Vielfach versuchen Richter auch bei vorliegender Mittellosigkeit Verfahrenskostenhilfe (VKH) Anträge abzulehen. Dabei werden alle möglichen Begründungen herangezogen, die vielfach in Hinblick auf unsere Grundrechte mehr als fragwürdig sind. Der Antragsteller ist hier mit vielfachen Fußangeln konfrontiert.
Zuweilen wird über VKH Anträge nicht entschieden um einer Partei einen Versäumnisbeschluss zu verpassen (vgl. Elterninfo: BVerfG: Kein Versäumnisbeschluss ohne vorherige Entscheidung über beantragte Verfahrenskostenhilfe). Dabei ist zu beachten, dass das Verfahren zur VKH per se ohne Anwaltszwang ist. Die Partei kann also zunächst ohne Anwalt einen Antrag auf VKH stellen (auch im Beschwerdeverfahren) und muss diesen lediglich hinreichend begründen. Die Entscheidungskriterien des Gerichtes für die Aussicht auf Erfolg sind niedrig anzusetzen.
Auch um die Kosten niedrig zu halten, kann der Anwalt zunächst einen Antrag auf VKH stellen und erst nach der Entscheidung weitere Anträge/Beschwerden einreichen. Hierbei ist ggf. Wiedereinsetzung zu beantragen. Andernfalls kann der Richter sich darauf berufen der Anwalt hätte bereits Kosten ausgelöst und der Antragsteller hätte auch ohne VKH das Verfahren geführt und sei deshalb nicht bedürftig. Falls der Anwalt aber zunächst nur den VKH Antrage stellt, ist dieses hingegen unerheblich, weil das VKH Verfahren selbst kostenfrei ist.
Häufig versucht der Richter auch möglichst schnell das Beweisverfahren im Termin zu eröffnen um Argumente für die Ablehnung (auch) des VKH Antrages zu sammeln. Ein beliebtes Mittel um die VKH Entscheidung seitens des Gerichts zu verzögern sind hier Rückfragen und weitere Unterlagenanforderungen. Hiergegen ist ggf. der Termin/die Bewisaufnahme zu verschieben und die Entscheidung über die VKH ggf. auch mit Rechtsmittel herbeizuführen. Manch ein Richter versucht dann ggf. auch hier noch die Keule des Versäumnisbeschlusses auszupacken, gegen den man sich dann wehren muss. Ansonsten versucht der Richter den VKH Antrag mit der Hauptsache abzulehnen (oha der Antrag ist ja plötzlich ohne Erfolgsaussicht!) um dem meist mittellosen Beteiligten neben dem Schaden auch noch die Kosten aufzubrummen.
Merke: der Richter spielt in seiner eigenen Mannschaft (= der Staat). Er sieht in dem Bürger zuweilen einen Delinquenten, der möglichst von seiner demokratisch garantierten Rechtsverfolgung abzuhalten ist, um seine eigene Arbeitsbelastung zu verringern und den Staat (der ihn dafür fürstlich entlohnt) zu entlasten.
Hinweis: Wir geben hier eigene Erfahrungen weiter, leisten aber ausdrücklich keine Rechtsberatung und übernehmen auch keine Gewähr für die Richtigkeit der Informationen.