Blog Kinder Trennung Familienrecht
Am 03.12.2009, heute vor zehn Jahren, erstreitet Herr Zaunegger aus Köln die erfolgreiche Menschenrechtsbeschwerde Nummer 12 seit der "großen Kindschaftsrechtsreform" von 1998. Inzwischen sind es mindestens 22. In der Folge revidiert das Bundesverfassungsgericht sein eigenes erst 6 Jahre altes Urteil und schafft erstmals einen Rechtsweg für nichteheliche Väter, um die gemeinsame elterliche Sorge zu erhalten.
Es bleibt viel zu tun, aber heute ist ein Feiertag.
"Mehr Frauen Opfer von Partnerschaftsgewalt" titelt heute die Tagesschau. 140.755 Frauen seien Opfer von Familiärer Gewalt geworden. Das findet Frau Giffey erschreckend und will eine neue Initiative gegen Partnerschaftsgewalt starten. Woher kommen diese Zahlen?
Zu viele Kinder verlieren nach einer Trennung den Kontakt zu einem Elternteil, obwohl sich diese nichts haben zu Schulden kommen lassen oder sie sogar als wichtig für ihre Kinder erachtet wurden. Sie wurden entfremdet, häufig nur, weil ein hauptsächlich betreuender Elternteil dies wollte – oftmals auch mit Hilfe von gerichtlichen Entscheidungen.
Der Väteraufbruch für Kinder ruft daher in diesem Jahr dazu auf, dass entfremdete Elternteile, aber auch Großeltern und weitere Familienangehörige, Weihnachtsgeschenke an die entfremdeten Kinder über diese Familienrichter zur Weiterleitung schicken sollen.
In einem ZEIT-Interview hat der Psychologe Stefan Rücker, Leiter der vom Bundesfamilienministerium beauftragten umfangreichen Studie „Kindeswohl und Umgangsrecht“, zur aktuellen Reformdiskussion des Sorge- und Umgangsrechts Stellung genommen.
Betreuen getrennt lebende Eltern ihre Kinder in der Doppelresidenz und beziehen HARTZ IV-Leistungen, dann steht beiden der hälftige Mehrbedarf für Alleinerziehung zu. Außerdem haben beide einen Anspruch auf einen angemessenen, größeren Wohnraum. Die Unterkunftskosten sind in beiden Haushalten "nach Köpfen" zu berechnen, da bei genau hälftiger Betreuung kein eindeutiger Lebensmittelpunkt feststellbar sei.
Die neue Auflage enthält Ergänzungen zum Thema Beweisbeschluss im Verfahrensrecht und wurde um Mindestanforderungen an Gutachten mit Hinwirken auf Einvernehmen, § 163 Abs. 2 FamFG, ergänzt.
Am 12.11.2019 wurde der SWR Fernseh-Film "Weil du mir gehörst" im Landtag des Landes Rheinland-Pfalz aufgeführt. Der Film zum Thema Eltern-Kind-Entfremdung (PAS) ist vorab bereits auf einigen Festivals gelaufen und wurde von der Kritik u.a. mit dem Wort "unerträglich" beschrieben. Insbesondere Betroffenen dürfte das Anschauen schwer fallen. Wir schauen uns den Film am 12. Februar deshalb gemeinsam an.
Ihm Rahmen eines Änderungsantrages zur 44. Bundesdelegierten Konferenz zeigen GRÜNE Männer und einige Frauen aus dem gesamten Bundesgebiet der Parteiführung wo es bezüglich der Betreuung von Trennungskindern hingehen soll: sie fordern ein gesetzliches Leitbild, dass Kinder von beiden Eltern in Doppelresidenz erzogen werden sollen.
Hier eine Aktuelle Entscheidung des EGMR zum Thema Eltern-Kind-Entfremdung. Die Staatlichen Institutionen hatten über Jahre nur unzureichende Maßnahmen ergriffen, um den entfremdeten Elternteil mit den Kindern zusammenzuführen. Interessant: der EGMR benennt ausdrücklich das Thema Entfremdung (Ablehnung eines Elternteils wird in Deutschland i.d.R. als Kindeswille missgedeutet).
Solche Vorschläge kann man bekommen, wenn man Sachverständige (sic!) befragt. Hier ist die perfekte Vorlage für die Entscheider in der Politik von
in Special Consultative Status with ECOSOC vom Oktober 2019:
Zusammenstellung erforderlicher GESETZESÄNDERUNGEN im Bereich des Kinder- und Jugendrechts sowie der Kinder- und Jugendhilfe



