Blog Kinder Trennung Familienrecht
Das OLG Düsseldorf setzt sich über die unqualifizierte Meinung der Fachkräfte hinweg und schreibt in seltener Einsicht: "Die Annahme des Jugendamtes, dass eine Umgangsregelung, die von einem Elternteil – objektiv nachvollziehbar – als benachteiligend empfunden wird, das Elternverhältnis weniger belastet, [...] ist [...] zweifelhaft."
Giffey will die Rechte der Väter stärken. Väter, die Umgang mit ihrem Kind wahrnehmen, schultern ohnehin die gesamte Kostenlast, um ihre Kinder sehen zu können, so Witt vom Väteraufbruch für Kinder gestern in den Nachrichtensendungen vom Ersten und dem ZDF. Doch das, was Giffey den Vätern anbietet, ist nicht neu. Umgangsberechtigte Mütter werden schon gar nicht erwähnt. Was also verfolgt Giffey wirklich?
Obschon immer wieder versucht wird, mit Hilfe unseriöser Berichterstattung Väter als Unterhaltspreller zu diffamieren, werden nun auch in Mainstream Medien wie SPIEGEL und Tagesschau Stimmen laut, die dieses nicht weiter hinnehmen wollen. Thomas Fischer demontiert in seinem Artikel "Explosion der Väterkriminalität?" einen reisserischen Artikel in der FAS und selbst der Faktenfinder der Tagesschau holt die Diskussion um den Unterhaltsvorschuss im Beitrag "Warum holt der Staat das Geld nicht zurück?" von Andrej Reisin auf den Boden der Tatsachen.
Marcus Weinberg: Den Bürgern zuhören
Bei der Reform der Kinder- und Jugendhilfe soll die Perspektive der Kinder und Eltern stärker berücksichtigt werden
Berlin, 21.02.2019 - Am heutigen Donnerstag wird der Antrag der Koalitionsfraktionen zur stärkeren Einbeziehung der Betroffenenperspektive in der Kinder- und Jugendhilfe und Familiengerichtsbarkeit im Bundestag debattiert.
Aan all Moralapostel un Sexismusdebattierer,
m'r schlage ratzekal jegliche Abkehr vun deutscher Kultur us! M'r sin Kölle un blieve och esu!
Aschermittwoch es am 06.03.2019. Eesch DANN!! weed d'r Hoppeditz bejrave. Ävver Kölsche blieve emmer Jeckich!
Pressemitteilung des Bundesvereins
Berlin, 19.02.2019 - von Markus Witt
Sinkende Rückholquote beim Unterhaltsvorschuss war zu erwarten, da nun auch ältere Kinder betroffen sind, die mehr kosten. Wer aber jetzt schon zu wenig verdient, um den Unterhalt für jüngere Kinder aufzubringen, kann dies später erst recht nicht. Der gesetzliche Mindestlohn ist nicht einmal für die Versorgung nur eines Kindes ausreichend.
Entscheidung über die Berufung durch das Verwaltungsgericht Berlin, 21. Kammer
Zur Frage der Alleinerziehung im Sinne von § 1 Abs. 1 Nr. 2 UVG. 2. Die Kammer entnimmt den hierzu von der Rechtsprechung aufgestellten Maßstäben sowie der vergleichbaren gesetzgeberischen Wertung im Wohngeldgesetz (§ 5 Abs. 4 Satz 2) einen (quantitativen) Umfang von mindestens 1/3 der Betreuungszeit durch den anderen Elternteil, ab dem erst eine Alleinerziehung ausgeschlossen werden kann, wenn nicht außergewöhnliche Betreuungsleistungen die fehlende 1/3-Schwelle kompensieren.
Die Debatte um den Antrag der FDP, das Wechselmodell (Doppelresidenz) gesetzlich zu verankern, zeigt mal wieder deutlich auf wie Rückständig weite Kreise der Parteien im Bereich der Familienpolitik sind. Während man zumeist mit Argumenten, welche seinerzeit genauso gegen die gemeinsame Sorge vorgebracht wurden, versucht den Fortschritt aufzuhalten um den Besitzstand von sogenannten Alleinerziehenden und Anwälten (die Zahl von Streitigkeiten vor Familiengerichten wächst stetig) zu wahren, zeigt uns Belgien seit 2006 wie es besser geht.
Daniel Föst (FDP) nimmt im Interview mit dem ZDF Morgenmagazin den Gegnern eines fortschrittlichen Familienrechtes den Wind aus den Segeln. Er plädiert für die Entlastung der Familiengerichte durch die gemeinsame Elternschaft, wie sie bereits im Ausland erfolgreich gesetzlich verankert ist.
Zur Anhörung des Rechtsausschusses des Bundestages am 13. Februar über die Reform des deutschen Familienrechts sind Väterverbände nicht geladen.
"Die Einladungspraxis des Rechtsausschusses ist skandalös" kritisiert Gerd Riedmeier, Sprecher der Interessengemeinschaft Jungen, Männer und Väter (IG-JMV) und stellt fest: "Es sind hauptsächlich getrennt erziehende Väter, die durch das veraltete deutsche Familienrecht diskriminiert werden."



