Blog Kinder Trennung Familienrecht
Sang- und klanglos trat am 15. Oktober 2016 ein neues Gesetz in Kraft, welches Väterrechte erneut erheblich stärkt. Einzig erwähnt wurde es - neben Erwähnungen auf Fachseiten und einer Pressemitteilung des Bundesvereins - nur von Heise Online. Ansonsten ist das neue Gesetz der Presse komplett durch die Lappen gegangen. Das neue Gesetz besteht aus mehreren wichtigen Änderungen.
Die amerikanischen Wissenschaftler stellten fest, dass Kinder getrennt lebender Eltern zwischen 1 - 2 Jahren in ihrer Entwicklung profitieren wenn sie häufig beim jeweils anderen Elternteil übernachten. Interessant dabei, dass dieses selbst dann förderlich war wenn ein Elternteil sich gegen die gemeinsame Betreuung ausgesprochen hatte.
Deutschland erneut wegen Kindesentfremdung verurteilt
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) erkennt wiederholt Menschenrechtsverletzung im deutschen Familienrecht.
Am 6. Oktober 2016 entschied der EGMR in der Sache Moog ./. Deutschland (23280/08 und 2334/10), dass ein mehrjähriger Umgangsausschluss nicht gerechtfertigt war, zumal nicht alle notwendigen Maßnahmen unternommen wurden, den Kontakt zwischen Vater und Sohn wieder anzubahnen.
Das Verwaltungsgericht Berlin verneint die Feststellung der Alleinerziehung, wenn sich der Vater erheblich an der Kinderbetreuung beteiligt. Das sei bei 1/3 Betreuungsleistung gegeben.
Falls ein Vermittlungsgespräch durch das Jugendamt keinen Erfolg verspricht, ist die direkte Einschaltung des Familiengerichtes statthaft und wird durch die Gewährung von Verfahrenskostenhilfe unterstützt. Das OLG Karlsruhe entschied im Verfahren wegen Gewährung von VKH, dass Umgangskontakte zwischen Eltern und Kind nicht zu lange unterbrochen werden dürfen.
Nicht gerade selten passiert es, dass Väter ungerechtfertigten Gewaltvorwürfen ausgesetzt sind. Die von der Mutter hinzugezogene Polizei spricht i.d.R. ohne besondere Prüfung eine Wohnungsverweisung (§ 34a PolG NRW) aus und macht sich zum willfährigen Helfer der Frau, welche den Vater entsorgen möchte. Viele Rechtsanwälte raten dann einfach dazu abzuwarten, da Rechtsmittel sinnlos wären. Dem ist aber nicht so.
Die vom OLG festgestellte Bindungsintoleranz und die mangelnde Kommunikations- und Kooperationsbereitschaft der Antragsgegnerin war der Grund, der Mutter die Kosten eines Gutachtens in Höhe von 12.500,-- EUR unter Hinweis auf BGH, Beschluss vom 19.2.2014 - XII ZB 15/13 allein aufzuerlegen.
Die repräsentative Studie „Männerperspektiven“ des Bundesfamilienministeriums zeigt deutlich, dass die größten Wünsche von Männern zur Gleichstellungspolitik auf mehr Zeit und Engagement in der Familie beziehen.
Der BGH stellt fest, dass das Gesetz das Wechselmodell nicht ausschliesst. Das ist insofern skandalös, als dass dieser Blick in das Gesetzbuch auch den Vorinstanzen möglich gewesen wäre (vgl. z.B. AG Heidelberg 31 F 15/14 und AG Erfurt 36 F 1663/13). Letztlich also erst jetzt festgestellt wird, dass seit Jahrzehnten Kindern das Grundrecht auf Betreuung durch beide Eltern durch Gerichte gesetzwidrig verweigert wird.
Die Freien Demokraten haben auf ihrem Parteitag einen neuen Ansatz in der Familienpolitik beschlossen: Die Doppelresidenz. "Es geht nur um die Fälle, die vor Gericht landen. Hier möchten wir, dass das Gericht in Zukunft als Regelfall die Doppelresidenz annimmt", verdeutlichte FDP-Vize Suding.



