Blog Kinder Trennung Familienrecht
Auf ihrer Frühjahrsklausur am 30. Januar 2021 hat die FDP-Fraktion in Hinblick auf den anstehenden Bundestagswahlkampf ihr Familienpolitisches Profil präzisiert. Sie fordert eine umfassende Reform des Familienrechts, damit Kindern beide Elternteile erhalten bleiben und Streit vermieden wird.
Die mit Steuermillionen finanzierte Studie zur Doppelresidenz entwickelt sich inzwischen zum waschechten Skandal. Das Ministerium weigert sich seit inzwischen April 2019 die Studie zu veröffentlichen. Immer wieder wurden Anfragen u.a. seitens der FDP Bundestagsfraktion mit nichtssagenden Vertröstungen beantwortet.
Inzwischen ist bekannt geworden, dass das Ministerium selbst mit dem von ihm einberufenen wissenschaftlichen Beirat nicht mehr kooperiert.
Julia Bleser vom Verein Elternfrieden e.V. hat Ihre Masterarbeit erfolgreich verteidigt. Dazu einen herzlichen Glückwunsch! Vor allem aber, vielen Dank für diese wertvolle Arbeit im Namen der betroffenen Kinder und in der Hoffnung, die Arbeit möge zu einer Verbesserung der Situation in Deutschland beitragen. Hier könnt Ihr die Arbeit lesen.
Das BVerfG hat – mal wieder – klargestellt, dass auch sich Gott-gleich fühlende (Familien-)Richter gefallen lassen müssen, dass ihr im Einzelfall konkretes Verhalten vom rechtsschutzsuchenden Bürger mit deutlichen Worten kritisiert wird. „Majestätsbeleiigung" gibt es seit kurzem in Deutschland nicht mehr, zudem auch ein Familienrichter keine Majestät ist, sondern ein Dienstleister des Bürgers, der seine Dienstleistung auch qualitativ gut und würdig abzuliefern hat.
Das Familienministerium zeigt erneut, wie wenig es von der Gleichstellung für Väter hält. So fordert der DGB die Einführung eines eigenständigen Vaterschaftsurlaub für 10 Tage nach der Geburt, so wie es die Vereinbarkeitsrichtlinie der Europäischen Union festschreibt. Die Bundesrepublik riskiert dabei durch die Arbeitsverweigerung der Ministerin eine weitere Verurteilung durch den Europäischen Gerichtshof und Strafzahlungen, die durch die EU-Kommission verhängt werden können.
Seit Jahren postuliert die UN Kinderrechte Konvention das Recht der Kinder auf ein Aufwachsen mit beiden Eltern. Trotzdem wird dieses im Familienrecht nach wie vor weder gesetzlich abgebildet noch rechtlich von den Gerichten umgesetzt. Trotz aller Forderungen von Fachkräften, Juristen und Verbänden bleiben die aktuellen Gesetzesentwürfe nicht nur hinter den Forderungen zurück, sondern verstoßen in eklatanter Weise gegen Kinderrechte.
In Ihrem Blogbeitrag "Mein:e Mama/Papa macht es aber besser!" Oder: Warum Kinder ihre Entfremder:innen glorifizieren. gibt Anna Pelz praktische Tipps wie mit typischen Situationen beim Umgang mit entfremdeten Kindern umgegangen werden kann.
Eine der größten Hürden für die Doppelresidenz ist neben der Politik vor allem die Rechtsprechung. Die Vorurteile gegen die Doppelresidenz halten sich auch weiterhin beharrlich. Die BGH-Entscheidung aus 2017 war daher ein lange notwendiger Befreiungsschlag. Wir waren lange skeptisch, inwiefern die Gerichte die Entscheidung des BGH umsetzen würden. Es lässt sich mittlerweile aber eine positive Entwicklung feststellen.
Im US-Amerikanischen Raum wird das Modell von Gerichten als valides Modell zur Abgrenzung zwischen (induzierter) Eltern-Kind-Entfremdung (Parental Alienation), bei der die Ablehnung eines Elternteils vorwiegend auf die Handlungen des anderen Elternteils zurückzuführen sind und anderem, ablehnenden Verhalten, bei dem die Ablehnung des Kindes auf das Verhalten des abgelehnten Elternteils und objektivierbare Umstände zurückzuführen ist (Estrangement), genutzt.
Wie gehen Eltern nach einer Trennung miteinander und mit ihren Kindern um. Diese Fragen bewegen seit Jahrzehnten Fachprofessionen und Eltern gleichermaßen. Der Väteraufbruch für Kinder e.V. hat sich insbesondere in schwierigen Fällen seit über 30 Jahren umfangreiche Erfahrungen und Know-how erarbeitet. Jedes Thema wird identisch an zwei Terminen präsentiert. Dies soll es auch Mitarbeitern in Jugendämtern, Beratungsstellen oder Kanzleien ermöglichen, im Rahmen ihrer Arbeitszeit teilzunehmen.



