Das Berufungsgericht in London hat bereits im April für ein Kind einen Aufenthaltswechsel zum Vater angeordnet, weil die Mutter Entfremdung betrieben hat, was das Gericht als psychischen Missbrauch an dem Kind wertete.
Vorangegangen war eine Entscheidung zur wechselseitigen Betreuung des Kindes (Doppelresidenz). Die Mutter versuchte dieses zu verhindern, in dem sie das Kind manipulierte. So fanden dann Umgänge nicht statt. Das Berufungsgericht führte aus, dass der Wechsel des Lebensmittelpunktes keinesfalls die letzte Möglichkeit der in Betracht zu ziehenden Maßnahmen ist. Ferner wurde klargestellt, dass es für ein Kind mittel- bis langfristig besser ist, wenn der Kontakt zu dem Elternteil eingeschränkt wird, der es für eigene Zwecke missbraucht und kurzfristige Anpassungsschwierigkeiten (neuer Beziehungsaufbau zum entfremdeten Elternteil) dafür in Kauf zu nehmen sind.