ELTERN BLEIBEN – Bündnis von Müttern und Vätern – Väteraufbruch für Kinder Kreisverein Köln e.V.

Beratung für Eltern bei Problemen mit Sorgerecht, Umgangsrecht, Jugendamt

Aktivitäten

Workshop VIII: Familiengerichtliches Verfahren zur Vorbereitung einer Verfassungs- und Menschenrechtsbeschwerde

Samstag, 17. November 2018 09:00 Uhr - Sonntag, 18. November 2018 18:00 Uhr
Ort : , ,

2-tägiger Intensiv-Workshop

In diesem Workshop werden wir die Kenntnisse erarbeiten, wie man entweder Amtsgerichte und Oberlandesgerichte dazu bringt, tatsächlich Recht zu sprechen, oder aber die Rechtsverstöße nachweist, die die Erfolgsaussicht einer Verfassungsbeschwerde, oder einer Menschenrechtsbeschwerde überhaupt erst ermöglichen.

Trennung ist nicht nur mit viel persönlichem Leid verbunden; oftmals gerät man auch in die Mühlen der (Familien-)Gerichtsbarkeit. Und oft wundert man sich dann, daß das, was da geschieht, was man da erlebt, so gar nichts mit dem zu tun hat, was man als Recht empfindet.

Das mag daran liegen, daß man aufgrund eigener starker emotionaler Betroffenheit selbst den klaren Blick dafür verloren hat, was objektiv Recht ist. Oftmals kommt man aber auch zu dem Ergebnis, daß tatsächlich objektiv Unrecht gesprochen wird.

Wie kann man erkennen, ob man selbst „blind“ ist, oder ob tatsächlich Unrecht gesprochen wird?

Man muß die eigenen Emotionen zurückdrängen, um wieder einen klaren Blick zu bekommen, sich ggf. durch andere wieder die Augen öffnen lassen für das objektive Recht. Und man muß sich schlau machen über die „Spielregeln“ – hier das familiengerichtliche Verfahrensrecht sowie das des Verfahrens der Verfassungs- und der Menschrechtsbeschwerde – und über das „Spiel“ – hier Anwendung des Familienrechts sowie der Grund- und Menschenrechte –.

Und was kann man in der Sache selbst machen?

Man muß das „Spiel selbst aktiv spielen“, auch wenn man einen Anwalt mandatiert hat. Man muß – in guter Kenntnis der „Spielregeln“ – „als Kreisklassenmannschaft im DFB-Pokal“ das „erste Spiel“ so aufbauen und spielen, daß man „in das Endspiel um den DFB-Pokal – als Kreisklassenmannschaft – einzieht, und dann auch den FC Bayern schlägt“, getreu dem Motto „Nichts ist unmöglich!“
Oder anders gesagt: Man muß selbst das erste Verfahren vor dem Amtsgericht schon so führen, daß das Amtsgericht, und später das OLG – nachweisbar – die Rechtsfehler begeht, die – mit berechtigter Hoffnung – vor dem BVerfG, oder vor dem EGMR zum Erfolg führen (können).

Dieser Workshop „Strategie und Taktik der Verfahrensführung – Führung eines familiengerichtlichen Verfahrens zur Vorbereitung einer Verfassungs- und Menschenrechtsbeschwerde" behandelt

  • die Grundlagen des Verfahrens der Verfassungsbeschwerde sowie die des Verfahrens der Menschenrechtsbeschwerde, sowie
  • die Grundlagen über die relevanten Grund- und Menschenrechtsverletzungen.

Auf dieser Grundlage wird anhand eines Fallbeispiels zum Thema „Entsorgung gem. § 1671 BGB“ eine Verfahrensführung für Familiengericht und OLG erarbeitet, die tatsächlich die Chance auf eine erfolgreiche Verfassungs- bzw. Menschenrechtsbeschwerde bietet.

Inhalte:
Methoden der Konfliktlösung
übernationale Gerichtsbarkeit
Zulässige private Schiedsgerichtsbarkeiten
Rechtsnormen und ihre Hierarchien
Kollisionen von Rechtsnormen
Rechtsordnung, die Individualrechte kennt
Phasen eines Sorge-, Umgangs- und/oder Unterhaltskonflikts
gerichtliche (Streit-)Entscheidung – Rechtskraft – Durchbrechung der Rechtskraft/Restitutionsklage
Grundrechte – grundrechtsgleiche Rechte, Menschenrechte
Einklagbare Grundrechte nach dem GG
Freiheitsgrundrechte
Grundrechte auf Gleichheit / Diskriminierungsverbote
Was ist eine Verfassungsbeschwerde?
Wer kann eine Verfassungsbeschwerde erheben?
Wann kann ich eine Verfassungsbeschwerde erheben?
Wie erhebt man eine Verfassungsbeschwerde
Anforderungen an die Verfassungsmäßigkeit familiengericht-licher Entscheidungen - Prüfungsmaßstab des BVerfG
Prüfung der Verfassungswidrigkeit der §§ 1671, 1696 Abs. 1 BGB
Beispiel eines erfolgreichen Verfassungsbeschwerde-Verfahrens
Eilrechtsschutz des BVerfG – einstweilige Anordnung
EMRK und Zusatzprotokolle zur EMRK
Einklagbare Menschenrechte nach der EMRK
Wann und wie erhebe ich eine Menschenrechtsbeschwerde?

Die Veranstaltungen dieser Workshop-Reihe geben konkrete Impulse zum eigenen, selbstbestimmten Handeln, zur Eigeninitiative in den eigenen Angelegenheiten, hier speziell im Themenkomplex „Verfahrensrecht/Führung eines familiengerichtlichen Verfahrens zur Vorbereitung einer Verfassungs- und Menschenrechtsbeschwerde“.
Nach intensiver und selbständiger Beschäftigung mit den Themen dieses Workshops, sowie der intensiven Nachbearbeitung, sollten die Teilnehmer in der Lage sein, sich u.a. folgende Fragen zu beantworten:

  • Was ist mein Problem?
  • Was ist mein Ziel?
  • Wie baue ich – mit Blick auf eine eventuell spätere Verfassungs- und Menschenrechtsbeschwerde – meine Strategie für das familiengerichtliche Verfahren auf

Die Workshops werden von Dipl.-Jur. Manfred Hermann als Gruppenarbeit durchgeführt. 

 
 

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