Aktuelle Meldungen Familenrecht und Kinder
Gesundes und gutes Jahr 2025
Wir, der Kölner Vorstand, wünschen ein gesundes und gutes Jahr 2025 und allen Eltern eine gute Beziehung zu ihrem Kind oder ihren Kindern!
Neulich beim Notar - Kostenloser Unterhaltstitel
Ein Dauerthema für Trennungseltern ist der Barunterhalt. In den allermeisten Fällen muss ein Elternteil zu Händen des anderen Elternteils für das gemeinsame Kind Barunterhalt bezahlen. Dabei gilt: "Der Unterhaltsgläubiger hat grundsätzlich auch dann ein Rechtsschutzinteresse an - voller - Titulierung seines Unterhaltsanspruches, wenn der Schuldner den Unterhalt bisher regelmäßig und rechtzeitig gezahlt hat." (BGH 01.07.1998 - XII ZR 271/97). Einen solchen Titel kann man erstellen lassen beim 1. Jugendamt, 2. beim Familiengericht oder 3. bei einem Notar. Beim Familiengericht fallen allerdings Verfahrens- und Anwaltsgebühren an, während ein solcher Titel beim Jugendamt und beim Notar kostenlos erstellt werden kann. Letztere allerdings "erinnern sich zu ihrem Bedauern" nicht immer daran und stellen einfach mal eine saftige Rechnung.
Das Ampel-Aus als Chance für eine jetzt richtige Familienpolitik - Pressemitteilung unseres Bundesvorstandes
Wir, der Väteraufbruch für Kinder e.V., erleben das Ampel-Aus mit einem lachenden und einem weinenden Auge. Statt Egoismus und Geschlechterkampf auf dem Rücken der Kinder, braucht Deutschland sofort eine neue Bundesregierung sowie ein breites gesellschaftliches Verständnis für die Wichtigkeit aller Väter und Mütter zugleich. Auf der guten Vorarbeit des Bundesjustizministeriums ist aufzubauen, während toxische Narrative ad acta gelegt werden müssen.
Blog Kinder Trennung Familienrecht
Wenn Sie unsere Demo unterstützen möchten, dann kommen Sie am 1.10.2016 um 13 Uhr auf den Friesenplatz in Köln und bringen Sie alle Ihre Freunde und Bekannten mit.
Die Demo soll laut und bunt werden. Bringen Sie Banner, Plakate, Rasseln und Trillerpfeifen mit. Außerdem möchten wir den Bezug zu unseren Kindern zeigen. Jeder Teilnehmer soll ein Kuscheltier für jedes Kind mitbringen, für das er demonstriert.
Berlin/ Köln. Parteien sind für Männer nicht wählbar, so lautet eine Pressemitteilung der Interessengemeinschaft Jungen, Männer und Väter, die am kommenden Montag herausgegeben wird.
Die Interessengemeinschaft Jungen, Männer und Väter (IG-JMV) stellt fest: „Die im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien sind für Männer nicht wählbar“, so ihr Sprecher Gerd Riedmeier. Der Verband wertete die Wahlprogramme der Parteien aus und bedauert: „Die Bedürfnisse von Jungen, Männern und Vätern kommen in ihnen nicht vor.“ und lädt ein zum Pressegespräch am Montag, 04.09.2017 um 12 Uhr im Haus der Bundespressekonferenz in Berlin.
Die dem BMFSFJ vorstehende SPD Ministerin Barley spricht scheinbar mit gespaltener Zunge. Während Sie gegenüber einer Expertenrunde kürzlich in Berlin den Eindruck erweckte, die SPD würde eine Kehrtwende in der Familienpolitik vollziehen, ist Sie am Wochenende gegenüber der Saarbrücker Zeitung am deutlicher geworden. Laut Saarbrücker Zeitung lehne Barley die Doppelresidenz als gesetzlichen Regelfall ab, es gäbe - so die Ministerin - für die Vielfalt der Familien keinen Regelfall.
Bei Barley scheinen die Expertenstimmen zum einen Ohr rein und zum andern wieder hinaus gegangen zu sein. Man will offensichtlich das Wahl-Klientel der sogenannten Alleinerziehenden nicht verschrecken und setzt aus politischen Gründen - ungeachtet auch dass die Mehrheit der Eltern sich ein anderes Modell wünscht - auf ein nachweislich schädliches Betreuungsmodell.
Väteraufbruch für Kinder fordert Maßnahmen auf Landesebene
Die FDP fordert weitreichende Änderungen im Familienrecht. Einer klaren Absage an das Alleinerziehenden Modell stellt die Bundespartei und NRW Landtagsfraktion das Wechsellmodell / die Doppelresidenz gegenüber. In Siegburg gab es hierzu einen Familienpolitischen Abend mit dem Leiter des Niederkasseler Jugendamtes, der das Thema erläuterte.
Getrennt leben – gemeinsam erziehen: Politische Weichenstellungen zum gesellschaftlichen Leitbild der Doppelresidenz
Nur 1/3 der getrennt lebenden Eltern sind mit den getroffenen Betreuungsarrangements zufrieden, mehr als die Hälfte wünscht sich eine gleichberechtigte und gleich verantwortliche Elternschaft nach einer Trennung, so die Ergebnisse einer Studie des Instituts für Demoskopie Allensbach im Auftrag des SPD geführten BMFSFJ.
Die SPD hatte sich zuletzt gegen die Grundannahme gemeinsamer Elternschaft nach einer Trennung gestellt und wollte nur in Hinsicht auf den BGH Beschluss nachbessern. In Bezug auf die klare familienpolitische Position der FDP welche mit Wahlerfolgen einhergeht, scheint man nun kalte Füße zu bekommen.
Hallo liebende getrennt erziehende Väter,
ich habe in Köln-Holweide ein großes Haus aufgetan, mit 6 Schlafzimmern + einem Wohnzimmer + eine Küche (die müsste allerdings noch eingerichtet werden) + einem kleinen Speicher + Keller. Auf jeder der drei Etagen befindet sich ein Badezimmer.
Lieber Herbert Greipl,
als ich heute die Nachricht von Günther Mühlbauer las, dass Du uns vor zwei Wochen endgültig verlassen hast, konnte ich nur hoffen, dass Du trotz Deiner schweren Krankheit noch ein paar Monate in Deiner Wahlheimat verbringen konntest.
Ich weiß nicht, wann wir uns das erste Mal begegnet sind, aber zwei Jahrzehnte ist das bestimmt her. Deine Stimme im Konzert der ausgegrenzten Väter war nicht immer populär, aber immer authentisch und von einer Kenntnis untermauert, die Du in der Welt erworben hast.
80% aller Trennungskinder in Deutschland leben bei der Mutter. Moderne Rollenverteilung? Fehlanzeige. Torsten Sommer kämpft dafür, dass sich das ändert.
In Hinblick auf die anstehenden Koalitionsverhandlungen ist jetzt die Politik gefragt, für Väter und Kinder etwas zu leisten und das Grundrecht auf Erziehung durch beide Elternteile (Art. 6 GG, UN Kinderrechte) zu verwirklichen.
https://www.zdf.de/nachrichten/heute-plus/videos/scheidungsvaeter-100.html
Das fälschlicherweise sogenannte Unterhaltsvorschussgesetz (Gesetz zur Sicherung des Unterhalts von Kindern alleinstehender Mütter und Väter durch Unterhaltsvorschüsse oder -ausfalleistungen; Es geht mangels Leistungsfähigkeit von 70% der weniger betreuenden Elternteile tatsächlich hauptsächlich um Ausfallleistungen) ist nach wie vor nicht auf den Seiten des Bundesministerium für Justiz veröffentlicht. Somit fehlt es den Bürgern an einer verlässlichen Quelle, um die aktuelle – evtl. auch rückwirkend – eingetretene Rechtslage beurteilen zu können.
Unbestätigte Mitteilung von Daniel Föst MdB, Vorsitzender der FDP Bayern, vom 18. Dezember 2017:
Es wird Zeit, dass auch das Familienrecht reformiert, modernisiert und gerechter wird. Wir setzen uns deshalb dafür ein, dass das Wechselmodell bzw. die Doppelresidenz zum Regelfall nach einer Trennung wird. Dazu bereiten wir gerade einen Gesetzentwurf vor, den wir im Januar nächsten Jahres einbringen werden. Mit dem Wechselmodell wird die Betreuung der Kinder im Streitfall nach einer Scheidung oder Trennung neu geregelt.