Strafrecht und familienrechtlicher Streit“ betreffend – werden die Gesetzeskontexte erläutert und Verfahren durchgespielt. Dabei werden die Teilnehmer ganz nebenbei auch vertraut gemacht mit dem materiellen Recht, hier des materiellen Rechts betreffend die Erlangung der elterlichen Sorge für das eigene Kind, d.h. des Rechts, für sein eigenes Kind tatsächlich Verantwortung übernehmen zu dürfen. Dies ermöglicht den Teilnehmern ein besseres Verständnis, und macht sie zum kompetenten Gesprächspartner des eigenen Anwalts, des Jugendamts und des Familienrichters.

Dieser Workshop „Strategie und Taktik der Verfahrensführung – Strafrecht und familienrechtlicher Streit" behandelt Fallbeispiele, die die Themen

  • Wohnungsverweisung und Bannmeile nach dem Gewaltschutzgesetz,
  • Falschbeschuldigungen im und außerhalb von (familien-)gerichtlichen Verfahren,
  • Kindesentführungen, rechtswidrige Verbringung des Kindes an einen anderen Ort, und
  • Strafverfahren wegen Unterhaltspflichtverletzung beinhalten.

Die Veranstaltungen dieser Workshop-Reihe geben konkrete Impulse zum eigenen, selbstbestimmten Handeln, zur Eigeninitiative in den eigenen Angelegenheiten, hier speziell im Themenkomplex „Strafrecht und familienrechtlicher Streit: häusliche Gewalt/Gewaltschutz; Wohnungsverweisung; Körperverletzung; falsche Verdächtigung; Kindesentziehung; Unterhaltspflichtverletzung“.

Nach intensiver und selbständiger Beschäftigung mit den Themen dieses Workshops, sowie der intensiven Nachbearbeitung, sollten die Teilnehmer in der Lage sein, sich u.a. folgende Fragen zu beantworten:

  • Was ist mein Problem?
  • Trennung vom Kind; Zerstörung der Beziehung zum Kind
  • Zerstörung der wirtschaftlichen/beruflichen Existenz

Klicken sie hier für einen Überblick zu den Themen aller Workshop der Reihe "Strategie und Taktik der Verfahrensführung".

Die Workshops werden von Dipl.-Jur. Manfred Hermann als Gruppenarbeit durchgeführt.

 
Die Teilnehmerzahl ist auf je 25 Personen begrenzt.

 
 

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