Aktuelle Meldungen Familenrecht und Kinder
Gesundes und gutes Jahr 2025
Wir, der Kölner Vorstand, wünschen ein gesundes und gutes Jahr 2025 und allen Eltern eine gute Beziehung zu ihrem Kind oder ihren Kindern!
Neulich beim Notar - Kostenloser Unterhaltstitel
Ein Dauerthema für Trennungseltern ist der Barunterhalt. In den allermeisten Fällen muss ein Elternteil zu Händen des anderen Elternteils für das gemeinsame Kind Barunterhalt bezahlen. Dabei gilt: "Der Unterhaltsgläubiger hat grundsätzlich auch dann ein Rechtsschutzinteresse an - voller - Titulierung seines Unterhaltsanspruches, wenn der Schuldner den Unterhalt bisher regelmäßig und rechtzeitig gezahlt hat." (BGH 01.07.1998 - XII ZR 271/97). Einen solchen Titel kann man erstellen lassen beim 1. Jugendamt, 2. beim Familiengericht oder 3. bei einem Notar. Beim Familiengericht fallen allerdings Verfahrens- und Anwaltsgebühren an, während ein solcher Titel beim Jugendamt und beim Notar kostenlos erstellt werden kann. Letztere allerdings "erinnern sich zu ihrem Bedauern" nicht immer daran und stellen einfach mal eine saftige Rechnung.
Das Ampel-Aus als Chance für eine jetzt richtige Familienpolitik - Pressemitteilung unseres Bundesvorstandes
Wir, der Väteraufbruch für Kinder e.V., erleben das Ampel-Aus mit einem lachenden und einem weinenden Auge. Statt Egoismus und Geschlechterkampf auf dem Rücken der Kinder, braucht Deutschland sofort eine neue Bundesregierung sowie ein breites gesellschaftliches Verständnis für die Wichtigkeit aller Väter und Mütter zugleich. Auf der guten Vorarbeit des Bundesjustizministeriums ist aufzubauen, während toxische Narrative ad acta gelegt werden müssen.
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Ungleiches Einkommen (nicht Bezahlung) von Frauen beruht vor allem auf verfehlter Familienpolitik. Förderung gemeinsamer Elternschaft könnte die Lohnlücke gravierend senken. Der Väteraufbruch für Kinder fordert die gesicherte Einbindung der Väter in die Betreuung der Kinder um Frauen eigene Karrieremöglichkeiten zu schaffen.
Alljährlich beklagt vor allem die Politik die angebliche Lohnungerechtigtkeit bei Frauen, den sogenannten Gender-Pay-Gap. Verantwortlich für den größten Teil dieser Lohnlücke ist jedoch eine verfehlte Familienpolitik und ein vor allem politisches Festhalten an längst überholten Familienbildern. Hierauf weist der Väteraufbruch für Kinder e.V. anlässlich des Equal-Pay-Day am 18.03. hin.
Der Vorschlag der Grünen zur Regelung der Mit-Mutterschaft diskriminiert schwule Väter und klammert die in der UN-Kinderrechtskonvention verbrieften Rechte von Kindern völlig aus. Das „Kindeswohl“ wird ad absurdum geführt. Der Vater kommt nicht vor.
Der Entwurf reduziert Kinder auf das Objekt der rechtlichen Zuordnung zu zwei weiblichen Erwachsenen, ohne das Recht des Kindes zu berücksichtigen, Kenntnis von seiner Abstammung und auch ein Recht auf Erziehung durch seinen Vater zu haben. Die Abstammung der Kinder und damit auch die Elternschaft sollte eindeutig, nämlich genetisch, geregelt werden.
Katja Keul MdB, Sprecherin für Rechtspolitik und Katja Dörner, MdB, Sprecherin für Kinder-und Familienpolitik der Grünen fordern in der Summe nur das, was die Rechtsprechung ohnehin bereits vorgibt. Politischer Wille etwas zu ändern zeigt sich nur im Detail und schließt weite Teile der unter der Unterhaltslast leidenden Trennungsfamilien (Auch der Unterhaltsverpflichtete gehört zur Familie!) aus. Statt sich für eine Elternschaft auf Augenhöhe im Sinne der Kinder einzusetzen (Doppelresidenz) planen die GRÜNEN zudem weitere Verschlechterungen für Unterhaltsverpflichtete.
Berlin (ots)
Zur Anhörung des Rechtsausschusses des Bundestages am 18. März 2019 über die Neuregelung des Abstammungsrechts werden Väterverbände von CDU/CSU und SPD nicht eingeladen. "Es stehen eindeutig die Interessen der Reproduktionsmedizin und von Lesbenverbänden im Mittelpunkt" stellt Gerd Riedmeier fest, Sprecher der Interessengemeinschaft Jungen, Männer und Väter (IG-JMV). Der Diskurs über die berechtigten Belange der Minderheiten sei wichtig, meint Riedmeier, zuvor müsse jedoch offen und umfassend über die Wünsche der breiten Mehrheit der Bevölkerung gesprochen werden. Das müsse sich in der Einladungspraxis des Ausschusses wiederfinden.
Die Vorschläge von Ministerin Giffey gehen teilweise in die richtige Richtung und sind ein wichtiger Schritt zur Lösung gesellschaftlicher Probleme wie sogenannte Alleinerziehende und Kinderarmut. Allerdings beflügeln die unausgegorenen Vorstellungen der Ministerin den Elternstreit um Betreuungszeiten, solange die Doppelresidenz nicht rechtliches Leitbild ist.
Giffey will die Rechte der Väter stärken. Väter, die Umgang mit ihrem Kind wahrnehmen, schultern ohnehin die gesamte Kostenlast, um ihre Kinder sehen zu können, so Witt vom Väteraufbruch für Kinder gestern in den Nachrichtensendungen vom Ersten und dem ZDF. Doch das, was Giffey den Vätern anbietet, ist nicht neu. Umgangsberechtigte Mütter werden schon gar nicht erwähnt. Was also verfolgt Giffey wirklich?
Obschon immer wieder versucht wird, mit Hilfe unseriöser Berichterstattung Väter als Unterhaltspreller zu diffamieren, werden nun auch in Mainstream Medien wie SPIEGEL und Tagesschau Stimmen laut, die dieses nicht weiter hinnehmen wollen. Thomas Fischer demontiert in seinem Artikel "Explosion der Väterkriminalität?" einen reisserischen Artikel in der FAS und selbst der Faktenfinder der Tagesschau holt die Diskussion um den Unterhaltsvorschuss im Beitrag "Warum holt der Staat das Geld nicht zurück?" von Andrej Reisin auf den Boden der Tatsachen.
Marcus Weinberg: Den Bürgern zuhören
Bei der Reform der Kinder- und Jugendhilfe soll die Perspektive der Kinder und Eltern stärker berücksichtigt werden
Berlin, 21.02.2019 - Am heutigen Donnerstag wird der Antrag der Koalitionsfraktionen zur stärkeren Einbeziehung der Betroffenenperspektive in der Kinder- und Jugendhilfe und Familiengerichtsbarkeit im Bundestag debattiert.
Aan all Moralapostel un Sexismusdebattierer,
m'r schlage ratzekal jegliche Abkehr vun deutscher Kultur us! M'r sin Kölle un blieve och esu!
Aschermittwoch es am 06.03.2019. Eesch DANN!! weed d'r Hoppeditz bejrave. Ävver Kölsche blieve emmer Jeckich!
Pressemitteilung des Bundesvereins
Berlin, 19.02.2019 - von Markus Witt
Sinkende Rückholquote beim Unterhaltsvorschuss war zu erwarten, da nun auch ältere Kinder betroffen sind, die mehr kosten. Wer aber jetzt schon zu wenig verdient, um den Unterhalt für jüngere Kinder aufzubringen, kann dies später erst recht nicht. Der gesetzliche Mindestlohn ist nicht einmal für die Versorgung nur eines Kindes ausreichend.