Bundesverfassungsgericht
AG Heidelberg 31 F 15/14: Lesenswerte Anordnung des Wechselmodells auf Basis §1684/1697a BGB und Art. 3 und 6 GG
Das AG Heidelberg glänzt mit einer weitsichtigen und sauberen Begründung.
Weder die Wechselfrequenz noch die in den Wechselsituation liegende Gefahr von Beeinträchtigungen der Kindern sei beim Residenzmodell wesentlich anders zu bewerten als im Wechselmodell. Eine Einschränkung (§1671 BGB) des § 1684 BGB hätte zur Folge, dass der verfassungsrechtlich vorgegebene Maßstab des Kindeswohls aufgrund einfachrechtlicher systematischer Überlegung (Sorgerecht) eingeschränkt würde.
Bundesverfassungsgericht zum Wohngeld für Väter ohne Sorgerecht
Manfred Herrmann erstreitet Teilerfolg zum Wohngeld.
Auch Vätern ohne Sorgerecht kann Wohngeld zustehen. Die entgegenstehende Regelung des Wohngelgesetzes ist möglicherweise Verfassungswidrig. Das Bundesverfasungsgericht sieht hier Klärungsbedarf und gibt der Beschwerde des Antragstellers zum Prozesskostenhilfeantrag statt.
Seit 01.01.2016: Wohngeld auch für Kinder von Vätern ohne Sorgerecht
Nachdem Manfred Herrmann vom Essener Verein EfKiR eine Klage beim Bundesverfassungsgericht angestrengt hat, sah sich der Gesetzgeber gezwungen das Grund- und Menschenrechtswidrige Wohngeldgesetz zu ändern.
Ab sofort können auch nicht sorgeberechtigte Väter für Kinder die sie mit im Haushalt betreuen (d.H. Umgang haben) Wohngeld erhalten.
DFGT Stellungnahme: Reform des Familienrechts notwendig
In Bezug auf den BGH Beschluss zur Doppelresidenz sei der Gesetzgeber aufgerufen, die sich aus dem Dualismus von Sorge- und Umgangsrecht ergebenden Probleme und Zweifelsfragen durch eine Gesetzesänderung zu beseitigen.
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