Das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen der Freiwilligen Gerichtsbarkeit (kurz FamFG) wird im Jahr 2019 zehn Jahre alt. Das FamFG sollte das familiengerichtliche Verfahren grundsätzlich neu ordnen und den praktischen Bedürfnissen der Verfahrensbeteiligten gerecht werden. Insbesondere Lesenswert für Fachkräfte und betroffene Eltern der Artikel von Dr. Marc Serafin, Leiter des Jugendamtes der Stadt St. Augustin auf Seite 21: WENN KINDER BEI ELTERLICHER TRENNUNG DEN KONTAKT ABLEHNEN.
Die Förderung der außergerichtlichen Streitschlichtung ist ein Ziel des FamFG. Wenn Eltern sich trennen, hat das immer Auswirkungen auf die gemeinsamen Kinder. Sie sind dem Elternstreit oft hilflos ausgeliefert und müssen die Entscheidungen ihrer Eltern mittragen. Eltern haben nach einer Trennung die Verpflichtung, für ihre Kinder so verbunden zu bleiben, dass diesen trotz der Lebenskrise keine wie auch immer gearteten Nachteile erwachsen. Manche Paare schaffen dies aber nicht alleine und benötigen in diesem Prozess Hilfe. Beratungsstellen und Jugendämter bieten Eltern, aber auch den betroffenen Kindern, diese Unterstützung an. Diese Beratungen sind oft sehr herausfordernd, sowohl für die Betroffenen als auch für die Fachkräfte. Die Beiträge in diesem Heft beleuchten sehr anschaulich die unterschiedlichen Perspektiven von Trennung und Scheidung.
Die Abschnitte des o.g. Artikels Elemente Wirksamer Intervention und Möglichkeiten der Jugendhilfe sollten ab sofort unter Hinweis auf diesen Artikel von Betroffenen gegenüber dem Jugendamt und dem Familiengericht eingefordert werden, um die Kinder zu schützen. Vielfach verbreitet ist nähmlich unter Mitarbeitern der Jugendhilfe die Ausrede, man können nichts unternehmen. Die Kinder bräuchten nur Ruhe, dann würde alles in Ordnung kommen. Der Autor macht deutlich, dass dieses eine Einbahnstraße in die Kindeswohlgefährdung ist und zeigt Wege auf wie dem aktiv entgegnet werden kann.