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In rechtstechnischer Hinsicht erfolgt die Anordnung des Wechselmodells über § 1684 BGB. § 1671 BGB kommt nicht zur Anwendung.
Die Rechtsprechung, die die Anordnung eines Wechselmodells dann abgelehnt, wenn ein Elternteil sich dagegen ausspricht, geht im Wesentlichen davon aus, dass die Eltern eine hohe Bereitschaft haben müssen, miteinander zu kooperieren und zu kommunizieren. Schon dieser Ausgangspunkt ist fragwürdig. Dieser Rechtsprechung liegen keine gesicherten Forschungsergebnisse zu Grunde.
Der betreuende Elternteil hat sich an den Kosten des Umgangs zu beteiligen, wenn der Umzug des betreuenden Elternteils mit dem Kind ins Ausland dazu führen kann, dass der Umgang aus Kostengründen nicht durchgeführt werden könnte.
In Beratungen und Foren werden immer wieder dieselben Fragen (faq = Frequently Asked Questions) von einer grossen Zahl Väter gestellt, die sich in oder nach einer Trennung befinden. Kinder weg, finanziell unter Druck, Gerichtstermine, Ärger mit Jugendämtern - die häufigsten Fragen dazu sollen hier ansatzweise beantwortet beziehungsweise Hilfen bereitgestellt werden, um selbst Antworten zu finden.
die häufigsten Fehler entfremdeter Eltern, eine Liste der destruktivsten aber häufigsten Reaktionen auf Entfremdungsanzeichen beim Kind und Tipps für den Umgang mit entfremdeten Kindern.
OLG Celle: Verfahrenskosten des Umgangsverfahrens bei Umgangsboykott trägt verursachender Elternteil
Nachdem die Mutter – eine Juristin – trotz mehrmaliger Umgangsbeschlüsse und verhängter Ordnungsmittel den Kontakt zwischen Vater und Kindern verhinderte und dann das Verfahren beträchtlich in die Läge gezogen hatte, wurden ihr die Gerichtskosten einschließlich der außergerichtlichen Auslagen des Vaters vollständig alleine angelastet.
Für konflikthafte und widersprüchliche Positionen der Eltern, wie sie nach Trennungen im Umgehen mit gemeinsamen Kindern fast regelhaft auftreten, scheint das Wechselmodell einen geeigneten Rahmen zu bieten.
ANFORDERUNGEN AN DIE BERATUNG UND UNTERSTÜTZUNG
Der Gesetzgeber formuliert als klare Leitziele für die Regulierung der familiären Lebensverhältnisse bei Trennung und Scheidung den Beziehungserhalt zwischen dem Kind und seinen beiden Eltern sowie den Konfliktabbau zwischen den Eltern. Trennungsbetroffene benötigen in diesem Zusammenhang vor allem ideologiefreien Rat und eine niederschwellig ausgerichtete psychologische und praktische Hilfe (vgl. Jopt 2002; Fthenakis 2008; Weber 2013).
Am 4. Juli 2014 hat das OLG Köln in zwei parallelen Entscheidungen eine Mutter aus Brühl zu 500€ Ordnungsgeld (4 WF 6/13; FamRZ 2015, 163) und zu 1.400,-€ Schadenersatz (4 UF 22/13) verurteilt. In Anbetracht der langen Verfahrensdauer immer noch ein mildes Urteil. Man beachte zudem die Kostenaufteilung, die einen Teil des Schadenersatzes direkt der Scheidungsindustrie zuspielt.
Bei Sorgerecht im paritätischen Wechselmodell müssen Eltern gemeinsam eine Wohnung aus Hauptwohnung festlegen Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 30.09.2015 - BVerwG 6 C 38.14 - Auch wenn die getrennt lebenden Eltern eines minderjährigen Kindes das Sorgerecht im paritätischen Wechselmodell ausüben, ist im melderechtlichen Sinne die Wohnung nur eines der Elternteile die Hauptwohnung des Kindes.
VAfK-Pressemitteilung Klares Votum aus Straßburg – Kinder brauchen beide Eltern Der Interessenverband Väteraufbruch für Kinder e.V. (VAfK) begrüßt die vom Europarat in seiner Sitzung am 02. Oktober 2015 verabschiedete Resolution zur Stärkung der Rolle von Trennungsvätern und zur Beseitigung bestehender Diskriminierungen im Familienrecht. Kernpunkte der Resolution sind die stärkere Berücksichtigung der Paritätischen Doppelresidenz und ein Hinwirken auf konsensorientierte Lösungen der Eltern – zum Wohle der Kinder.



