ELTERN BLEIBEN – Bündnis von Müttern und Vätern – Väteraufbruch für Kinder Kreisverein Köln e.V.

Beratung für Eltern bei Problemen mit Sorgerecht, Umgangsrecht, Jugendamt

Frau Prof. Walper ist Direktorin des Deutschen Jugendinstitutes in München. In Ausgaben 2 und 3/2023 der Zeitschrift für Kindschaftsrecht und Jugendhilfe (ZKJ) hat sie mit Co-Autoren (unfreiwillig) das Phänomen Eltern-Kind-Entfremdung anerkannt. Sie nennt es: „restriktives Gatekeeping des hauptbetreuenden Elternteils auf Grund fehllaufender Abkehr zuvor bestehender Gemeinsamkeiten in der Familie“, ggf. kombiniert mit „generell gravierend eingeschränkter Erziehungsfähigkeit des Hauptbetreuenden“. 

Dieses Begriffsungetüm mag in Forschungszusammenhängen nützlich sein. Für die Kommunikation mit Nichtwissenschaftlern, auf die es ja in der praktischen Arbeit mit Trennungsbetroffenen und entsprechenden Professionen (welche die Leserschaft der ZKJ darstellen) ankommt, ist sie allerdings wenig praktikabel. Deswegen wird sie sich wohl kaum gegen den griffigen und fast selbsterklärenden Begriff "Eltern-Kind-Entfremdung" durchsetzen. 

Eigentliches Ziel dieses Textes einer Autoren-Gruppe aus dem Deutschen Jugendinstitut (inkl. eines ehemaligen Mitarbeiters) war ein ganz anderes. Mit einer Replik auf die Veröffentlichung "Zur Notwendigkeit professioneller Intervention bei Eltern-Kind-Entfremdung" in den Ausgaben 7 und 8/2022 der ZKJ sollte Eltern-Kind-Entfremdung als psychologische Kindesmisshandlung und entsprechende Interventionen als unwissenschaftlich dargestellt werden.

Das hat nicht funktioniert.

Über ausführlichere Analysen zum Text von Walper und Co. werden wir berichten.