ELTERN BLEIBEN – Bündnis von Müttern und Vätern – Väteraufbruch für Kinder Kreisverein Köln e.V.

Beratung für Eltern bei Problemen mit Sorgerecht, Umgangsrecht, Jugendamt

Unterhalt

Keine VKH für Kind, wenn betreuender Elternteil Leistungsfähig ist

Das OLG Brandenburg entschied, dass ein minderjähriges Kind einen Verfahrenskostenvorschussanspruch gegen seinen betreuenden Elternteil hat. Auch der betreuende Elternteil habe gemäß § 1360a Abs. 4 BGB eine besondere Unterhaltspflicht gegenüber dem Kind.

Geschiedene: Erziehungsrente für Eltern bei Tod des Ex-Partners

Sie sind geschieden und erziehen ein minderjähriges Kind? Dann können Sie beim Tod des Ex-Partners eine Erziehungsrente erhalten. Voraussetzung ist im Wesentlichen neben einem eigenen Rentenanspruch (5 Jahre Beitragsleistung), man ist nicht neu verheiratet oder verpartnert und das Kind ist unter 18 Jahre alt.

Hamburg: Fortbildungspflicht für Familienrichter

Der Hamburger Senat legt der Bürgerschaft ein Gesetz zur verpflichtenden Richterfortbildung vor.

Zuvorgegangen war eine Initiative zur Qualitätssicherung in familiengerichtlichen Verfahren und Forderungen der Enquete-Kommission Kinderschutz. Hamburgs Justiz war bereits in der Vergangenheit selbst aktiv und organisiert im Rahmen der Richterakademie Fortbildungen zu den Themen "Kindschaftsrecht in der familienrechtlichen Praxis mit interdisziplinären Bezügen" sowie zum aktuellen Familienrecht.

Europawahl 2019: Familie, Kinder und Väter kein Thema für etablierte Parteien

Wirtschaft, Arbeitsmarkt, Digitalisierung, Migration und Umwelt sind die vorwiegenden Themen der Wahlprogramme der etablierten Parteien. Die Themen Familie und Kinder werden i.d.R. nur als Nebenaspekt oder gar nicht behandelt. Gleichberechtigung gibt es bei den meisten Parteien (insbesondere SPD/Grüne/Linke) nur für Frauen. Das Wahlprogramm der CDU/CSU ist wie gewohnt dünn und selbstzufrieden. Das Wort Vater sucht man i.d.R. vergeblich. Nach dem positiven Wahlprogramm zur Bundestagswahl der FDP hätte man auch von dort etwas erwartet. Fehlanzeige - was also wählen?

Unterhalt verhindert nicht Kinderarmut

Wie eine Internationale Studie welche im „Journal of Social Policy“ veröffentlicht wurde mit Bezug auf Deutschland feststellt, verhindert gezahlter Unterhalt keinesfalls Kinderarmut. Dadurch, dass der Kindesunterhalt komplett auf Sozialleistungen angerechnet wird, verbleiben die meisten Kinder in der Armutsfalle. Letztlich behält der Staat den für die Kinder gedachten Betrag ein, um die mangelnde Leistungsfähigkeit der sogenannten Alleinerziehenden auszugleichen.

Grüne fordern steuerliche Berücksichtigung von Unterhalt nur für Besserverdienende

Katja Keul MdB, Sprecherin für Rechtspolitik und Katja Dörner, MdB, Sprecherin für Kinder-und Familienpolitik der Grünen fordern in der Summe nur das, was die Rechtsprechung ohnehin bereits vorgibt. Politischer Wille etwas zu ändern zeigt sich nur im Detail und schließt weite Teile der unter der Unterhaltslast leidenden Trennungsfamilien (Auch der Unterhaltsverpflichtete gehört zur Familie!) aus. Statt sich für eine Elternschaft auf Augenhöhe im Sinne der Kinder einzusetzen (Doppelresidenz) planen die GRÜNEN zudem weitere Verschlechterungen für Unterhaltsverpflichtete.

Väteraufbruch fordert Ende der Doppelbelastung von Vätern beim Kindesunterhalt – auch Erziehungsarbeit von Vätern ist etwas wert

Die Vorschläge von Ministerin Giffey gehen teilweise in die richtige Richtung und sind ein wichtiger Schritt zur Lösung gesellschaftlicher Probleme wie sogenannte Alleinerziehende und Kinderarmut. Allerdings beflügeln die unausgegorenen Vorstellungen der Ministerin den Elternstreit um Betreuungszeiten, solange die Doppelresidenz nicht rechtliches Leitbild ist.

Was genau verspricht Giffey?

Giffey will die Rechte der Väter stärken. Väter, die Umgang mit ihrem Kind wahrnehmen, schultern ohnehin die gesamte Kostenlast, um ihre Kinder sehen zu können, so Witt vom Väteraufbruch für Kinder gestern in den Nachrichtensendungen vom Erstenund dem ZDF. Doch das, was Giffey den Vätern anbietet, ist nicht neu. Umgangsberechtigte Mütter werden schon gar nicht erwähnt. Was also verfolgt Giffey wirklich?

Faktencheck Unterhalt und Unterhaltsvorschuss

Obschon immer wieder versucht wird, mit Hilfe unseriöser Berichterstattung Väter als Unterhaltspreller zu diffamieren, werden nun auch in Mainstream Medien wie SPIEGEL und Tagesschau Stimmen laut, die dieses nicht weiter hinnehmen wollen. Thomas Fischer demontiert in seinem Artikel "Explosion der Väterkriminalität?" einen reisserischen Artikel in der FAS und selbst der Faktenfinder der Tagesschau holt die Diskussion um den Unterhaltsvorschuss im Beitrag "Warum holt der Staat das Geld nicht zurück?" von Andrej Reisin auf den Boden der Tatsachen.

Neues Beteiligungsformat für Betroffene von Kindschaftsverfahren

Marcus Weinberg: Den Bürgern zuhören

Bei der Reform der Kinder- und Jugendhilfe soll die Perspektive der Kinder und Eltern stärker berücksichtigt werden

Berlin, 21.02.2019 - Am heutigen Donnerstag wird der Antrag der Koalitionsfraktionen zur stärkeren Einbeziehung der Betroffenenperspektive in der Kinder- und Jugendhilfe und Familiengerichtsbarkeit im Bundestag debattiert.

Unterhaltsvorschuss: wer nichts hat, kann nicht zahlen

Pressemitteilung des Bundesvereins

Berlin, 19.02.2019 - von Markus Witt

Sinkende Rückholquote beim Unterhaltsvorschuss war zu erwarten, da nun auch ältere Kinder betroffen sind, die mehr kosten. Wer aber jetzt schon zu wenig verdient, um den Unterhalt für jüngere Kinder aufzubringen, kann dies später erst recht nicht. Der gesetzliche Mindestlohn ist nicht einmal für die Versorgung nur eines Kindes ausreichend.

Bewilligung von Unterhaltsvorschuss

Entscheidung über die Berufung durch das Verwaltungsgericht Berlin, 21. Kammer

Zur Frage der Alleinerziehung im Sinne von § 1 Abs. 1 Nr. 2 UVG. 2. Die Kammer entnimmt den hierzu von der Rechtsprechung aufgestellten Maßstäben sowie der vergleichbaren gesetzgeberischen Wertung im Wohngeldgesetz (§ 5 Abs. 4 Satz 2) einen (quantitativen) Umfang von mindestens 1/3 der Betreuungszeit durch den anderen Elternteil, ab dem erst eine Alleinerziehung ausgeschlossen werden kann, wenn nicht außergewöhnliche Betreuungsleistungen die fehlende 1/3-Schwelle kompensieren.

Sozialhilfefestes Testament für behinderte oder andere Angehörige

Ein Muss zur optimalen Versorgung des Sozialhilfeempfängers und zum Schutz des Familienvermögens vor dem Zugriff des Staates

Unterhalt: Die SPD macht sich für Väter unwählbar

Unterhalt: Als Schiffchen gefalteter 50 Euro ScheinBitte beachten Sie auch unseren Artikel vom 21.09.2017:

Männer bekennen Farbe: Wechselmodell ist gelb
https://www.presseportal.de/pm/127703/3741810

Herr Gabriel posaunt in der Bildzeitung herum, dass man Vätern bei ausbleibenden Unterhaltszahlungen den Führerschein entziehen sollte. Aber was soll man auch von jemanden erwarten, der sich für das "Recht, Dummheiten zu verbreiten" einsetzt.

BVerfG: Kein Versäumnisbeschluss ohne vorherige Entscheidung über beantragte Verfahrenskostenhilfe

Das Amtsgericht Essen hatte dem Antragsgegner grundrechtswidrig unter Hinweis auf den Anwaltszwang die Möglichkeit genommen sich rechtliches Gehör zu verschaffen und hatte nicht vorab über die vor Beauftragung eines Anwaltes notwendige Verfahrenskostenhilfe entschieden. Dieses Verfahren zeigt erneut auf, wie wenig manche deutsche Richter sich um die verfassungsgemäßen Grundrechte der Betroffenen scheeren.

Studie: Familien nach Trennung und Scheidung in Deutschland

Die vorliegende Sammlung wissenschaftlicher Kurzbeiträge vereint Beiträge, die sowohl allgemeine Trends und rechtliche Rahmenbedingungen von Trennungen und Scheidungen in Deutschland darstellen, als auch Beiträge, die sich den Konsequenzen von Trennungen und Scheidungen für Elternschaft und Partnerschaft, für Gesundheit und Lebenszufriedenheit sowie für die finanzielle Lebenssituation widmen.

Euregio Aachen: Düsseldorfer-Tabelle führt zu Ärger und Streit

- Presseinformation - Aachen, 15.12.2018
der Trennungs-Eltern-Beratung und Hilfe für Eltern in Aachen
(Selbsthilfegruppe [SHG] Nr. 239)

Erste Hilfe bei Trennung

Eine Trennung ist immer schwer. Sind Kinder involviert, kann das traumatische Folgen für diese haben. Für die gesamte Familie können sich dramtische Konsequenzen durch überstürzte Handlungen ergeben. Unser Kurzleitfaden spricht wichtige Themen an.

Familienministerium will das Umgangsrecht getrennter Eltern neu regeln

Das Justizministerium schweigt sich weiterhin aus

In der Presse1 wird Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig zitiert,
dass sie das Umgangsrecht getrennt lebender Eltern neu regeln will. Im Januar
bereits wurde Deutschland vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
bereits verurteilt2, dass die gesetzlichen Regelungen zum
Durchsetzung des Umgangs gegen die Menschenrechte verstoßen. Das zuständige
Justizministerium schweigt bisher zu diesem Thema.

Video: Beide betreuen - beide bezahlen. Das Rosenheimer Modell als Alternative zur Düsseldorfer Tabelle

 

Die Alternative zur „Düsseldorfer Tabelle“ wurde im Vorgriff auf die Vorstellung des Rosenheimer Modells im Monat März in den Bundestagsfraktionen der Parteien, im Bundesfamilienministerium in Berlin sowie im Landtag NRW am 16.03.2017 in der Alten Feuerwache, Köln vorgestellt.

Mit Gerd Riedmeier, Forum Soziale Inklusion, München

Eine möglichst paritätische Aufteilung der Betreuung und der Erwerbstätigkeit ist das gewünschte Familienmodell moderner Familien. Bei der Trennung und der Scheidung machen diese modernen Familien jedoch eine „Rolle Rückwärts“ in ein für sie veraltetes Familienbild. Das heutige deutsche Recht wird den Bedürfnissen moderner Trennungsfamilien nicht mehr gerecht. Hier besteht beim Gesetzgeber akuter Handlungsbedarf, neue Lösungen zu entwickeln. Das „Rosenheimer Modell“ setzt zum ersten Male in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland die Vorgaben von Art. 6 Grundgesetz nach Gleichbehandlung beider Eltern für Nachtrennungsfamilien vollumfänglich um. Dabei wird der seit der Nachkriegszeit herrschende Grundsatz „eine betreut – einer bezahlt“ aufgebrochen und durch einen zeitgemäßen Ansatz ersetzt:

•    Gleichberechtigung und Gleichbehandlung für beide Eltern
•    Beide Eltern übernehmen Verantwortung bei der Erbringung sowohl von 
      Betreuungs- als auch von Barunterhaltsleistungen für ihre Kinder.

Aktuell befasst sich das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) im Rahmen seines Arbeitskreises Unterhaltsrecht mit dem Rosenheimer Modell.

http://rosenheimermodell.de/