ELTERN BLEIBEN – Bündnis von Müttern und Vätern – Väteraufbruch für Kinder Kreisverein Köln e.V.

Beratung für Eltern bei Problemen mit Sorgerecht, Umgangsrecht, Jugendamt

Aktivitäten

Workshop IX – Bestimmung der Unterhaltshöhe - Vollstreckung

Samstag, 15. September 2018 09:00 Uhr - 18:00 Uhr

Der VafK Köln e.V. setzt die Veranstaltungsreihe „Strategie und Taktik der Verfahrensführung“ mit Manfred Herrmann fort. In eintägigen Workshops erarbeiten wir einen Kontext des aktuellen Familienrechts und die Ausgestaltung im aktuellen Verfahrensrecht. 

Thema:  "Bestimmung der Unterhaltshöhe - Vollstreckung"

Trennung ist nicht nur mit viel persönlichem Leid verbunden, vor allem wenn MANN Vater ist. Meist macht MANN/Vater ja den ersten großen Fehler, daß er sich vom eigenen Kinde trennen läßt, sei es, daß er – um des lieben Friedens Willen – auszieht, sei es, daß er zuläßt, daß die Mutter das Kind mitnimmt. Und dann kommt postwendend – sei es vom Anwalt der Mutter, sei es vom Jugendamt, oder der Unterhaltsvorschußkasse sowie vom JobCenter – ein Schreiben, mit welchem MANN aufgefordert wird, für das Kind (und ggf. auch für die Mutter) Barunterhalt in Höhe von xxx,yy€/Monat zu zahlen, oder aber „umfassende Auskunft über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse“ zu erteilen, um sodann auf dieser Grundlage die Höhe der geforderten Barunterhaltsleistung zu bestimmen. Oftmals wird auch in solchen Schreiben der Hinweis nicht vergessen, MANN werde umgehend auf die Unterhaltszahlung verklagt, wenn er nicht folgsam die erhobenen Forderungen erfülle.

Die Erfahrung zeigt, daß MANN sich von solchen Schreiben oftmals einschüchtern läßt, und im vorauseilenden Gehorsam sofort zahlt, oder seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse sofort umfassend offenlegt, und dann über die Ungerechtigkeit der Welt klagt.
Die Erfahrung zeigt auch, daß MANN, würde er ein solches Schreiben von einem Dritten, bzw. von einem Rechtsanwalt im Namen eines Dritten bekommen, also ein Dritter MANN auffordert, einen Geldbetrag von xxx,yy€ zu zahlen, würde MANN erst einmal prüfen, ob dieser Dritte überhaupt Anspruch auf eine Geldzahlung hat, und wenn ja, ob er tatsächlich Anspruch auf Zahlung von xxx,yy€ hat. Würde MANN von einem Dritten aufgefordert, umfassend Auskunft über seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse zu erteilen, würde MANN diesen Dritten den Vogel zeigen.

Warum wahrt MANN bei Forderungen eines Dritten seine eigenen Interessen, und warum unterläßt er dieses, wenn in der Trennungssituation FRAU, oder für diese ein Rechtsanwalt, oder eine Behörde – insbesondere unter dem Etikett „Kindesunterhalt“ – Geldzahlungen und/oder Auskunftserteilung fordert?

Die Antwort ist einfach: MANN hat Angst, weil MANN unwissend ist bzgl. der Berechtigung dieser Forderungen, sowie deren Voraussetzungen.

In diesem Workshop sollen die Rechtsgrundlagen geklärt werden, wann wer

  • welche Auskunftsansprüche gegen MANN hat, und
  • ob, und wenn ja, wieviel Geldzahlung für welchen Zeitraum von MANN fordern kann.

Es wird an Fallbeispielen erarbeitet, wann wer überhaupt einen Auskunftsanspruch, und ggf. auch einen Anspruch auf Geldzahlung unter dem Etikett „Unterhalt“ gegen MANN hat.
Bzgl. der Auskunft über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse wird erarbeitet, auf welche Auskünfte sich MANN beschränken kann, und welche – tatsächlich nicht geforderten – Auskünfte MANN sinnvollerweise zusätzlich erteilen sollte.
Bzgl. des erhobenen Anspruchs auf Geldzahlungen wird erarbeitet, wie MANN die ggf. tatsächlich nach dem Gesetz geschuldete Höhe des Barunterhalts bestimmt.
In den Fallbeispielen werden auch die Fragen mitbearbeitet,

  • Was darf der andere Elternteil, und was nicht?
  • Was darf das eigene Kind, und was nicht?
  • Was darf der gegnerische Rechtsanwalt, was der eigene, und was nicht?
  • Wann darf die Beistandschaft des Jugendamts tätig werden; was darf sie, und was nicht?
  • Wann darf die Unterhaltsvorschußkasse tätig werden, was darf sie, und was nicht?
  • Wann darf das JobCenter/Sozialamt tätig werden, was darf es, und was nicht?
  • Wann kann man sich gegen Vollstreckungsmaßnahmen wehren, und wie wehrt man sich gegen diese?


Die Veranstaltungen dieser Workshop-Reihe geben konkrete Impulse zum eigenen, selbstbestimmten Handeln, zur Eigeninitiative in den eigenen Angelegenheiten, hier speziell im Themenkomplex „Verfahrensrecht/Führung eines familiengerichtlichen Verfahrens zur Vorbereitung einer Verfassungs- und Menschenrechtsbeschwerde“.
Nach intensiver und selbständiger Beschäftigung mit den Themen dieses Workshops, sowie der intensiven Nachbearbeitung, sollten die Teilnehmer in der Lage sein, sich u.a. folgende Fragen zu beantworten:
•    Was ist mein Problem?
•    Was ist mein Ziel?
•    Wie baue ich zusammen mit meinem/r Rechtsanwalt/-anwältin – mit Blick auf den angestrebten Erfolg – meine Strategie für das familiengerichtliche Unterhaltsverfahren auf?
•    Wie gehe ich mit fiesen Tricks des/r Prozeßgegners/-in und dessen/deren Rechtsanwalt/-anwältin, des/der Familienrichters/-in, und des/r eigenen Rechtsanwalts/-anwältin um?

Die Workshops werden von Dipl.-Jur. Manfred Hermann als Gruppenarbeit durchgeführt.
 

 
 

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