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Der Kläger hat Anspruch auf SGB II-Leistungen ohne Berücksichtigung des Einkommens aus seiner Teilzeitbeschäftigung, weil neben den weiteren Absetzbeträgen auch die Unterhaltsverpflichtung gegenüber seinem Sohn aus der beim Jugendamt unterzeichneten Unterhaltsurkunde in vollem Umfang einkommensmindernd zu berücksichtigen ist.
Der EGMR rügt dabei die zu zaghaft und nur unzureichend verhängten Ordnungsmaßnahmen und die nach wie vor fehlenden Rechtsmittel bei überlangen Gerichtsverfahren.
Durch ein Rating-Verfahren wurden 151 Items mit einem relativen Verlust von Kindeswohl beschrieben, das es erlaubt, den Grad von Benachteiligung, Beeinträchtigung oder Gefährdung von Kindern unter hochstrittiger Trennung der Eltern zu quantifizieren.
Die Ergebnisse des Rating-Verfahrens zeigen auf, dass derzeit familiengerichtliche Entscheidungen oder sorgerechtliche Überlegungen überwiegend nicht verzerrungsfrei getroffen werden, da menschliches Beurteilungsvermögen von persönlichen Sichtweisen, beruflichem Hintergrund, oder anderen Einflüssen geprägt wird.
Nachdem Manfred Herrmann vom Essener Verein EfKiR eine Klage beim Bundesverfassungsgericht angestrengt hat, sah sich der Gesetzgeber gezwungen das Grund- und Menschenrechtswidrige Wohngeldgesetz zu ändern.
Ab sofort können auch nicht sorgeberechtigte Väter für Kinder die sie mit im Haushalt betreuen (d.H. Umgang haben) Wohngeld erhalten.
Belastende Ereignisse aus der Kindheit (z.B. Trennung der Eltern) könnten die Gesundheit und die Lebensumstände im Erwachsenenalter beeinflussen.
Warshak räumt anhand der Auswertung von 110 internationalen Studien mit dem Vorurteil auf, dass gemeinsame Elternschaft bei sorge- und umgangsrechtlichen Streitigkeiten Kindeswohlschädlich sei.
"Kontaktabbruch zu Eltern macht Scheidungskinder krank", sagt Ursula Gresser. Die Medizinerin hat die sechs neuesten internationalen Studien zu dem Thema ausgewertet.
Trennungs- und Scheidungskonflikte sind ein oft stark verknäultes Konglomerat aus materiellen, sozialen und psychologischen Konfliktanteilen. Der gesamte Komplex stellt eine große Herausforderung für alle an der Konfliktregulierung beteiligten Professionen und Institutionen dar. Der Erfolg hängt dabei wesentlich von der Beratungs- und Interventionskompetenz sowie einem guten und lösungsorientierten Zusammenwirken aller beteiligten Akteure ab.
Die Studie stellt fest, dass emotionaler Missbrauch und psychische Gewalt weit verbreitet ist und deren Auswirkungen für die Entwicklung von Kindern vergleichbar mit sexueller und physischer Gewalterfahrung ist. Schwere psychische Störungen wie Angststörungen, Depressionen, Regelverletzungen und Aggression sind die Folge.
Beschluss vom 5. Oktober 2016 - XII ZB 280/15
Der BGH hat entschieden, dass die beharrliche Weigerung der rechtlichen Eltern, einen Umgang ihres Kindes mit seinem leiblichen Vater zuzulassen, allein nicht genügt, um ein Umgangsrecht abzulehnen.



