Unterhalt
Unterhaltsvorschussgesetz 2017 nach wie vor nicht im Wortlaut veröffentlicht
Das fälschlicherweise sogenannte Unterhaltsvorschussgesetz (Gesetz zur Sicherung des Unterhalts von Kindern alleinstehender Mütter und Väter durch Unterhaltsvorschüsse oder -ausfalleistungen; Es geht mangels Leistungsfähigkeit von 70% der weniger betreuenden Elternteile tatsächlich hauptsächlich um Ausfallleistungen) ist nach wie vor nicht auf den Seiten des Bundesministerium für Justiz veröffentlicht. Somit fehlt es den Bürgern an einer verlässlichen Quelle, um die aktuelle – evtl. auch rückwirkend – eingetretene Rechtslage beurteilen zu können.
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Allen Kindern beide Eltern!
am 09.06.2018 von 13 bis 18 Uhr
Köln, Bahnhofsvorplatz
Workshop Reihe Strategie und Taktik der Verfahrensführung
Die Workshops der Reihe „Strategie und Taktik der Verfahrensführung“ geben einen Einblick in die Themen und geben Anregungen zur Selbsthilfe.
Die Teilnehmer erarbeiten bestimmte Sachverhalte um die gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren besser zu beurteilen und darin zielsicherer agieren zu können.
Vorrangigkeit des Kindesunterhalts bei Hartz IV-Bezug und Hinzuverdienst
Das Bundessozialgericht hat mit AZ B 4 AS 78/10 R entschieden, dass bei Hartz-IV-Bezug ein Hinzuverdienst nicht angerechnet und einbehalten werden darf, bis sowohl der Freibetrag in Höhe von 158,40 € monatlich als auch die Kindesunterhaltspflicht erfüllt sind. Auch die Erzwingung einer Unterhaltsabänderungsklage ist nicht rechtskonform.
Neuer Konfliktstoff für gemeinsame Betreuende Eltern. Der BFH entschied: Nur ein Elternteil kann Entlastungsbetrag für Alleinerziehende geltend machen
Auch wenn sich das Kind in annähernd gleichem Umfang wechselweise bei seinen getrennt lebenden Eltern aufhält, steht der einkommensteuerliche Entlastungsbetrag für Alleinerziehende nur einem Elternteil zu.
BGH Urteil: Für die Betreuung des gemeinsamen Kindes ist grundsätzlich auch der andere Elternteil in Betracht zu ziehen
Der BGH hat [zum Betreuungsunterhalt] entschieden, dass für die Betreuung des gemeinsamen Kindes grundsätzlich auch der andere Elternteil in Betracht zu ziehen ist, wenn er dies ernsthaft und verlässlich anbietet.
OLG Brandenburg: Unterhaltsanspruch der Kinder entfällt bei erheblichem Einkommensunterschied zwischen den Eltern
Die gesteigerte Unterhaltspflicht gegenüber minderjährigen Kindern entfällt ganz oder teilweise nach § 1603 Abs. 2 Satz 3 BGB, wenn ein anderer leistungsfähiger Verwandter vorhanden ist, dem auch bei einer Unterhaltsleistung sein eigener angemessener Unterhalt verbleibt.
OLG: Unberechtigte Strafanzeigen gegen den Unterhaltsschuldner können Unterhaltsanspruch verwirken
Das OLG Schleswig hat entschieden, daß unberechtigte Strafanzeigen gegen den Unterhaltsschuldner unter Abwägung der Umstände
Doppelresidenz / Wechselmodell und Unterhalt erneut vor dem BGH
Das OLG Frankfurt hatte am 6.3.2013 in der Entscheidung zu 2 UF 394/12 über die Abgrenzung Wechselmodell und erweiterter Umgang zu befinden.
BGH: verminderter Kindesunterhalt bei erweitertem Umgangsrecht XII ZB 234/13
Beschluss v. 12.3.2014 - XII ZB 234/13
1. Nimmt der barunterhaltspflichtige Elternteil ein weit über das übliche Maß hinaus gehendes Umgangsrecht wahr, kann der Barunterhaltsbedarf des Kindes unter Herabstufung um eine oder mehrere Einkommensgruppen der Düsseldorfer Tabelle bestimmt werden (Fahrtkosten, Unterbringungskosten).
2. Der auf diesem Weg nach den Tabellensätzen der Düsseldorfer Tabelle ermittelte Unterhaltsbedarf kann zusätzlich gemindert werden, wenn der barunterhaltspflichtige Elternteil dem Kind im Zuge seines erweiterten Umgangsrechts anderweitige Leistungen erbringt, mit denen er den Unterhalt des Kindes deckt.
Bundessozialgericht: Keine Bagatellgrenze von 10% des Regelbedarfs für Umgangskosten mit Kind
Das Bundessozialgericht hat das Umgangsrecht Arbeitsloser mit ihren getrennt lebenden Kindern gestärkt. Das Jobcenter muss einem Hartz-IV-Empfänger die Fahrtkosten zur Wahrnehmung des Umgangs voll erstatten. Damit verwarfen die Richter die sogenannte Bagatellgrenze der Bundesagentur für Arbeit.
OLG Brandenburg: Bei der Berechnung von Ehegatten Unterhalt kann fiktives Einkommen abgezogen werden
Für Arbeitnehmer im mittleren Erwerbsalter kann sogar in Zeiten hoher Arbeitslosigkeit regelmäßig kein Erfahrungssatz dahin gebildet werden, dass sie nicht vermittelbar sind (…). Eine Ausnahme vom Grundsatz der Erwerbsobliegenheit besteht auch nicht deswegen, weil eine nach den ehelichen Lebensverhältnissen angemessene Erwerbstätigkeit im Sinne von § 1754 Abs. 2 BGB nicht möglich ist.
OLG Nürnberg: Bei Umzug in das Ausland muss sich Mutter an Umgangskosten beteiligen
Der betreuende Elternteil hat sich an den Kosten des Umgangs zu beteiligen, wenn der Umzug des betreuenden Elternteils mit dem Kind ins Ausland dazu führen kann, dass der Umgang aus Kostengründen nicht durchgeführt werden könnte.
Website: Trennungs-FAQ - hilfreiche Tipps für betroffene Väter
In Beratungen und Foren werden immer wieder dieselben Fragen (faq = Frequently Asked Questions) von einer grossen Zahl Väter gestellt, die sich in oder nach einer Trennung befinden. Kinder weg, finanziell unter Druck, Gerichtstermine, Ärger mit Jugendämtern - die häufigsten Fragen dazu sollen hier ansatzweise beantwortet beziehungsweise Hilfen bereitgestellt werden, um selbst Antworten zu finden.
Jobcenter muss Aufstockern titulierten Unterhalt zahlen
Der Kläger hat Anspruch auf SGB II-Leistungen ohne Berücksichtigung des Einkommens aus seiner Teilzeitbeschäftigung, weil neben den weiteren Absetzbeträgen auch die Unterhaltsverpflichtung gegenüber seinem Sohn aus der beim Jugendamt unterzeichneten Unterhaltsurkunde in vollem Umfang einkommensmindernd zu berücksichtigen ist.
VG Berlin: Kein Unterhaltsvorschuss wg. Alleinerziehung bei 1/3 zu 2/3 Wechselmodell (Doppelresidenz)
Das Verwaltungsgericht Berlin verneint die Feststellung der Alleinerziehung, wenn sich der Vater erheblich an der Kinderbetreuung beteiligt. Das sei bei 1/3 Betreuungsleistung gegeben.
BMFSJF (Das Ministerium ohne Männer im Namen): Dokumentation Zukunftsgespräch über Bedürfnisse und Wünsche von Trennungsfamilien
Wie sind die unterschiedlichen Lebenslagen und Bedürfnisse getrennter Eltern? Und wie kann Familienpolitik getrennte Eltern besser unterstützen? Als Auftakt zur Diskussion dieser und weiterer Fragen lud Bundesfamilienministerin Katarina Barley am 11. Juli ein Fachpublikum zu einem ersten Austausch ein.
BMFSJF (Das Ministerium ohne Männer im Namen): Dokumentation Zukunftsgespräch über Bedürfnisse und Wünsche von Trennungsfamilien
Wie sind die unterschiedlichen Lebenslagen und Bedürfnisse getrennter Eltern? Und wie kann Familienpolitik getrennte Eltern besser unterstützen? Als Auftakt zur Diskussion dieser und weiterer Fragen lud Bundesfamilienministerin Katarina Barley am 11. Juli ein Fachpublikum zu einem ersten Austausch ein.
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