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Köln. Soeben endet die Zeremonie zum 30-jährigen Jubiläum des Väteraufbruch für Kinder e.V. im Maternushaus.
Wir schließen uns den Gratulanten an und zünden ein virtuelles kölsches Feuerwerk für die nächsten 30 Jahre.
Wieder wird Deutschland von der Schweiz (in der seit einiger Zeit die Doppelresidenz gesetzlich verankert ist) rechts überholt, da hierzulande das Familienrecht daherdümpelt und die Bundesregierung Handlungsbedarf negiert.
Der Schweizerische Bundesgerichtshof hat nun festgestellt, dass die "Bedenken der Kindsmutter, dass mit dem Wechsel zwischen den Elternhäusern und der zusätzlichen Betreuung durch die Eltern des Kindsvaters, [...] eine Belastung des Kindes verbunden wäre, lasse sich wissenschaftlich nicht belegen. Es gebe keine Befunde, dass Kinder im Residenzmodell gesünder sein sollen. Auch das Alter des Kindes spreche nicht dagegen, zumal auch Kleinkinder in alternierender Obhut ohne Weiteres mit gleichen Betreuungsanteilen betreut werden könnten."
Verbände fordern die rechtliche Definition von Vaterschaft über die biologische Abstammung
Berlin. Nach geltendem Recht ist in Deutschland derjenige Mann Vater, der mit der Mutter eines Kindes verheiratet ist - eine Definition über den Ehestand. „Ein Anachronismus“ meint Gerd Riedmeier, Sprecher der Interessengemeinschaft Jungen, Männer und Väter (IG-JMV) und fordert die Neudefinition von Vaterschaft analog zur Mutterschaft über die biologische Abstammung ein. Eine zeitgemäße Korrektur sei überfällig.
Die Fraktion der Freien Demokraten (FDP) fordert im Deutschen Bundestag die Einführung des Wechselmodells als Regelfall für die Betreuung von Kindern nach Trennung und Scheidung. „Endlich wird eine Kernforderung der Trennungsväterbewegung nun zum Gegenstand der Bundespolitik“, sagt Wolters.Die Debatte im Plenarsaal ist für Donnerstag, den 15. März 2018, um 16.05 Uhr angesetzt, und kann im Bundestagsfernsehen live verfolgt werden. Internetfähige Fernseher können das Angebot der Mediathek des Deutschen Bundestages mithilfe einer Smart TV-App benutzerfreundlich abrufen. Die TV-App „Deutscher Bundestag“ steht in zahlreichen App-Stores zum Download bereit.
Wien, den 21.4.2018
Pressemitteilung / Abschlusserklärung
Kongress „Familienkonflikte gewaltfrei austragen“ 13.-15.4.2018 Universität Frankfurt
Am 13.-15.2018 haben ca. 150 Teilnehmer am Kongress „Familienkonflikt“ teilgenommen. Der Kongress bot eine differenzierte Sicht auf partnerschaftliche Gewalt und deren Entstehung, die in der internationalen Forschung schon länger auf der Basis der empirisch bewiesenen Symmetrie der Gewalt zwischen Männern und Frauen entwickelt wird.
Die Vereinten Nationen feiern heute den Jahrestag der Erklärung der Kinderrechte vom 20.11.1989. Ein wesentlicher Bestandteil der UN Kinderrechtekonvention ist das Recht von Kindern auf Familie und Fürsorge durch die Eltern. Zuständig für die Überwachung der Kinderrechte und das Berichten an die Vereinten Nationen ist das Netzwerk zur Umsetzung der UN Kinderrechte. Es soll die Rechte der Kinder in Öffentlichkeit und Gesellschaft bekannt machen.
Der Internationale Männertag wurde 1999 eingeführt und wird jährlich am 19. November gefeiert. Er soll dazu beitragen die Gleichberechtigung der Geschlechter zu fördern und männliche Vorbilder hervorheben. Der Internationale Männertag dient dazu, Benachteiligungen von Männern und Jungen in den Bereichen Gesundheit, Familienrecht, Bildung und Medien aufzuzeigen und die positiven Leistungen von Männern und Vätern in Familie und Gesellschaft zu würdigen.
Während in Deutschland noch hartnäckig gefordert wird, dass man angeblich säumigen Unterhaltszahlern den Führerschein entziehen soll, ist man wie üblich im Ausland schon längst weiter. Nachdem jüngst in Kentucky die Doppelresidenz (Wechselmodell) gesetzlich als bevorzugte Umgangsregelung verankert wurde, hat man in Missouri nun erkannt, dass der Entzug von Führerschein oder Berufslizenz nichts bringt, um säumigen Unterhalt beizutreiben (Wer hätte das gedacht?). So wird der Gouverneur von Missouri eine entsprechende Gesetzesänderung voranbringen.
Verfügt ein Elternteil bei gemeinsamer elterlicher Sorge unberechtigt über das Sparvermögen des Kindes, steht in diesem Fall dem anderen Elternteil ein Auskunftsanspruch über den Verbleib des Geldes aufgrund der ebenfalls gemeinsamen Vermögenssorge gem. § 242 BGB zu.



