ELTERN BLEIBEN – Bündnis von Müttern und Vätern – Väteraufbruch für Kinder Kreisverein Köln e.V.

Beratung für Eltern bei Problemen mit Sorgerecht, Umgangsrecht, Jugendamt

Kreisverein Köln

Mobi-Video

Mehr als 135.000* Kinder verlieren jedes Jahr einen Teil ihrer Identität im Konflikt ihrer Eltern. Durch die Trennung von Mutter und Vater, wird einem Kind oft ein Elternteil genommen.
Die Eltern-Kind-Entfremdung ist ein häufiges Resultat von elterlichen Trennungskonflikten.
Ein Kind befindet sich mitten in einem Sorge- und Umgangskonflikt, in dem es eigentlich nicht sein möchte.

Kinder brauchen für eine gesunde Entwicklung beide Eltern.

Franzjörg Krieg

Franzjörg Krieg ist Gründer und Sprecher des VAfK Karlsruhe und VAfK Landesvorstand Baden-Württemberg. 17 Jahre lang lebte er mit seiner Lebensgefährtin ehegleich zusammen. 1994, zu Zeiten ohne gemeinsames Sorgerecht für nicht eheliche Väter, 4 Jahre vor der Kindschaftsrechtsreform von 1998 und 15 Jahre vor der Einführung des FamFG im Jahr 2009 kam es bei Krieg zur "kalten und gründlichen Entsorgung", wir er es nennt. Seine beiden Töchter waren 11 und 2 Jahre alt. 

Michael Baleanu

Michael Baleanu ist 1954 geboren, hat 1978 geheiratet. 1983 und 1985 kamen seine zwei wunderbaren Söhne zur Welt. Da er in dieser Zeit sein zweites Studium hinlegen musste, hatte er sich hauptamtlich - selbstverständlich ohne zu stillen - um die Kinder gekümmert. Erst viel später wurde ihm bewusst, warum er sich so verhalten hatte: Zum Einen war niemand da, der helfen konnte. Zum Anderen hatte er einen Vater gehabt, der früh seinen Vater verloren hatte. Dieser Verlust hatte Baleanus Vater dazu bewogen, alles zu tun, dass seine Kinder die Liebe und Wärme bekommen, die ihm versagt geblieben war. Diese selbst erlebte Vaterliebe durfte Baleanu in den ersten Lebensjahren seiner Söhne voll weitergeben. Die heutige Elternzeit ist ein Witz verglichen mit den drei Jahren, die der Vater Michael mit seinen Söhnen verbrachte.

VRS-Kindertage im Kölner Zoo

 

1. bis 3. Oktober 2016 - freier Eintritt für alle bis 12 Jahre

 

VRS-Kindertage im Kölner Zoo

Vom 1. bis 3. Oktober 2016 finden im Kölner Zoo wieder die VRS-Kindertage statt. Kinder bis 12 Jahre haben dann freien Eintritt! Erwachsene zahlen den normalen Zoo-Eintrittspreis. Zoo-Eintrittskarten, die für den 1., 2. oder 3. Oktober 2016 als "OnlineTicket Kölner Zoo" gekauft werden, berechtigen den Nutzer, ein Kind bis einschließlich 12 Jahre kostenlos im erweiterten VRS-Netz mitzunehmen.

https://www.vrsinfo.de/aktuelles/veranstaltungen/vrs-kindertage-im-koelner-zoo.html

VafK Köln wählt neuen Vorstand

Der Väteraufbruch für Kinder Kreisverein Köln e.V. setzt auch im neuen Jahr seine Arbeit fort. Im Angebot stehen regelmäßige Treffen der Selbsthilfegruppe, telefonische Hotline und juristische Workshops. Die Mitglieder sind regelmäßig zur Vatertagswanderung und zum Besuch im Phantasialand eingeladen.

Köln, 23.11.2016. Auf der heutigen Jahreshauptversammlung des Väteraufbruch für Kinder Kreisverein Köln e.V. spricht die Mitgliederversammlung den beiden Vorständen Hartmut Wolters und David Stillberg erneut das Vertrauen aus. Neu in den Vorstand wurde Frank Meckel gewählt.

NEU: Väter-WG in Köln

Hallo liebende getrennt erziehende Väter,

ich habe in Köln-Holweide ein großes Haus aufgetan, mit 6 Schlafzimmern + einem Wohnzimmer + eine Küche (die müsste allerdings noch eingerichtet werden) + einem kleinen Speicher + Keller. Auf jeder der drei Etagen befindet sich ein Badezimmer.

Bundesweite DEMO: Allen Kindern beide Eltern!

Jetzt schon spenden für die

Bundesweite DEMO:
Allen Kindern beide Eltern!

am 09.06.2018 von 13 bis 18 Uhr
Köln, Bahnhofsvorplatz

Fallanalyse

Fallanalyse

In den üblichen Beratungen ist oft nur wenig Zeit, auf alle Einzelheiten eines Falles einzugehen. Aus diesem Grund bieten wir eine umfangreiche, komplexe und auf den persönlichen Fall zugeschnittene Fallanalye an. Voraussetzung sind vollständige und sortierte Akten.

VafK Köln unterstützen durch Spenden

Auf dieser Webseite zeigen wir euch, wie ihr uns unterstützen könnt. Denn niemand muss Mitglied werden, um unseren Verein finanzstark und damit einflussreich zu machen.

Vertretungskodex

Sehr geehrte Interessenten,
Sehr geehrte Mitglieder,
Sehr geehrte Kooperationspartner,

der "Väteraufbruch für Kinder" ist ein bundesweit organisierter Verband von Vätern, zunehmend auch Müttern und anderen Angehörigen, denen es u.a. ein Anliegen ist die Interessen und Rechte ihrer Kinder zu schützen.

Der Bundesverein "Väteraufbruch für Kinder" hat sich 1988 gegründet und setzt sich mittlerweile aus über 100 Kreisvereinen und lokalen Kontaktstellen verteilt über das ganze Bundesgebiet zusammen.
Aus dieser Initiative ist 1997 der "Väteraufbruch für Kinder Kreisverein Köln e.V." gegründet worden.

Vertretungsberechtigt ist auf Bundesebene der Vorstand des Bundesverbandes "Väteraufbruch für Kinder e.V.". Die Bundesgeschäftsstelle mit Sitz in Frankfurt/M. führt die laufenden Geschäfte.

Vertretungsberechtigt für Köln und die Region ist der Vorstand des Kreisvereins "Väteraufbruch für Kinder Kreisverein Köln e.V.".
Art und Umfang der Vertretungsvollmachten richten sich nach den Satzungen des Bundesverbandes und des Kreisvereins Köln.

Ansprechpartner für unsere Kooperationspartner sind die Vorstände oder ein von den Vorständen benannter und beauftragter Ansprechpartner.
Wir bitten unsere Kooperationspartner den Kontakt zum "Väteraufbruch für Kinder" möglichst über diese Ansprechpartner aufzunehmen.
Wir bitten unsere Mitglieder, den Kontakt zu unseren Kooperationspartnern ausschließlich über unsere benannten Ansprechpartner aufzunehmen.

Als Interessenverband betreuen wir viele betroffene Trennungseltern und Angehörige, in höchster Not und Bedrängnis. Es kommt immer wieder vor, dass diese Menschen nicht nur unsere Hilfe in Anspruch nehmen, sondern sich auf diese Hilfe berufen und immer wieder Missverständnisse verursachen, indem sie durch ihr Verhalten in Wort und Schrift suggerieren, im Namen des "Väteraufbruch für Kinder" aufzutreten.

Wir bitten daher Mitglieder, die keine Funktionsträger sind, bei der Formulierung ihrer persönlichen Anliegen und Meinungen deutlich zu machen, dass sie keine Vertretungsvollmacht des "Väteraufbruch für Kinder" haben und nicht im Namen des "Väteraufbruch für Kinder" auftreten.

Dies gilt sowohl vereinsintern als auch für Äußerungen bei öffentlichen Veranstaltungen, Informationsständen, Mailrunden, Foren, Fundraising, u.s.w.

Mitglieder, die sich nicht an diese Regeln halten, haften persönlich für selbstverursachte Schäden.
Vielen Dank für die Berücksichtigung dieser Hinweise.
Bei Unklarheiten oder Verstößen gegen den Vertretungskodex des "Väteraufbruch für Kinder" bitten wir um Kontaktaufnahme mit dem "Väteraufbruch für Kinder Kreisverein Köln e.V." oder Kontaktaufnahme mit der zentralen Geschäftsstelle des "Väteraufbruch für Kinder e.V.".

Satzung des "Väteraufbruch für Kinder Kreisverein Köln e.V."

Vereinssatzung

Beschlossen durch die Mitgliederversammlung vom 28.03.2012

§ 1 Name, Sitz

(1) Der Verein führt den Namen „Väteraufbruch für Kinder Kreisverein Köln e.V.“. Er ist unter der Vereinsregister-Nr.: VR 13580 des Amtsgerichts Köln eingetragen.
(2) Sitz des Vereins ist Köln.
(3) Der Verein ist Kreisverein im Sinne von §6 Abs. 6.1 der Satzung des „Väteraufbruch für Kinder e.V.“, im Folgenden Bundesverein genannt.

§ 2 Zweck des Vereins

(1) Der Verein fördert die Emanzipation von Vätern aus dem herkömmlichen Rollenverständnis. Dies beinhaltet die Förderung der Vater-Kind-Beziehung und die Aufwertung einer stärkeren Hinwendung von Vätern zu Kindern.
(2) Der Verein fördert die Wissenschaft und Forschung hinsichtlich der Bedeutung von Vätern für Kinder.
(3) Der Verein fördert die Bildung zur Wahrnehmung der sozialen und rechtlichen Interessen von Vätern zur gemeinsamen elterlichen Verantwortung.
(4) Der Verein ist parteipolitisch und konfessionell unabhängig.

§ 3 Gemeinnützigkeit

(1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
(2) Der Zweck wird insbesondere verwirklicht durch

Bildungsveranstaltungen und Aufklärungsarbeiten im Rahmen von
Mitgliederzusammenkünften
öffentlichen, thematischen und kulturellen Veranstaltungen
Selbsthilfegruppen
Seminaren
Medienarbeit,
Interessenvertretung von Eltern und Kindern,
Einrichtung von Bildungs-, Beratungs- und Begegnungsstätten,
Zusammenarbeit mit Organisationen und Institutionen, soweit sie insgesamt oder in Teilen gleiche oder ähnliche Ziele wie der Verein verfolgen,
Sammlung und Verarbeitung von Informationen sowie Unterstützung und Durchführung von wissenschaftlichen Arbeiten, die insbesondere das Vater-Kind-Thema behandeln.
(3) Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Vom Verein beauftragte Personen, die im Rahmen der Zwecke des Vereins Leistungen für den Verein erbringen, können Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins erhalten. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.

§ 4 Geschäftsjahr

Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.

§ 5 Mitgliedschaft

(1) Mitglied im Verein kann jede natürliche oder juristische Person werden.
(2) Der Vorstand muss über eine Nichtaufnahme innerhalb eines Monats vorläufig entscheiden. Will der Vorstand einen Aufnahmeantrag ablehnen, so muss er binnen 2 Monaten eine MV einberufen.
(3) Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt aus dem Verein, durch Ausschluss, Auflösung des Vereins oder durch Tod. Der Austritt aus dem Verein ist dem Vorstand schriftlich zu erklären. Er ist nur zum Schluss eines Kalenderjahres zulässig.
(4) Ein Mitglied kann mit Zweidrittelmehrheit der Mitgliederversammlung aus dem Verein ausgeschlossen werden.

§ 6 Beiträge

Zur Unterstützung der Vereinsarbeit werden vom Bundesverein Mitgliedsbeiträge erhoben, über deren Höhe die Mitgliederversammlung des Bundesvereins beschließt. Die Mitgliederverwaltung und die Erhebung der Mitgliedsbeiträge obliegen dem Bundesverein. Der Verein erhebt keine eigenen gesonderten Mitgliedsbeiträge.

§ 7 Organe

Die Organe des Vereins sind

der Vorstand
die Mitgliederversammlung
§ 8 Der Vorstand

(1) Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins. Der Vorstand benennt nach der Vorstandswahl in einer konstituierenden Sitzung, wer Vorsitzender, Kassenwart und Schriftführer ist. Vorsitzender soll nach Möglichkeit derjenige sein, der bei der Vorstandswahl die meisten Stimmen bekommen hat. Personalunionen sind nicht zulässig.
Der Vorstand leitet die Vereinsarbeit und der Vorsitzende koordiniert die Vorstandsarbeit. Im Außenverhältnis wird der Verein durch 2 Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.
Der Schriftführer führt bei den Vorstandssitzungen Protokoll und ist für die Korrespondenz mit externen Instanzen oder anderen Vereinen zuständig.
Der Kassenwart verwaltet die Mittel des Vereins. Zu deren Bemessung prüft er die Mitgliederliste des Bundesvereins auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Er ist hinsichtlich der Mittelverwendung dem Vorstand gegenüber auskunftspflichtig und muss ihm spätestens vier Wochen vor Abschluss des Geschäftsjahres das Kassenbuch und die Verwendungsnachweise vorlegen.
 (2) Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren gewählt. Er bleibt bis zur satzungsgemäßen Bestellung des nächsten Vorstands im Amt. Jede Mitgliederversammlung hat die Möglichkeit, mit einer Zweidrittelmehrheit vorgezogene Vorstandswahlen zu erzwingen.
 (3) Der Vorstand führt die satzungsgemäßen Aufgaben und Obliegenheiten selbständig durch. Er kann zeitlich begrenzt oder themenbezogen Aufgaben an Mitglieder übertragen, die dem Vorstand zu berichten haben. In allen übrigen Angelegenheiten bedarf der Vorstand der vorherigen Zustimmung der Mitgliederversammlung.
 (4) Der Vorstand vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Ist eine Willenserklärung gegenüber dem Verein abzugeben, so genügt die Abgabe gegenüber einem Mitglied des Vorstands.

§ 9 Die Mitgliederversammlung

(1) Eine ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal im Kalenderjahr als Jahreshauptversammlung statt, und zwar im November. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist einzuberufen, wenn
a) dies der Vorstand beschließt
b) oder ein Zehntel der Mitglieder dies unter Angabe der Gründe beim Vorstand beantragt. Der Vorstand hat diesem Antrag Folge zu leisten.
(2) Die Einberufung einer Mitgliederversammlung erfolgt schriftlich per E-Mail. Sofern keine E-Mail-Adresse bekannt ist, erfolgt die Einladung per Brief. Bei nicht zustellbaren E-Mails muss die Einladung per Brief nachgeholt werden.
(3) Die Einladung per Brief muss spätestens vier Wochen vor der Mitgliederversammlung verschickt werden, die Einladung per E-Mail entsprechend früher, so dass noch Einladungen per Post, die sich eventuell aus den E-Mail Rückläufern ergeben, fristgerecht verschickt werden können.
(4) Anträge zur Tagesordnung können von jedem Mitglied bis eine Woche vor dem festgelegten Termin schriftlich eingereicht und abgerufen werden.
(5) Das aktive und passive Wahlrecht können nur diejenigen Mitglieder ausüben, die anwesend sind und Ihren Mitgliedsbeitrag pflichtgemäß entrichtet haben. Pflichtgemäß entrichtet haben ihren Beitrag diejenigen Mitglieder, die am Tag der Aussendung der Einladung zur Mitgliederversammlung keine Beiträge säumig sind. Es gilt insofern die Auskunft des Bundesvereins, die der Vorstand rechtzeitig beim Bundesverein einholt. Stimmberechtigt ist jeder, der das aktive und passive Wahlrecht ausüben darf.
(6) Die Mitgliederversammlung wählt sich einen Versammlungsleiter und einen Schriftführer. Die Beschlüsse werden in der Regel mit einfacher Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder gefasst. Eine Satzungsänderung erfordert die Zweidrittelmehrheit. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. Mitglieder des Bundesvorstands des Bundesvereins haben auf den Mitgliederversammlungen Anwesenheits- und Rederecht.
(7) Die ordentliche Mitgliederversammlung ist zuständig für

die Wahl des Vorstands und von zwei Kassenprüfern
die Entlastung des Vorstands
den Ausschluss von Mitgliedern
Beratung und Entscheidung über eingereichte Anträge
Satzungsänderungen
Wahl der Delegierten zur Bundesversammlung des Bundesvereins
Ernennung von Ehrenmitgliedern
die Auflösung des Vereins.
(8) Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlungen ist unter Angabe von Ort, Zeit, Teilnehmerzahl und Abstimmungsergebnis jeweils eine Niederschrift zu fertigen und den Mitgliedern und dem Vorstand des Bundesvereins binnen vier Wochen nach der Versammlung zugänglich zu machen. Die Niederschrift ist vom Versammlungsleiter und vom Schriftführer zu unterschreiben.

§10 Kassenprüfung

(1) Zur Überwachung der Kassenführung wählt die Mitgliederversammlung zwei Kassenprüfer. Die Kassenprüfer werden für zwei Jahre gewählt, wobei jährlich ein Prüfer nach zweijähriger Amtszeit ausscheidet. Sie dürfen nicht dem Vorstand angehören.
(2) Die Kassenprüfer überprüfen mindestens einmal im Geschäftsjahr die Kassenbücher und berichten hierüber an die ordentliche Mitgliederversammlung, auf der sie den Antrag zur Entlastung oder Nichtentlastung des Vorstands zu stellen haben.
(3) Die Kassenprüfer sind nach angemessener Ankündigung berechtigt, Einblick in die Geschäfts- und Rechnungsunterlagen vorzunehmen.
(4) Im Übrigen erfolgt die Kassenprüfung nach geltendem Vereinsrecht.

§ 11 Finanzen

(1) Der Verein finanziert sich aus den Umlagen der Mitgliedsbeiträge aus dem Bundesverein, Spenden und öffentlichen Zuschüssen.
(2) Die Mitglieder erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
(3) Ausscheidende Mitglieder haben keinen Anspruch auf das Vereinsvermögen.
(4) Die drei Vorstände erhalten als Aufwandsentschädigung eine Ehrenamtspauschale in Höhe von 100,00 Euro je Amtsjahr, ist ein Vorstand also 2 Jahre im Amt, erhält er zweimal 100,00 Euro. Der Betrag ist nur gegen Quittung auszuzahlen.

§12 Auflösung des Vereins

(1) Zur Auflösung des Vereins ist eine Mitgliederversammlung einzuberufen. Die Auflösung gilt als beschlossen, wenn 3/4 der anwesenden Mitglieder dem zustimmen.
(2) Bei Auflösung des Vereins oder Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an den Bundesverein „Väteraufbruch für Kinder e.V.“, der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige oder mildtätige Zwecke zu verwenden hat. Er hat die Mittel für Aktivitäten einzusetzen, die Vätern im Großraum Köln zu Gute kommt.
(3) Beschlüsse über die künftige Verwendung des Vermögens nach Auflösung des Vereins dürfen erst nach Einwilligung des Finanzamtes ausgeführt werden.

§13 Ehrenmitgliedschaft

(1) Ehrenmitglied kann eine Person werden, die sich um den Verein besondere Verdienste erworben hat. Die Ernennung erfolgt von der Mitgliederversammlung auf Vorschlag des Vorstands. Die Ehrung kann dem Betreffenden von der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit wieder entzogen werden.
(2) Durch die Ehrenmitgliedschaft entstehen keine Sonderrechte oder Organstellungen.
(3) Die Beendigung der Vereinsmitgliedschaft nach §5 Abs. 4 der Satzung beendet auch die Ehrenmitgliedschaft.

§14 Inkrafttreten dieser Satzung, Sonstiges

(1) Der auf der satzungsbeschließenden Versammlung für die ersten zwei Jahre gewählte Vorstand hat als erste Aufgabe, die Eintragung im Vereinsregister sicher zu stellen.
(2) Satzungsänderungen, die von Aufsichts-, Gerichts- oder Finanzbehörden aus formalen Gründen verlangt werden, kann der Vorstand von sich aus vornehmen. Sie müssen allen Vereinsmitgliedern alsbald schriftlich mitgeteilt werden.
(3) Die Satzung gilt nur in Verbindung mit der Bundessatzung des Bundesvereins. Im Übrigen gelten bei Zweifeln über einzelne Satzungsbestimmungen die diesen Gedanken am nächsten kommenden Allgemeinen Bestimmungen des Vereinsrechts nach dem BGB.

Spendenkonto: VafK Köln e.V., Sparkasse KölnBonn BIC COLSDE33 - IBAN DE 95 3705 0198 1931 8812 60

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Der "Väteraufbruch für Kinder Kreisverein Köln e.V." versendet einen wöchentlichen Newsletter zu aktuellen Informationen unserer Arbeit, zu aktuellen Angeboten, zu regionalen und überregionalen wissenwerten Informationen.

Alle Interessierte, Mitglieder, Freunde und Förderer, Rechtsanwälte, Richter, Jugendamtmitarbeiter, Verfahrensbeistände, Beratungsmitarbeiter u.s.w. können diesen Newsletter kostenlos abonnieren.

Dieser Newsletter bietet die Möglichkeit, über alle laufenden Angebote, Workshops, Vorträge und Themenabende, Vereinsleben, u.s.w. sehr früh und schnell informiert zu werden.

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Den Newsletter gibt es seit 28.05.2012. Er erscheint jeden Montag, außer in den Schulferien NRW. Der Newsletter ist kostenlos und wird per E-Mail verschickt. Aktuell verschicken wir den Newsletter an 1178 Empfänger (Stand 21.11.2016) und es werden ständig mehr. Wir haben im Schnitt 30 Neukontakte pro Monat. Für den Newsletter bekommen wir ein durchweg positives Feedback. Natürlich sind auch kritische Stimmen dabei, die wir auch sehr ernst nehmen. An den positiven Rückmeldungen, die wir in den letzten zwölf Monaten bekommen haben, möchten wir Sie gerne teilhaben lassen.

"Ich möchte mich auf diesem Weg auch einmal für Deine immer wieder sehr präzisen Situationsbeschreibungen bedanken."

"Schön das es Euch gibt und Ihr uns betroffenen zur Seite steht"

"glänzend geschrieben"

"Spitzen Newsletter, Danke!"

"BRAVO !!! Super gut gelungener Beitrag!"

"Deine Darstellung zum Wechselmodell in Deutschland ist klasse, pointiert und aus meiner Sicht absolut zutreffend. Gratulation dazu, ich habe selten eine so eingängliche Darstellung der Umstände gelesen."

"wieder super spannend"

"Tolle Einführung, gut getroffen."

"Ich finde es toll wie du uns  Väter informierst."

"besten Dank für den immer wieder sehr informativen und hilfreichen Newsletter."

"Danke (y)"

"Danke für die präzise Recherche."

"danke für die Begleitung durch´s Jahr mit Deinem kompetenten Newsletter."

"wie immer haben Sie "den Nagel auf den Kopf getroffen"! Ich freue mich immer auf ihre informativen Nachrichten"

"schönes Editorial."

"Von Deiner Arbeit bin ich zutiefst beeindruckt."

"vielen Dank für deine Zeilen, überhaupt dafür, dass der Newsletter (wieder) erscheint. Ich lese diesen seit meinem Eintritt immer wieder gerne. Danke für all deine Mühen. Ich finde es gut, dich zu kennen, denn ich weiß nun, dass ich nicht alleine bin. Das alleine tut gut."

"Ich anerkenne deine große Leistung!"

"Danke für Deine äußerst beachtenswerten Worte!"

"Vielen Dank für diesen Bericht."

"Wieder mal eine tolle Arbeit."

"herzlichen Dank für die Einleitung zum Newsletter. Die ist sehr gelungen und stimmt doch nachdenklich."

"Wieder eine Spitzen-Ausgabe."

"ich wollte dir auch heute wieder danken – deine Infos sind lesenswert, ausgewogen, hilfreich.
Du machst dir echt Mühe, die sich lohnt!
In diesem Sinne möchte ich dich bestärken weiterzumachen!"

"vielen Dank. Du bist sooo gut!"

"Deine Väterinfos sind ein aktueller und legitimer Nachfolger von Pappa.com!"

"Sehr schön geschriebener Beitrag. Danke."

"Genial, nicht einfach nur inhaltsloses Dahergerede, sondern vollgepackt mit informativ- interaktiven Themen!"

"Danke für den spannenden Leserbrief!"

"top newsletter, bester in deutschland!"

"Sehr gut, mach weiter so."

"vielen Dank für deine viele und wertvolle Arbeit mit diesem regelmäßigen und ausführlichen Newsletter!"

"OMG Thanks !"

"sehr gerne lese ich deine Newsletter, der Inhalt spricht mich an, dein Engagement ist wunderbar!"

"Ich bin positiv überrascht, wie viele Aktionen und Gruppen es gibt. Ich glaube solche Rundmails sind echt wichtig, um zu infomieren und zu verbinden. Sehr schön :)"

"vielen Dank für den Newsletter - den ich sehr informativ finde - Vielen Dank für Deine Arbeit."

"wieder ein klasse Newsletter! Habe ich gleich gepostet auf fb :-)"

"vielen,vielen Dank für ihren großen Einsatz!Ich freue mich immer über Ihre Neuigkeiten."

"ich muss das einfach sagen: Ich bewundere dein Engagement, und deine Tatkraft."

"Punktgenau"

"Der Newsletter war wieder der Hammer"

"wieder ein brillanter Newsletter!"

"vielen Dank für den wieder sehr interessanten Newslettern."

"Gut geschrieben! Das sind wichtige Informationen. Danke."

"Kompliment für Deinen letzten Newsletter!"

"besten Dank für Ihren sehr informativen Rundbrief. Herzlichen Dank für Ihre Arbeit, alles Gute und viele Grüsse"

"Ich muss sagen, schön das der VafK Köln soviel auf die Beine stellt. Da können sich die anderen VafKs mal ne Scheibe von abschneiden."

"herzlichen Dank für Ihre exzellente Darstellung der Situation. Ich wünche Ihnen weiterhin viel Kraft und Erfolg bei der  Analyse der Männerdiskriminierung in Deutschland."

"Kompliment - sehr gut geschrieben!"

"Sehr gut geschrieben, Glückwunsch!!"

"Informativ. Gut."

"toll, was Ihr da in Köln an Arbeit leistet. Kommt hier sehr "energetisch" und fundiert an. Weiter so :-)"

"Sie haben echt Durchblick - Kompliment !"

"Von hier, wo unser kleiner Mini-Kreisverband so vor sich hinvegetiert, kann man nur mit Bewunderung nach Köln schauen: Wirklich eindrucksvoll, was Ihr als KV Köln alles auf die Beine stellt!!! Weitermachen, super Arbeit, die Ihr da macht!"

"Sehr gut geschrieben, Bravo!!"

"vielen Dank für die für jeden verständlichen und bildlich klaren Worte. Ich bin mir sicher, dass dies ein sehr wichtiger Beitrag für unsere Kinder und unsere Gesellschaft ist und zum umdenken und miteinander von Eltern führt. Nochmals vielen Dank."

"ich danke wieder einmal für deine umfassenden Bemühungen, uns zu informieren!"

"gut geschrieben."

"Wieder mal die krasse Wahrheit !"

"Vielen Dank für die gute Differenzierung und Herausarbeitung der Probleme."

"herzlichen Dank für Ihre sehr zutreffenden Ausführungen zum Thema Feminismus und wie wir Männer unter diesem Dogma, durch voreiligen Gehorsam von Jugendämtern und Familiengerichten um den Umgang mit unseren Kindern betrogen werden."

"Danke für die klarstellenden Überlegungen und Worte im Newsletter."

"sehr gut!"

"du bist einer der aktivsten Väter die sich für gleichberechtigte Elternschaft einsetzen. Dafür großen Dank."

"vielen Dank für deine interessanten regelmäßigen Newsletter."

"Deine Texte sind immer SEHR erfrischend."

"Dank Deinem Newsletter kann ich meinem Anwalt die nötigen Informationen liefern, meine Ex spricht wieder mit mir und ich habe mehr Umgang. Heute war mein Sohn sogar außer der Reihe bei mir. Und das obwohl meine Ex beantragt hatte, dass der Umgang ausgesetzt wird. Die Beratungsstelle hatte mir sogar vorgeschlagen, der Umgangsaussetzung zuzustimmen. Ich bin froh, dass ich auf euch und nicht auf die Beratungsstelle gehört habe."

 

Wir möchten euch danken für die herzlichen Rückmeldungen.

Aufbau der Vereinsarbeit

Die Struktur der Vereinsarbeit ist im nachfolgenden Diagamm veranschaulicht.

Die linke Säule stellt die normalen Varianten des Erstkontakts dar. Danach erfolgt normalerweise eine Beratung z.B. in Form unserer Selbsthilfegruppe und eine Begleitung z.B. bei Familienverfahren. Unterstützt werden diese Angebote z.B. durch Workshops, Seminare, Vorträge und Themenabende sowie unsere jährliche Fachtagung. Wenn Eltern erfolgreich den Kontakt wiederaufbauen oder wieder in die Betreuung einbezogen werden, helfen wir mit einem persönlichen Coaching, um sich in die neuen Herausforderungen schnell und einfach hineinzuleben.

                                                                                
                                                                                
          Erstkontakt                   Begleitende
Beratung                   zum Erfolg
hinführen                   bei Erfolg
coachen         
                                                                                
          Beratungstelefon                   Selbsthilfegruppe                   Workshops
"Kommunikation"                   Coaching
"Vätercoaching"         
                                                                                
          Kontaktformular
und Email                   Telefonkonferenz                    Workshops
"Verfahrensführung"                             
                                                                                
                              Beistand bei
Jugendamt, Gericht, ..                   
sowie Vorträge,
Themenabende, ..

                         
                                                                                
                                                  jährliche
Fachtagung                             
                                                                                
                                                                                
Neben diesen Angeboten des Vereins arbeitet der "Väteraufbruch für Kinder" mit anderen Vereinen und Verbänden zusammen.

Die örtlichen kommunalen Tätigkeiten werden durch den "Väteraufbruch für Kinder Kreisverein Köln e.V." durchgeführt. Überregionale Aufgaben und politische Tätigkeiten erfolgen durch den Bundesverein "Väteraufbruch für Kinder e.V.".

Fragen zu diesem Aufbau der Vereinsarbeit beantwortet Ihnen der Kreisvorstand, der Bundesvorstand oder die Bundesgeschäftsstelle.

 

 

Mitglied werden

Die Mitgliedschaft im VafK Köln hat viele Vorteile:

  • Beratung durch erfahrene Mitglieder
  • Weitergabe von Erfahrungen im Umgang Jugendhilfe und Behörden
  • Tipps zum Umgang mit betroffenen Kindern
  • andere Betroffene kennen lernen
  • Teilnahme an Gruppentreffen
  • selbst mit anderen zusammen aktiv werden

Die Mitgliedschaft ist nicht Gratis, aber vor allem auch nicht umsonst! ;-)

Der Mindestjahresbeitrag liegt derzeit bei € 60,--. Das sind Euch Eure Kinder wert!

Damit finanzieren wir Veranstaltungen, Materialien für die Öffentlichkeitsarbeit, Raummiete etc.

Werde jetzt Mitglied!

Hier gibt es das Anmeldeformular. Ausfüllen, einscannen und per Mail schicken an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein..

Der Verein: Leistungen

Wir helfen und beraten Betroffene bei Fragen zum Thema

Jugendamt
Familiengericht
Rechtsanwälte
Gutachter
Verfahrensbeistand
Begleiteter Umgang / Umgangspfleger
Familienberatung
Mediation
Wir Leisten Lobbyarbeit

Bei politischen Parteien
Behörden
Fachverbänden
Dadurch halten wir unsere gemeinsamen Interessen in der öffentlichen Diskussion.

Wir organisieren Veranstaltungen

Fachtagungen
Vorträge
Fortbildungen

Ziele

Gemeinsames Sorgerecht

Wir fordern das gemeinsame Sorgerecht für alle Eltern ab dem Moment der Geburt und folglich die Abschaffung des § 1626a BGB.

Jedes Kind hat das „natürliche“ Recht und das Grundrecht nach Artikel 6 Abs. 2 GG auf „Pflege und Erziehung“ durch beide Elternteile. Die UN-Kinderrechtskonvention sichert Kindern das Grundrecht auf Sorge durch beide Eltern.
Auch Väter ohne Trauschein müssen generell das Sorgerecht für ihre Kinder erhalten können, ohne auf die Zustimmung der Mutter angewiesen zu sein.

In den neuen Bundesländern werden momentan sogar ca. 60% der Kinder außerhalb einer Ehe geboren.
Diesem überwiegenden Teil der Kinder kann das Grundrecht auf gemeinsame Sorge durch beide Elternteile noch immer vorenthalten werden. Der Gesetzgeber handelt diesbezüglich gegen die Interessen und gegen das Wohl der Kinder.

Auch ein neues Gesetz zum Sorgerecht, dass dem Vater erst 6 Wochen nach der Geburt das Sorgerecht zubilligen würde, läßt für diese 6 Wochen eine Schutzlücke offen und widerspricht somit der UN-Kinderechtskonvention.
In 6 Wochen kann viel passieren. Regelmäßig werden Kinder gegen den Willen des Vaters in den ersten 6 Lebenswochen zur Adoption freigegeben oder in sogenannten Babyklappen abgelegt.
Solange Vätern vom Gesetzgeber in den ersten 6 Lebenswochen das Sorgerecht vorenthalten wird, können diese Väter in diesen 6 Wochen aufgrund juristischer Barrieren nicht für den Schutz und das Wohl der eigenen Kinder sorgen.

Kinder haben aber gemäß der UN-Kinderrechtskonvention ab dem Moment der Geburt, ein Grundrecht auf gemeinsame Sorge durch beide Elternteile.
Die Bundesrepublik Deutschland würde mit dem Beschluss eines Gesetzes, das eine 6 wöchige Sorgerechtslücke vorsieht, bewußt und gezielt gegen die UN-Kinderechtskonvention verstoßen.

Ahndung von Umgangsvereitelung

Umgangsverhinderung wird in Deutschland juristisch lediglich als Ordnungswidrigkeit betrachtet.
In Anbetracht der schweren und dauerhaften psychischen Schäden, die bei Kindern durch eine Umgangsvereitelung und Entfremdung verursacht werden, erscheint diese Verharmlosung nicht angemessen.
Kinder verlieren oftmals durch eine bewußte und gezielte Umgangsvereitelung bzw. Entfremdung eine der wichtigsten Bindungspersonen in ihrem Leben.
Einer Umgangsvereitelung liegt regelmäßig ein Problem des umgangsverhindernden Elternteils zugrunde.
Ein deutlicherer Schutz der Kinder scheint unbedingt notwendig.
In Nachbarländern werden Kinder konsequenter und gezielter gegen Entfremdung geschützt.
Der "Väteraufbruch für Kinder" unterstützt einen umfassenderen Schutz von Kindern gegen Entfremdung und ein konsequentes Vorgehen der Behörden, wie es z.B. in Skandinavien und Großbritannien die Regel ist.

Paritätische Betreuung (Doppelresidenz/Wechselmodell)

Wir fordern, dass die gemeinsame "Paritätische Betreuung" gesetzlich verankert wird und per Gesetz zum Standard bei der Betreuung von Kindern im Trennungskontext wird.
Die Antragsvariante und die Alleinbetreuung ist als erfolglos und veraltet zu streichen.

Wie aktuelle und moderne Studien belegen, leiden Kinder wenn der Kontakt zum ausgegrenzten Elternteil fehlt oder zu gering ist. Dies kann sogar zu psychischen Entwicklungsstörungen bei den betroffenen "Scheidungswaisen" führen, die selbst im Erwachsenenalter noch deutlich nachweisbar sind.

Moderne Länder machen es Deutschland vor, wie eine erfolgreiche und moderne Betreuung nach aktuellen wissenschaftlichen Gesichtspunkten auszusehen hat.

Experten wie Jesper Juul, Jan Piet de Man, Prof.Dr. Sünderhauf... und alle Fachleute die in der Neuzeit der Erziehung angekommen sind, vertreten die gleiche eindeutige Erkenntnis, dass die "Paritätische Betreuung" z.B. in Form der Doppelresidenz bzw. des Wechselmodells oder das Nestmodell allen anderen veralteten Betreuungsvarianten des vergangenen Jahrhunderts weit überlegen ist.

Kinderrechte und Menschenrechte

Mit der UN-Kinderrechtskonvention werden die Rechte von Kindern umfassend geschützt.
Die Einhaltung dieser Kinderrechte muß aber auch kontrolliert und durchgesetzt werden. Der "Väteraufbruch für Kinder" fordert die Beachtung der Kinderrechte und Menschenrechte auch im Trennungskontext. Die Kinderrechte und Menschenrechte müssen vor Gericht und von allen Ämtern und Organisationen geachtet und gewährleistet werden. Hier sieht der "Väteraufbruch für Kinder" noch große Defizite und großen Handlungsbedarf.

Die Schutzbedürftigkeit von Kindern sollte vom Gesetzgeber angemessen berücksichtigt werden, um in der Rechtsprechung einen effektiven Schutz von Kindern zu ermöglichen.
Die in der UN-Kinderrechtskonvention festgeschriebenen Kinderrechte sollten als Grundrechte im Grundgesetz verankert werden.
Verstöße von Rechtsanwälten, Behördenmitarbeitern u.s.w. gegen die UN-Kinderrechtskonvention z.B. im Rahmen von Familienverfahren, sollten als Straftatbestände im Strafgesetzbuch berücksichtigt werden und verfolgt werden.
Dies sollte insbesondere für das Recht des Kindes auf Sorge durch beide Eltern und das Recht des Kindes auf Umgang mit beiden Eltern gelten (siehe UN-Kinderrechtskonvention Artikel 9 und Artikel 18).

Gleichstellung der Geschlechter

Die Gleichstellung ist ein wichtiges Fundament unserer Gesellschaft.
Trotzdem erlebt der "Väteraufbruch für Kinder" in seiner Beratungstätigkeit die Diskriminierung weiter Schichten der Gesellschaft als alltägliche Realität.
Im Kontext der Familie und bei der Betreuung der Kinder bestehen in Teilen unserer Gesellschaft noch jahrhunderte alte Vorurteile.

Der "Väteraufbruch für Kinder" fordert die Gleichstellung der Geschlechter, insbesondere im Trennungskontext. Beiden Elternteilen muß die Möglichkeit eingeräumt werden, sich in die Betreuung und Sorge um die Kinder, gleichberechtigt einbringen zu können.

Unterstützung beider Elternteile durch Behörden

Behörden agieren nicht immer ausgleichend und vermittelnd zwischen beiden Elternteilen.
Häufig fühlen sich Väter bei Ämtern und anderen Organisationen unverstanden und benachteiligt.

Der VafK befürwortet daher, dass auch bei Jugendämtern und anderen Organisationen eine paritätische Besetzung der Stellen erfolgt, um eine faire und rücksichtsvolle Beratung und Betreuung zu sichern.
Eine Hilfe zur Erziehung (HZE) oder eine Umgangsunterstützung müßte jederzeit durch einen männlichen Mitarbeiter erfolgen können, der die Perspektive eines Vaters besser verstehen kann.

Qualitätsmaßstäbe

Für Verfahrensbeistände gibt es keine Mindestqualifizierung. Dies führt zu teilweise qualitativ schlechten Leistungen von Verfahrensbeiständen. Dieser Mangel sollte durch eine bessere und normierte Ausbildung beseitigt werden. Verfahrensbeistände sollten insbesondere bei den Kinderrechten besser ausgebildet werden. Die modernen und aktuellen Ansätze zur Beurteilung der Gefahren die für Kinder durch Entfremdung und weitere psychische Probleme eines betreuenden Elternteils bestehen können, sollten Verfahrensbeiständen bekannt sein.

Träger von Hilfe zur Erziehung (HZE) oder von Umgangsunterstützung haben häufig nicht die geringste Art von Qualitätssicherung. Gesteigert wird dieses Problem wenn eine Stadt lediglich einen einzigen Träger beauftragt. Externe Zertifizierungen fehlen zumeist vollkommen. Häufig wird lediglich mit angelernten d.h. fachlich unqualifiziertem Personal gearbeitet.

Adoptionen gegen den Willen des Vaters

Momentan können Mütter immer noch den Vätern das Sorgerecht verweigern und ihre Kinder stattdessen sogar zur Adoption freigeben oder in sogenannten Babyklappen ablegen.

Unverheiratete Väter oder Väter im Trennungskontext denen ihr Sorgerecht vorenthalten wird, erfahren bei der momentanen Gesetzeslage u.U. erst im nach hinein von der Adoption der eigenen Kinder.

Der Gesetzgeber muß im Interesse der Kinder, angemessene Informationsrechte und Einspruchsrechte für Väter herstellen und sichern.

Wir fordern, dass den Vätern in solchen Fällen per Gesetz umgehend das Sorgerecht zugesprochen wird.
Vätern die für ihre Kinder die Sorgepflicht wahrnehmen möchten, darf nicht länger per Gesetz und per Jugendamt, dieses Recht und das Recht der Kinder vorenthalten werden.

Eskalation durch Rechtsanwälte

In Deutschland gibt es anscheinend zu viele Rechtsanwälte mit zuwenig Fällen. Beratungsstellen fällt daher immer wieder auf, dass Rechtsanwälte zwischen Eltern anscheinend eine Eskalation betreiben z.B. um anscheinend ihr eigenes Honorar zu erhöhen. Dies ist zumindest als verwerflich einzustufen.
Das Verhalten von Rechtsanwälten erfolgt oftmals zu Lasten der Kinder. Diese z.T. anscheinend vorsätzliche Schädigung von Kindern durch Rechtsanwälte muß verhindert werden.
Rechtsanwalt-Kammern müssen eine bessere Ausbildung und Fortbildung ihrer Rechtsanwälte sichern. Die Bundes-Rechtsanwalt-Kammer und das Bundesministerium der Justiz als Aufsichtsbehörde der Rechtsanwalt-Kammern sind hier in der Verantwortung.

Wir fordern die unbedingte Ausrichtung auf Konsens und Schlichtung gemäß dem FamFG vom 1.9.2009.

Konsensverpflichtung

Der "Väteraufbruch für Kinder" erlebt immer wieder wie betreuende Elternteile den Konsens verweigern. Dies geschieht zumeist willkürlich und ohne reale Begründung. Die Gründe liegen zumeist in persönlichen Schwierigkeiten der betreuenden Elternteile. Die Konsensverweigerung liegt nicht im Interesse der Kinder und widerspricht dem Kindeswohl.
Sofern ein betreuender Elternteil mit Provokationen, Eskalationen, Inszenierungen, Fehlender Bindungstoleranz, Umgangsbeeinträchtigung, u.s.w. auffällig wird, sollte ein Gutachten des betreuenden Elternteils erstellt werden.
Ein Konsens verweigerndes Verhalten eines Elternteils stellt dessen Erziehungsfähigkeit in Frage.

Das Verhalten der Konsensverweigerung geschieht zu Lasten der Kinder.
Ämter und Gerichte müssen verstärkt auf die Sanktionierung (eventuell nach Begutachtung) solcher Konsens verweigender Elternteile hinarbeiten.

Zudem beobachtet der "Väteraufbruch für Kinder" immer wieder, dass Kinder im Erwachsenenalter den Kontakt zu dem betreuenden Elternteil komplett abbrechen und sich dem nicht betreuenden Elternteil zuwenden. Diese Kinder können dem betreuenden, Konsens verweigernden Elternteil, oftmals nicht mehr verzeihen, dass ihr Konfliktverhalten einen Teil ihrer Kindheit und Jugend unwiederbringlich beeinträchtigt hat.

Dem Verhalten der Konsens verweigernden Elternteile muß der Gesetzgeber, Gerichte und Ämter deutlich eine Verpflichtung zum Konsens und damit eine Verpflichtung zum Kindeswohl, entgegensetzen.

Kontrollinstanz über Jugendämter

Auf nationaler und internationaler Ebene wird das Fehlen von Aufsichtsbehörden zur Kontrolle der Deutschen Jugendämter schon lange kritisch betrachtet.

Viele Väter die sich an uns wenden, fühlen sich von Jugendämtern immer wieder benachteiligt und haben das Gefühl, Jugendämter würden einseitig und willkürlich handeln.

Aus Sicht der Interessenverbände von Trennung betroffener Eltern, könnten Fälle von verdurstenden, verhungernden und vernachlässigten Kindern in Deutschland durch eine bessere Qualität von Jugendämtern und eine qualifizierte Kontrolle über die Jugendämter vermieden werden.

Es gibt Fälle, in denen Jugendämter sogar Rechtsbrüche begangen haben und sich über Gerichtsbeschlüsse hinweg gesetzt haben.

Gegen solche Rechtsverstöße von Jugendämtern können zwar Dienstaufsichtsbeschwerden an die Bürgermeister gerichtet werden - oftmals liegt jedoch keine fachliche Qualifikation vor, um die Arbeit der Jugendämter zu kontrollieren und oftmals fehlt die Bereitschaft zur Kontrolle.

Reguläre Kontrollinstanzen zur Aufsicht über die Jugendämter fehlen in Deutschland. Die Einführung von Kontrollinstanzen zur Qualitätssicherung ist daher dringend nachzuholen.

Der "Väteraufbruch für Kinder" fordert zum Schutz der Kinder und der Familien, die selbstverständliche Einsetzung und gesetzliche Verankerung von handlungsfähigen und kompetenten Aufsichtsbehörden über die Jugendämter, damit Mängel und Missstände untersucht werden und einer Lösung zugeführt werden können.  (siehe Beispiele)

Wir über uns

Der Verein "Väteraufbruch für Kinder" ist...

... ein gemeinnütziger Verein, der sich 1988 gegründet hat und sich mittlerweile aus über 100 Kreisvereinen und lokalen Kontaktstellen verteilt über das ganze Bundesgebiet zusammensetzt.

Presse

Sie suchen authentische Ansprechpartner zum Thema Familienpolitik, Trennung und Scheidung mit Kind? Gerne vermitteln wir Interviewpartner zu den Themenlagen Häusliche Gewalt und Wohnungsverweisung, Familienpolitik, Umgangsboykott, Unterhalt, Sorgerecht und vieles mehr.

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WDR Aktuelle Stunde.Corona: Streit um das Umgangsrecht

Ein betroffener Vater der seine Kinder derzeit nicht sehen darf (die Mutter boykottiert den Umgang) im Interview.

Aktuelle Stunde. 02.05.2020. 44:30 Min.. UT. Verfügbar bis 09.05.2020. WDR. Von Alexa Schulz

https://www1.wdr.de/nachrichten/themen/coronavirus/corona-kinder-umgangsrecht-sorgerecht-100.html


Wechselmodell - Eine Woche Mama, eine Woche Papa

Wenn sich die Eltern trennen, bricht für die Kinder oft eine Welt zusammen. Sie brauchen Mama und Papa gleichermaßen, doch in den meisten Fällen leben Trennungskinder in Deutschland bei der Mutter und sehen den Vater nur jedes zweite Wochenende.

Von Claudia Hennen vom 18.05.2019 mit Markus Witt und Heike Gerhards

https://www.deutschlandfunk.de/wechselmodell-eine-woche-mama-eine-woche-papa.1775.de.html?dram:article_id=448762


Männer bekennen Farbe: Wechselmodell ist gelb / Doppelresidenz-Wahlkampf: FDP mit neuem Profil im Bereich der Familien- und Sozialpolitik

Hartmut Wolters vom Väteraufbruch für Kinder Kreisverein Köln im Artikel auf finanzen.net.

Veröffentlichung vom 21.09.2017

http://www.finanzen.net/nachricht/aktien/maenner-bekennen-farbe-wechselmodell-ist-gelb-doppelresidenz-wahlkampf-fdp-mit-neuem-profil-im-bereich-der-familien-und-sozialpolitik-5702830


ZDF: Unterhalt gezahlt - Umgang verboten

Hartmut Wolters vom Väteraufbruch für Kinder Kreisverein Köln im Interview mit dem ZDF Format Volle Kanne.

Sendung vom 04.07.2017

https://www.zdf.de/verbraucher/volle-kanne/sorgerechtsstreit-vaeter-im-nachteil-100.html


Bürgerfunk bei Radio Köln 107,1:

Die Radiosendung des VafK Köln entsteht in Zusammenarbeit mit dem
Freien Lokalfunk Köln e.V. www.flok.de
Produzent und Moderator ist Jörn Beckesch

Inhalt:
Die zweite Sendung unserer Reihe handelt vom Jugendamt
Interview mit dem Vorstandsvorsitzenden Hartmut Wolters
Was kommt beim Jugendamt auf mich zu
Wie berät das Jugendamt
Aufgaben eines Begleiters

Sendung vom 13.09.2015

Den Mitschnitt der Sendung kann man hier anhören


Bürgerfunk bei Radio Köln 107,1:

Die Radiosendung des VafK Köln entsteht in Zusammenarbeit mit dem
Freien Lokalfunk Köln e.V. www.flok.de
Produzent und Moderator ist Jörn Beckesch

Inhalt:
Vorstellung des Vereins
Interview mit dem Vorstandsvorsitzenden Hartmut Wolters
Feldbefragung zu einem tabuisierten Thema
Telefoninterview mit betroffem Vater

Sendung vom 03.06.2015

Den Mitschnitt der Sendung kann man hier anhören


ProMosaik

ProMosaik interviewt Herr Hartmut Wolters von Väteraufbruch für Kinder

Von Dr. phil. Milena Rampoldi und Aygun Uzunlar

Der Vater gehört zum Leben des Kindes und muss sich keineswegs zurückziehen und einfach Ruhe geben. Dies ist eine wichtige Botschaft des Vereins „Väteraufbruch für Kinder“ in seinen Selbsthilfegruppen. Diese Botschaft muss auch in die Gesellschaft.

www.promosaik.blogspot.de/2015/01/promosaik-interviewt-herr-hartmut.html


Kölner Stadtanzeiger

Kinder zwischen verhärteten Fronten

Von Karin Grunewald

Mehrere Institutionen beschäftigen sich mit zerstrittenen Eltern – Umgang erfordert viel Fingerspitzengefühl.


Kölner Stadtanzeiger

Eine Woche Vater, eine Woche Mutter

Von Gabriele Möller

Immer mehr getrennt lebende Eltern möchten, dass ihr Kind gleich viel Zeit mit jedem Elternteil verbringen kann. Wie klappt dieses Modell im Alltag, wie gelingt den Kindern das Pendeln zwischen zwei Wohnungen und welche Anforderungen stellt die Doppelresidenz an die Eltern?

Den gleichen Artikel findet man auch unter http://www.urbia.de/magazin/familienleben/trennung-und-scheidung/trennung-unser-kind-hat-zwei-zuhause


Bürgerfunk bei Radio Köln 107,1:

Vorsicht Kölsch

Eine Sendung von und mit Georg Nolden, 25.07.2013

Am vergangenen Samstag trafen sich vier Väter beim Freien Lokalrundfunk Köln, wo wir eingeladen waren, an einer Produktion der Sendung "Vorsicht Kölsch" mitzuwirken. Die Sendung wurde am Mittwoch, 24.07.2013 um 21 Uhr auf Radio Köln ausgestrahlt. Bei der Hitze in der kleinen Kabine zu sitzen und ins Mikrofon zu sprechen, war schon eine Herausforderung. Hier das Ergebnis, und auch vielen Dank an Raphael Mader, die die vielen "öhm"s und "äh"s herausgeschnitten hat. Jedenfalls hatten wir viel gelacht bei der Produktion. Radio Köln gibt es auch im Livestream.

Den Mitschnitt der Sendung kann man hier anhören


GESUND:

Verbitterte Väter

Von Susanne Wächter, 24.03.2013

Manche Männer leiden nach der Trennung psychisch unter dem Entzug ihrer Kinder.

Artikel


Kölnische Rundschau:

Etappensieg für die Väter

Von Susanne Wächter, 02.02.2013

Gericht zeigt Umgangspflegerin wegen Betrugs an - Überprüfung

Artikel


Kölner Stadtanzeiger:

Väter klagen Umgangspfleger an.

Von Helmut Frangenberg, 15.01.2013

Betrug werfen ein Vater und der Kölner Verein Väteraufbruch den Umgangspflegern, die vom Familiengericht bestellt werden, vor. Umgangszeiten und Fahrtkosten würden mehrfach und falsch abgerechnet.

Artikel


Onmeda:

Verbitterte Scheidungsväter.

Von Susanne Wächter, 10.01.2013

Der Kampf um Besuchsrechte und der Kontaktabbruch zu den eigenen Kindern führt bei vielen Männern nach der Trennung zu psychischen Störungen. Wo Scheidungsväter Hilfe finden.

Artikel


Kölner Stadtanzeiger:

Im Wechsel bei Vater und Mutter. Verein Väteraufbruch wirbt für Doppelresidenz.

Von Helmut Frangenberg, 19.09.2012

Das deutsche Familienrecht spaltet in Gewinner und Verlierer. Dabei gehören die Kinder immer zu den Verlierern.

Artikel


Rheinische Post:

Väter wollen mehr

Von Petra Czyperek, 19.05.2012

Für Väter bedeute ein eine Trennung oft, dass der Kontakt zu den Kindern verloren gehe, weil die
Mütter in den meisten Fällen das Sorgerecht bekämen.

PDF lesen


Bürgerfunk bei Radio Köln 107,1:

Väter im Aufbruch

Eine Sendung von und mit Raphael Mader, 21.05.2012

Es diskutieren ein Dipl. Sozialarbeiter, ein Vater und eine Mutter mit Hartmut Wolters vom Väteraufbruch für Kinder Köln über die Paritätische Doppelresidenz (Wechselmodell)

Dazu Ausschnitte aus einer Vortragsveranstaltung zum Thema paritätische Doppelresidenz vom 26.03.2012 mit Angela Hoffmeier (Vafk Bundesvorstand) und Jan Piet de Man (Belgien)

Entstanden in Zusammenarbeit mit Rafael Mader und FloK

Den Mitschnitt der Sendung kann man hier anhören


Westdeutsche Zeitung

Rechte von Männern: „Als Vater ist man machtlos“

Von Vera Zischke, 19. Dezember 2011
 
Hartmut Wolters kämpft seit Jahren immer wieder darum, seine Kinder sehen zu dürfen. Er fühlt sich als Mann ausgeliefert und benachteiligt.
 
Langenfeld. Die Zahl der Sorge- und Umgangsrechtsverfahren zwischen Geschiedenen mit Kindern ist deutlich gestiegen. 2010 gab es laut Statistischem Bundesamt 122 177 Verfahren zum Sorgerecht (2007: 85 552). Die Frage nach dem Umgangsrecht wurde in 53 611 Verfahren verhandelt (2007: 38 697).

http://www.wz-newsline.de/home/politik/rechte-von-maennern-als-vater-ist-man-machtlos-1.852062


Kölner Stadtanzeiger:

Wenn Papa sein Kind nicht sehen darf

Von Tanja Wessendorf, 14.12.11

Dass sich Väter nicht um ihre Kinder kümmern, kommt immer wieder vor. Aber es gibt den umgekehrten Fall - Väter die ihre Kinder nicht sehen dürfen. Die Mitglieder des Vereins „Väteraufbruch“ geben juristische und praktische Tipps zum Thema Umgangsrecht.

http://www.ksta.de/html/artikel/1323357143495.shtml


Bürgerfunk bei Radio Köln 107,1:

Väter im Aufbruch

Eine Sendung von und mit Raphael Mader, 15.08.2011

Raphael Mader vom Freien Lokalrundfunk Köln (FLoK) hat bei der Hamburg Demo und auf der Fachtagung aufgezeichnet und Hartmut Wolters anschließend ins Studio eingeladen. Die Sendung lief im Bürgerfunkbei Radio Köln UKW 107,1 am Montag, 15.08.2011 von 21 bis 22 Uhr.

Den Mitschnitt kann man hier anhören: Teil 1 | Teil 2

  


Kölner Stadtanzeiger:

Mehr als nur ein „Sonntagspapa“

Von Helmut Frangenberg, 18.07.11, 10:00h, aktualisiert 18.07.11, 10:49h

Immer mehr Väter wollen sich kümmern und fordern dieses Recht auch ein. Der Verein „Väteraufbruch“ arbeitet seit 20 Jahren dafür, dass die zahlreichen gesetzlichen Veränderungen auch in der Praxis berücksichtigt werden.

http://www.ksta.de/html/artikel/1310723273043.shtml

 


Rheinische Post:

Recht aufs Kind - Väter stärken

Von Christina Wilshaus, 01.07.11

Der Verein "Väteraufbruch für Kinder" setzt sich für die Belange und Rechte von Kindern und Vätern nach einer Trennung ein. RP-Mitarbeiterin Christina Wilshaus interviewte den Vereinsvorsitzenden Hartmut Wolters.

Hier gehts zum Artikel

 


Welt Online:

Wenn Väter um Kinder kämpfen

Die Welt kompakt 26.03.10

Ein Kölner Netzwerk hilft Männern, die von ihrer Familie getrennt leben.

http://www.welt.de/die-welt/regionales/article6932757/Wenn-Vaeter-um-Kinder-kaempfen.html

 


Chrismon Magazin

Heft 7 / 2007

Papa-Tage......Mama-Tage

Bilden Sie den Plural von Zuhause! Das geht nicht? Doch, das geht. Manche Scheidungskinder haben eins bei Papa und eins bei Mama

Reportage / Familie und Partnerschaft, Juli 2007 Anja Kretschmer

Alle drei Tage zieht eine kleine Karawane die Straße entlang. Mittwochs nach der Schule zieht sie zum Papa, samstags oder sonntags zurück zur Mama. Jon, neun Jahre alt, sitzt am wackelnden Holztisch in der Küche seines Vaters und erzählt, wie er und sein kleiner Bruder Antonin dann Blockflöte, Fußballschuhe und Schultasche packen. Antonin, sieben, will auch mitreden. Er will vom Donnerstag reden: Da muss er schon um viertel nach sieben in der Schule sein: Schwimmunterricht! Das ist doch wirklich aufregender als die Tatsache, dass er zwei parallele Zuhause hat, einen Küchentisch in jeder Wohnung, der eine wackelt, der andere nicht, zweimal Hosen und Pullover, zweimal Spielsachen und zweimal genau gleichwertige Erziehungsberechtigte...

http://www.chrismon.evangelisch.de/artikel/2007/papa-tage-mama-tage-367 

Zuständigkeitsregion des "Väteraufbruch für Kinder Kreisverein Köln e.V."

Der "Väteraufbruch für Kinder Kreisverein Köln e.V." ist innerhalb des Bundesverbandes "Väteraufbruch für Kinder e.V." i.d.R. für die Regierungsbezirke Köln und Düsseldorf zuständig - außer für Bonn, da dort ein eigener Kreisverein existiert.

Der "Väteraufbruch für Kinder Kreisverein Köln e.V." ist somit für eine der bevölkerungsreichsten und am dichtesten besiedelten Regionen Deutschlands zuständig (Regierungsbezirk Köln mit ca 4,5 Millionen Einwohnern). Seit 2014 sind wir darüber hinaus auch offiziell für Düsseldorf und seit 2017 für Aachen zuständig.
Mit Sitz in der größten Stadt Nordrhein-Westfalens (Köln mit ca 1 Millionen Einwohner) ist der "Väteraufbruch für Kinder Kreisverein Köln e.V.", im bevölkerungsreichsten Bundesland Nordrhein-Westfalen der größte Kreisverein (NRW mit ca 17,8 Millionen Einwöhner) und einer der bundesweit größten Kreisvereine des "Väteraufbruch für Kinder".

Der "Väteraufbruch für Kinder Kreisverein Köln e.V." wirkt darüber hinaus auf Anfrage und zur Unterstützung auch im Umland des Regierungsbezirks Köln.
Wir arbeiten intensiv mit anderen Kreisvereinen des "Väteraufbruch für Kinder" und mit Kooperationspartnern zusammen und unterstützen die Neugründung von Kreisvereinen im Regierungsbezirk Köln sowie im weiteren Umland.

Der "Väteraufbruch für Kinder Kreisverein Köln e.V." sieht sich zuständig für:

Kreisfreie Städte im Regierungsbezirk Köln:

Köln
Leverkusen
Aachen
außer Bonn
Kreise im Regierungsbezirk Köln:

Kreis Düren
Kreis Euskirchen
Kreis Heinsberg
Oberbergischer Kreis
Rhein-Erft-Kreis
Rheinisch-Bergischer Kreis
Rhein-Sieg-Kreis
Städteregion Aachen
Seit 2014 sind wir offiziell auch für den Regierungsbezirk Düsseldorf zuständig.

Die Zuständigkeit richtet sich zumeist nach dem Wohnort der Kinder, da der "Väteraufbruch für Kinder, Kreisverein Köln e.V.", Eltern bei Gesprächen z.B. mit Jugendämtern und Behörden unterstützt.
Bei Fragen der Zugehörigkeit von Jugendämtern zu den Gemeinden des Regierungsbezirks Köln, helfen wir ihnen gerne weiter.
 

Karte von NRW
 
Karte aus:  Wikipedia  "North-Rhine-Westphalia-topographic-map-04.jpg"
http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Datei:North-Rhine-Westphalia-topographic-map-04.jpg
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