In zwei Entscheidungen legt das Schweizer Bundesgericht in neuerer Rechtsprechung dar, dass der Doppelresidenz vor anderen Betreuungsformen der Vorzug zu geben ist, solange sie dem Kindeswohl nicht widerspricht. Dabei wurden Entscheidungen von Vorinstanzen aufgehoben, die als willkürlich bezeichnet wurden. In Deutschland undenkbar, da hier im Familienrecht der Zugang zum Rechtsweg über den BGH durch die Vorinstanzen rechtsmittelfrei festgelegt wird.
Damit legen hierzulande die Oberlandesgerichte selbst fest, ob sie weiter willkürlich entscheiden dürfen oder nicht. In Ermangelung politischen Willens des Gesetzgebers wird es auch weiterhin davon abhängig sein, bei welchem Senat Kinder landen.
Urteil 5A_629/2019 vom 13. November 2020
Urteil 5A_367/2020 vom 19. Oktober 2020